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	<description>Recht und Geld einfach erklärt</description>
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		<title>Der Kauf eines Hauses</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/der-kauf-eines-hauses/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2026 16:25:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2026]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Annuitätendarlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundbuch]]></category>
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					<description><![CDATA[Einleitung Kennt ihr die Lieder Zuhaus und Unser Haus? Zuhaus ist von Helene Fischer und Unser Haus von Mark Forster. Die beiden Lieder spiegeln das wider, was viele Leute über ihr Zuhause fühlen. Es ist der wichtigste Ort in ihrem Leben. Da wohnen nicht nur sie selbst und ihre Familie drinnen, sondern es kommen auch Freunde zu Besuch. Denn für ein paar Tage stehen die Türen immer offen. Bei Mark Forster steht das alte Haus irgendwo versteckt. Es singen die Fasane in der Nacht und über dem Dach hängt sogar der Mars. Helene Fischer weitet das noch auf die ganze Erde aus und die Verantwortung der Menschen für die Natur. Sie singt: Ich bin Dein Zuhaus, pass gut auf mich auf. Zuhause zu sein, bedeutet Heimat, Geborgenheit und die Sehnsucht nach einem sicheren Ort. Beide Lieder sind wunderschön. Ich liebe sie. Als ich kürzlich ein Buch über Immobilien schrieb, habe ich es Helene Fischer und Mark Forster gewidmet. Denn ich wollte mich bei beiden für diese großartigen Lieder bedanken. Mein Buch heißt Marie und ihr Haus. Es ist die Fortsetzung der Bücher Marie und das Geld und Marie und die Geldanlage. Marie ist inzwischen 18 Jahre alt und hat einen Freund, Paul. Mit dem möchte sie irgendwann zusammenziehen. Deshalb möchte sie alles über Immobilien wissen. Das Buch informiert dich über viele Themen. Unter dem Punkt Veröffentlichungen oben auf der Webseite kannst du mehr über Marie und ihr Haus erfahren. Dort steht auch wieder eine kostenlose Begleit-App zum Buch zur Verfügung. In diesem Artikel möchte ich allein über den Hauskauf informieren. Es soll beschrieben werden, was bei dem Kauf eines Hauses alles zu beachten ist. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das für den Kauf von Eigentumswohnungen gilt, wird daher nicht behandelt. Ausgangspunkt unserer Überlegungen soll sein, dass wir ein Haus in einem kleinen Ort in Hessen gesehen haben, dass 200.000 Euro kosten soll. Da das Haus schon etwas älter ist, muss es für mindestens 50.000 Euro renoviert werden. Hinzu kommen noch die Maklerprovision von 3,5 %, die Grunderwerbssteuer von 6% und die Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von 1.553 und 652 Euro. Was ist zu beachten, wenn wir dieses Haus kaufen möchten? Eine ganze Menge. Zunächst muss man im Grundbuch nachschauen, ob der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer des Hauses ist. Außerdem muss ein Notar eingeschaltet werden, der den Kaufvertrag beurkundet und die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch beantragt. Dann muss die Finanzierung bedacht werden. Wenn das Haus dann gekauft und mit dem eingeräumten Kredit bezahlt wurde, muss auch noch an die Grundsteuer gedacht werden.   Der Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung Ausgangspunkt von allem ist der Kaufvertrag. Zunächst fragen wir uns daher, was ein Kaufvertrag ist und ob es ein Formerfordernis für den Vertragsschluss gibt. Was ist ein Kaufvertrag? Bei einem Kaufvertrag vereinbaren der Verkäufer und der Käufer nach § 433 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass der Verkäufer dem Käufer eine Sache übergibt und ihm das Eigentum daran verschafft. Dafür muss der Käufer dem Verkäufer nach § 433 Abs. 2 BGB den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Das sind die Verpflichtungen der Parteien. Damit ein Kaufvertrag über Immobilien wirksam ist, besteht das rechtliche Gebot, ihn von einem Notar beurkunden zu lassen. Das folgt aus § 311b Abs. 1 BGB und ist ganz wichtig. Ein Kaufvertrag über eine Immobilie, der nicht notariell beurkundet wurde, ist nach § 125 BGB wegen Formmangels nichtig. Das bedeutet, dass er rechtlich keine Wirkung hat. Man hat dann keinen Anspruch auf die Übertragung der Immobilie. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist daher zentral. Für die tatsächliche Eigentumsübertragung gelten die §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB. Danach ist die Einigung des berechtigten Eigentümers und des Erwerbers sowie die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erforderlich. Die Einigung wird in § 925 BGB als Auflassung bezeichnet. Dabei müssen beide Parteien gleichzeitig vor dem Notar anwesend sein. Ob der Eigentümer tatsächlich der Eigentümer der Immobilie und damit berechtigt ist, diese auf den Käufer zu übertragen, ergibt sich aus dem Grundbuch. Denn § 892 BGB regelt, dass der Inhalt des Grundbuchs als richtig unterstellt wird. Das bedeutet die Überschrift „öffentlicher Glaube des Grundbuchs“ bei § 892 BGB. Mit anderen Worten: Wenn der Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist, gilt er als Eigentümer. Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn er nach dem eingetragenen jetzigen Eigentümer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Denn was im Grundbuch steht, gilt als richtig. Daran darf man glauben. Darauf darf man sich in Deutschland bedingungslos verlassen. Neben dem Notar spielt also das Grundbuch eine ganz zentrale Rolle beim Kauf von Häusern. Die Einigung (= Auflassung) wird im Kaufvertrag bereits vereinbart, erfolgt aber erst, wenn der Notar nach der Kaufpreiszahlung die Auflassungserklärung an das Grundbuchamt weiterleitet, damit der neue Eigentümer dann im Grundbuch eingetragen werden kann. Eine Schlüsselübergabe reicht nicht aus. Man wird erst Eigentümer des Hauses, wenn man ins Grundbuch eingetragen ist. Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags, der Auflassung und Eintragung des Käufers ins Grundbuch vergeht allerdings oft viel Zeit. Um den Käufer davor zu schützen, dass der Verkäufer das Haus nochmal an jemand anders verkauft, kann sich der Käufer durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch schützen. Der Notar lässt damit im Grundbuch vormerken, dass bereits eine Auflassung (Eigentumsübertragung) an diesen Käufer geplant ist.  Dadurch wird der Anspruch des Käufers, dass die Immobilie wirklich auf ihn übergeht, abgesichert. Ein anderer Käufer wird dann das Haus nicht kaufen, weil er im Grundbuch sehen kann, dass das Haus bereits an einen anderen Käufer verkauft wurde, der Kauf nur noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Aus diesen kurzen Ausführungen können wir schon sehen, wie wichtig eine Eintragung ins Grundbuch für den Eigentumsübergang ist und welche zentrale Rolle die notarielle Beurkundung und der Notar beim Kauf von Häusern spielen. Sowohl dem Grundbuch wie auch dem Notar werden daher die folgenden Ausführungen gewidmet.   Das Grundbuch Was ist ein Grundbuch? Was steht da genau drinnen? Wer führt das und wozu wird es gebraucht? In Deutschland ist das Grundbuch ein öffentliches Register. Es informiert über die Verhältnisse bei Immobilien (z.B. wo]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p>Kennt ihr die Lieder <em>Zuhaus </em>und<em> Unser Haus</em>? <em>Zuhaus </em>ist von Helene Fischer und <em>Unser Haus</em> von Mark Forster. Die beiden Lieder spiegeln das wider, was viele Leute über ihr Zuhause fühlen. Es ist der wichtigste Ort in ihrem Leben.</p>
<p>Da wohnen nicht nur sie selbst und ihre Familie drinnen, sondern es kommen auch Freunde zu Besuch. Denn für ein paar Tage stehen die Türen immer offen. Bei Mark Forster steht das alte Haus irgendwo versteckt. Es singen die Fasane in der Nacht und über dem Dach hängt sogar der Mars. Helene Fischer weitet das noch auf die ganze Erde aus und die Verantwortung der Menschen für die Natur. Sie singt: Ich bin Dein Zuhaus, pass gut auf mich auf. Zuhause zu sein, bedeutet Heimat, Geborgenheit und die Sehnsucht nach einem sicheren Ort.</p>
<p>Beide Lieder sind wunderschön. Ich liebe sie. Als ich kürzlich ein Buch über Immobilien schrieb, habe ich es Helene Fischer und Mark Forster gewidmet. Denn ich wollte mich bei beiden für diese großartigen Lieder bedanken.</p>
<p>Mein Buch heißt <em>Marie und ihr Haus</em>. Es ist die Fortsetzung der Bücher <em>Marie und das Geld</em> und <em>Marie und die Geldanlage</em>. Marie ist inzwischen 18 Jahre alt und hat einen Freund, Paul. Mit dem möchte sie irgendwann zusammenziehen. Deshalb möchte sie alles über Immobilien wissen.</p>
<p>Das Buch informiert dich über viele Themen. Unter dem Punkt Veröffentlichungen oben auf der Webseite kannst du mehr über <em>Marie und ihr Haus </em>erfahren. Dort steht auch wieder eine kostenlose Begleit-App zum Buch zur Verfügung.</p>
<p>In diesem Artikel möchte ich allein über den Hauskauf informieren. Es soll beschrieben werden, was bei dem Kauf eines Hauses alles zu beachten ist. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das für den Kauf von Eigentumswohnungen gilt, wird daher nicht behandelt.</p>
<p>Ausgangspunkt unserer Überlegungen soll sein, dass wir ein Haus in einem kleinen Ort in Hessen gesehen haben, dass 200.000 Euro kosten soll. Da das Haus schon etwas älter ist, muss es für mindestens 50.000 Euro renoviert werden. Hinzu kommen noch die Maklerprovision von 3,5 %, die Grunderwerbssteuer von 6% und die Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von 1.553 und 652 Euro.</p>
<p>Was ist zu beachten, wenn wir dieses Haus kaufen möchten?</p>
<p>Eine ganze Menge. Zunächst muss man im Grundbuch nachschauen, ob der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer des Hauses ist. Außerdem muss ein Notar eingeschaltet werden, der den Kaufvertrag beurkundet und die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch beantragt. Dann muss die Finanzierung bedacht werden. Wenn das Haus dann gekauft und mit dem eingeräumten Kredit bezahlt wurde, muss auch noch an die Grundsteuer gedacht werden.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Der Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung</strong></p>
<p>Ausgangspunkt von allem ist der Kaufvertrag. Zunächst fragen wir uns daher, was ein Kaufvertrag ist und ob es ein Formerfordernis für den Vertragsschluss gibt.</p>
<p>Was ist ein Kaufvertrag?</p>
<p>Bei einem Kaufvertrag vereinbaren der Verkäufer und der Käufer nach § 433 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass der Verkäufer dem Käufer eine Sache übergibt und ihm das Eigentum daran verschafft. Dafür muss der Käufer dem Verkäufer nach § 433 Abs. 2 BGB den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Das sind die Verpflichtungen der Parteien.</p>
<p>Damit ein Kaufvertrag über Immobilien wirksam ist, besteht das rechtliche Gebot, ihn von einem Notar beurkunden zu lassen. Das folgt aus § 311b Abs. 1 BGB und ist ganz wichtig. Ein Kaufvertrag über eine Immobilie, der nicht notariell beurkundet wurde, ist nach § 125 BGB wegen Formmangels nichtig. Das bedeutet, dass er rechtlich keine Wirkung hat. Man hat dann keinen Anspruch auf die Übertragung der Immobilie. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist daher zentral.</p>
<p>Für die tatsächliche Eigentumsübertragung gelten die §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB. Danach ist die Einigung des berechtigten Eigentümers und des Erwerbers sowie die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erforderlich. Die Einigung wird in § 925 BGB als Auflassung bezeichnet. Dabei müssen beide Parteien gleichzeitig vor dem Notar anwesend sein.</p>
<p>Ob der Eigentümer tatsächlich der Eigentümer der Immobilie und damit berechtigt ist, diese auf den Käufer zu übertragen, ergibt sich aus dem Grundbuch. Denn § 892 BGB regelt, dass der Inhalt des Grundbuchs als richtig unterstellt wird. Das bedeutet die Überschrift „öffentlicher Glaube des Grundbuchs“ bei § 892 BGB. Mit anderen Worten: Wenn der Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist, gilt er als Eigentümer. Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn er nach dem eingetragenen jetzigen Eigentümer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Denn was im Grundbuch steht, gilt als richtig. Daran darf man glauben. Darauf darf man sich in Deutschland bedingungslos verlassen.</p>
<p>Neben dem Notar spielt also das Grundbuch eine ganz zentrale Rolle beim Kauf von Häusern.</p>
<p>Die Einigung (= Auflassung) wird im Kaufvertrag bereits vereinbart, erfolgt aber erst, wenn der Notar nach der Kaufpreiszahlung die Auflassungserklärung an das Grundbuchamt weiterleitet, damit der neue Eigentümer dann im Grundbuch eingetragen werden kann. Eine Schlüsselübergabe reicht nicht aus. Man wird erst Eigentümer des Hauses, wenn man ins Grundbuch eingetragen ist.</p>
<p>Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags, der Auflassung und Eintragung des Käufers ins Grundbuch vergeht allerdings oft viel Zeit. Um den Käufer davor zu schützen, dass der Verkäufer das Haus nochmal an jemand anders verkauft, kann sich der Käufer durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch schützen. Der Notar lässt damit im Grundbuch vormerken, dass bereits eine Auflassung (Eigentumsübertragung) an diesen Käufer geplant ist.  Dadurch wird der Anspruch des Käufers, dass die Immobilie wirklich auf ihn übergeht, abgesichert. Ein anderer Käufer wird dann das Haus nicht kaufen, weil er im Grundbuch sehen kann, dass das Haus bereits an einen anderen Käufer verkauft wurde, der Kauf nur noch nicht vollständig abgeschlossen ist.</p>
<p>Aus diesen kurzen Ausführungen können wir schon sehen, wie wichtig eine Eintragung ins Grundbuch für den Eigentumsübergang ist und welche zentrale Rolle die notarielle Beurkundung und der Notar beim Kauf von Häusern spielen. Sowohl dem Grundbuch wie auch dem Notar werden daher die folgenden Ausführungen gewidmet.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Das Grundbuch</strong></p>
<p>Was ist ein Grundbuch? Was steht da genau drinnen? Wer führt das und wozu wird es gebraucht?</p>
<p>In Deutschland ist das Grundbuch ein öffentliches Register. Es informiert über die Verhältnisse bei Immobilien (z.B. wo sie liegen, wem sie gehören, ob irgendwelche Belastungen, wie Grundschulden auf den Immobilien liegen). Das Register wird von den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten geführt. Es enthält Begriffe wie Abteilungen, Flur oder Nummern von Flurkarten.</p>
<p>Zunächst stolpert man, wenn man Begriffe wie Abteilungen, Flur oder Nummern von Flurkarten zu bestimmen Orten liest. Deshalb muss man wissen, dass in Deutschland alle Grundstücke von Vermessungsämtern (= Katasterämtern), also staatlichen Behörden, genau erfasst wurden. Die haben Grundstücke, Flurstücke, Bäche und Seen in einem Gebiet, vermessen und in Karten eingetragen (= kartografiert). Diese Kartenwerke und Luftaufnahmen erstellen und verwalten die Katasterämter.</p>
<p>Die Grundbuchämter übernehmen diese technischen Daten und verwalten allein die Eigentumsverhältnisse dieser Grundstücke (wer ist Eigentümer der Grundstücke und liegen auf dem Grundstück Hypotheken oder Grundschulden). Sie werden von speziellen Abteilungen bei den Amtsgerichten eines Gebiets geführt. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Grundbuchämter sind für alle Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Eigentumsverhältnissen, Grundschulden oder Dienstbarkeiten verantwortlich. Besonderheiten gibt es allein in Baden-Württemberg. Dort könne auch die Gemeinden Grundbuchämter führen. Sonst muss man immer zum zuständigen Amtsgericht.</p>
<p>Es gibt nicht in allen Ländern dieser Erde verbindliche Grundbücher. Aber sie sind sehr nützlich. Denn das deutsche Grundbuch dokumentiert rechtsverbindlich, wem ein Grundstück gehört und welche Belastungen darauf sind. Wir erinnern uns an § 892 BGB. In dieser Vorschrift wird der Inhalt des Grundbuchs als richtig unterstellt. Das bedeutet die Überschrift „öffentlicher Glaube des Grundbuchs“ bei § 892 BGB. Ohne die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erfolgt kein Eigentumserwerb vom vorher eingetragenen Eigentümer. Der Voreigentümer wird dann gestrichen. Wer danach kaufen will, erhält das Eigentum vom jetzigen Eigentümer und muss ebenfalls wieder eingetragen werden. So kann man die Reihe der Eigentümer immer nachverfolgen. Wenn ein Kredit voll zurückbezahlt und immer die Zinsen darauf bezahlt wurden, muss das Grundpfandrecht des Kreditgebers in Abteilung 2 nach notariellem Antrag gestrichen werden. Dann gibt es kein Grundpfandrecht mehr auf dem Grundstück. Keiner kann die Immobilie mehr pfänden. Denn auf die Eintragungen im Grundbuch darf jeder vertrauen.</p>
<p>Die Eintragung im Grundbuch ist zwingend erforderlich, um wirksam Eigentümer einer Immobilie zu werden.</p>
<p>Für die meisten Leute ist es schwer, die Grundbucheintragungen zu verstehen. Aber dafür ist der Notar da. Er kann den Käufern genau erklären, worauf sie sich bei dem Kauf einer Immobilie einlässt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Der Notar</strong></p>
<p>Wie bereits eingangs erklärt wurde, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, damit der Eigentumserwerb rechtlich wirksam ist. Der Notar beantragt auch die Eintragung des neuen Eigentümers (und Löschung des alten Eigentümers) im Grundbuch.</p>
<p>Viele Leute kennen schon das Grundbuch nicht. Sie wissen nicht, wie sie herausbekommen, wer im Grundbuch als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses eingetragen ist, wo sie einen Grundbuchauszug anfordern und wie man das Grundbuch richtig liest. Darüber hinaus gibt es einige Begriffe beim Kauf/Verkauf von Häusern, die den meisten ebenfalls Leuten nichts sagen (z.B. Auflassung, Auflassungsvormerkung). Schon bei diesen ersten Schritten hilft der Notar.</p>
<p>Außerdem liest der Notar den gesamten Kaufvertrag über die Immobilie bei der Beurkundung laut vor, obwohl er diesen ja schon vorher per E-Mail an den Verkäufer und Käufer zur Durchsicht und Korrektur verschickt hatte. Das muss er nach § 13 Abs. 1 Beurkundungsgesetz (BeurkG) auch tun. Nach § 13 Abs. 1 BeurkG muss der Inhalt der Niederschrift, hier also der Kaufvertrag über das Haus, mit all seinen Vereinbarungen den Beteiligten laut vorgelesen, von Ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden. Karten, Zeichnungen oder Abbildungen müssen dabei zur Durchsicht vorgelegt werden. Beim Vorlesen erläutert der Notar auch wichtige Regelungen. Es können von beiden Seiten Fragen gestellt und, sofern erforderlich, noch einmal letzte Änderungen am Vertrag vorgenommen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Verkäufer und der Käufer den Inhalt und die Tragweite ihrer Entscheidung wirklich verstehen.</p>
<p>Was ist eigentlich ein Notar?</p>
<p>Der Notar ist ein freiberuflicher Volljurist unter staatlicher Aufsicht. Er übt ein öffentliches Amt aus. Zwar ist er kein Beamter, aber ein Träger staatlicher Aufgaben, der unabhängig ist.</p>
<p>Vom Rechtsanwalt unterscheidet sich der Notar insbesondere dadurch, dass er nicht einseitig für einen Mandanten tätig ist, sondern, dass er ein neutraler Mittler zwischen den Parteien ist. Das ergibt sich aus § 14 der Bundesnotarordnung (BNotO). Nach der Vorschrift des § 14 Abs. 1 BNotO hat der Notar sein Amt eidestreu zu verwalten. Er hat nicht eine Partei zu vertreten, sondern die Parteien unabhängig und unparteiisch zu betreuen.</p>
<p>Die Bezahlung des Notars erfolgt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Danach richten sich die Gebühren des Notars nach dem Geschäftswert. Das ist bei einem Immobilienkauf der Kaufpreis (zuzüglich der Grundbuchkosten).</p>
<p>Der Notar ist neutral und unabhängig davon, wer die Gebühren des Notars bezahlen muss. Das ist nach dem Kaufvertrag in der Regel der Käufer.</p>
<p>Bevor der Notar den Immobilienkauf beurkundet, muss auch die Finanzierung geklärt sein. Spätestens wenn dann alles geklärt und notariell beurkundet ist, darf man einziehen. Der Verkäufer und Käufer gehen durch das Haus und erstellen ein Übergabeprotokoll.</p>
<p>In der Regel kauft man die Immobilie nach dem Kaufvertrag so, wie sie ist. Im Kaufvertrag steht meist nur, dass die Immobilie besenrein übergeben wird. Das bedeutet, dass sie mit dem Besen ausgekehrt wurde. Der Verkäufer haftet im Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen in den vereinbarten Verträgen meist nicht für Mängel. Häufig müssen jedoch zumindest die Wände vor dem Einzug gestrichen werden. Manchmal fallen noch weitere Reparaturen an. Daher sollte man zuzüglich zum Kaufpreis und den Kaufnebenkosten auch Renovierungskosten bei der Finanzierung einplanen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Die Finanzierung </strong></p>
<p>Ein Hauskauf ist sehr teuer. Daher muss er in der Regel über einen Kredit finanziert werden. Gibt es bei einem Immobilienkredit Besonderheiten?</p>
<p>Ja, es gibt da Besonderheiten. Zunächst taucht der Immobilienkredit häufig unter dem Begriff Baufinanzierung auf, auch wenn gar nicht gebaut, sondern ein Haus gekauft wird. Dann ist zwar auch der Immobilienkredit im BGB geregelt, heißt dort aber Darlehen, § 488 BGB. Danach muss der Darlehensgeber (die Bank oder Sparkasse) dem Darlehensnehmer (Kreditnehmer) einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung stellen. Der Darlehensnehmer muss den Geldbetrag zurückzahlen und zusätzlich die dafür vereinbarten Zinsen zahlen. Weiterhin wird beim Immobilienkredit aber meist von einem Annuitätendarlehen gesprochen.</p>
<p>Was ist denn ein Annuitätendarlehen? Und wie beantragt man es? Welche Unterlagen muss man vorlegen? Der Kredit ist ja in der Regel sehr hoch.</p>
<p>Zunächst sollte einmal für sich selbst den Betrag errechnen, den man für den Hauskauf braucht. In unserem Ausgangsbeispiel ergibt sich der Betrag aus der folgenden Übersicht:</p>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td width="101"><strong>Hauskauf</strong></td>
<td width="83"></td>
<td width="91"></td>
</tr>
<tr>
<td width="101"></td>
<td width="83"></td>
<td width="91"></td>
</tr>
<tr>
<td width="101">Kaufpreis</td>
<td width="83"></td>
<td width="91">200.000</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="183">Renovierungskosten</td>
<td width="91">  50.000</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="183">Maklerprovision 3,5%</td>
<td width="91">    7.000</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="183">Grunderwerbssteuer</p>
<p>in Hessen 6%</td>
<td width="91">  12.000</td>
</tr>
<tr>
<td width="101">Notarkosten</td>
<td width="83"></td>
<td width="91">    1.553</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="183">Grundbuchgebühren</td>
<td width="91">       652</td>
</tr>
<tr>
<td width="101"><strong>Summe</strong></td>
<td width="83"></td>
<td width="91"><strong>271.205</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dann sollte man sich überlegen, wie viel Eigenkapital man hat und in welcher Höhe man das Annuitätendarlehen bei einer Bank oder Sparkasse beantragen soll. Viele Banken und Sparkassen wollen, dass man mindestens 20% Eigenkapital in den Hauskauf hineinsteckt, besser noch ein Drittel. Je mehr Eigenkapital man hat, und je niedriger der Kredit ist, desto besser die Konditionen. Schon 20% Eigenkapital wären in unserem Beispiel allerdings 54.241 Euro.</p>
<p>Zu bedenken ist weiterhin, dass man nicht sein ganzes Netto-Einkommen für die Abzahlung eines Kredits verwenden kann. Denn man braucht ja noch Geld zum Leben. Weiterhin fallen die monatlichen Betriebskosten für das Haus an (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, etc.). Zudem ist nach dem Erwerb des Hauses noch eine Grundsteuer zu zahlen (dazu kommen wir im letzten Punkt).</p>
<p>So kann man in etwa einschätzen, welchen Kreditbetrag man neben dem Eigenkapital für das Annuitätendarlehen braucht. Beim Annuitätendarlehen sind pro Jahr jeden Monat der gleiche Betrag in der Zeit der Zinsbindung zu zahlen. Das Wort Annuität kommt aus dem Lateinischen. Annus ist das lateinische Wort für Jahr. Wichtig ist, dass sich die Annuität aus dem Zins- und Tilgungsbetrag zusammensetzt.</p>
<p>Aber welche Begriffe muss man für das Annuitätendarlehen kennen?</p>
<p>Wichtig ist zunächst die Darlehenshöhe, also das Geld, das man insgesamt braucht. Wichtig sind auch die Zinsen, der sogenannte Sollzins, den die Banken und Sparkassen zu Zeit des Kaufs der Immobilie verlangen. Der Zinssatz des Sollzinses wird in Prozenten angegeben. Ferner ist wichtig, welchen Anteil des Gesamtzinses zurückzahlen kann oder möchte. Das wird Tilgung genannt. Der jährliche Tilgungssatz wird ebenfalls in Prozenten angegeben. Dann gibt es noch einen Begriff, der wichtig ist, die Zinsbindungsfrist. Damit ist gemeint, wir lange der vereinbarte Zinssatz gelten soll. Ist die Zinsbindungsfrist 5 Jahre, gilt der vereinbarte Zinssatz nur für 5 Jahre, dann muss neu verhandelt werden. Gilt er für 10 Jahre, ist die Zinsbindungsfrist 10 Jahre. Das ist der Regelfall. Gilt er sogar für 20 Jahre, ist die Zinsbindungsfrist 20 Jahre. Dann gibt es noch den Begriff Disagio (auch Damnum genannt). Das sind vorweggenommene Zinsen, ein Abschlag, der bei Auszahlung des Kredits bezahlt werden muss. Er wird von der Bank oder Sparkasse bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehalten. Zu guter Letzt gibt es noch den effektiven Jahreszins. Dieser muss nach § 4 der Preisangabenverordnung (PangVO) angegeben werden. Dabei werden noch bestimmte Kostenanteile berücksichtigt, so dass man den tatsächlichen Preis des Kredits (nicht nur den Sollzins und die Tilgungsrate) kennt. Mit diesem Effektivzins kann man die Angebote verschiedener Kreditgeber bei gleicher Zinsbindung am besten vergleichen.</p>
<p>Das sind natürlich einige Begriffe, die man lernen muss. Aber so ausgerüstet, kann man auf einigen Rechnern auf Links nachsehen, was man bei einem Annuitätendarlehen genau monatlich und jährlich zu bezahlen hat.</p>
<p>Ein aufschlussreicher Link, um die Berechnung eines Annuitätendarlehens zu verstehen ist die Webseite</p>
<p><a href="https://www.drklein.de/baufinanzierungsrechner.html">https://www.drklein.de/baufinanzierungsrechner.html</a></p>
<p>von Dr. Klein. Andere Rechner gibt es z.B. <a href="http://www.BauFi24.de">www.BauFi24.de</a> oder <a href="http://www.lbs.de">www.lbs.de</a> oder <a href="http://www.m.zinsen-berechnen.de">www.m.zinsen-berechnen.de</a> oder <a href="http://www.interhyp.de">www.interhyp.de</a> . Diese Rechner unterscheiden sich oft danach, wie viel und was man eingeben muss. Manchmal werden die Daten auch an die zuständige Bank oder Sparkasse weitergegeben.</p>
<p>Bei Dr. Klein muss man erst auf die Baufinanzierung klicken, dann auf den Baufinanzierungsrechner. Dort muss man dann den Kaufpreis eingeben und die Sollzinsbindung nach Jahren. Für den Kaufpreis voreingestellt sind da 350.000 Euro. Man kann aber selbstverständlich auch einen anderen Betrag eingeben. Die Sollzinsbindung ist meist 10 Jahre. Aber man kann mit den Banken oder Sparkassen zum Teil aber auch anderes vereinbaren. Gemeint ist damit die Zeit, für die der vereinbarte Zinssatz gelten soll.</p>
<p>Wenn man dann auf „Jetzt Bauzinsen und Raten berechnen“ klickt, kann man sehen, dass bei einer Tilgung von 2% und einem Sollzins von 4,2% die monatliche Rate 1.781,21 Euro beträgt. Nach 10 Jahren (dann müsste der Sollzins neu verhandelt werden) hätte man dann noch eine Restschuld von 260,982,78 Euro. Bezahlt (= getilgt) wären 83.767,22 Euro. Dafür, dass man das Geld „geliehen“ bekommen hat, musste man in den 10 Jahren an die Bank oder Sparkasse 127.622,19 Euro zahlen. Man bekommt das Geld ja nicht wirklich geliehen, sondern zahlt dafür Zinsen, dass man das Geld bekommt. Denn die Banken und Sparkassen leihen sich das Geld ja von ihren Kunden, denen sie ebenfalls Zinsen auf deren Sparkonten gutschreiben und den gesparten Betrag auch immer auszahlen müssen.</p>
<p>Im Grunde geht nur das für die Tilgung gezahlte Geld ins eigene Vermögen des Käufers der Immobilie über. So viel hat man seine Wohnung und sein Haus jeweils abbezahlt. So viel gehört einem dann nach 10 Jahren davon.</p>
<p>Ganz wichtig ist, dass man jetzt auch einmal auf „Direkt zum Tilgungsplan“ klickt oder alles beim Tilgungsrechner eingibt. Da kann man dann für jedes der 10 Jahre sehen, was man an Zinsen und was man für die Tilgung zahlt. Wenn man da genau hinschaut, sieht man, dass sich mit zunehmender Laufzeit der Anteil an Zinsen und Tilgung verändert. Durch die abnehmende Darlehensrestschuld werden die dafür nicht mehr zu zahlenden Zinsen in die Erhöhung des Tilgungsanteils gesteckt (das erste und letzte Jahr nicht anschauen, weil da meist keine 12 Monate gezahlt werden und das insoweit keine Jahreswerte sind).</p>
<p>Merken sollte man sich, dass die Tilgung höher wird wegen der gleichbleibenden Zinsen, je länger man die Annuitäten des Darlehens bezahlt. Denn das ist die Überleitung zu einem weiteren Thema. Oft kann man Sondertilgungen von 5% der Darlehenssumme jährlich vereinbaren. Man könnte z.B. auf alle Urlaube im Jahr verzichten und dieses Geld als Sondertilgung bei der Rückzahlung des Darlehens einsetzen. Auch andere feste Beträge können als Sondertilgung vereinbart werden (wenn man z.B. weiß, dass man einen Betrag erbt oder ein Geldgeschenk von den Eltern oder Großeltern bekommt). Dann wird der getilgte Anteil durch die Sondertilgung ebenfalls erhöht. Damit erhöht sich dann ebenfalls der getilgte Anteil beim Annuitätendarlehen und die dafür „ersparten“ Zinsen fließen danach in die Tilgung, weil die zu zahlende Rate betragsmäßig gleichbleibt. Dadurch wird für den Rest der Laufzeit die Tilgung immer höher.</p>
<p>Bei einer eigenen Zahlung von 54.241 Euro (20% der Gesamtkosten), einem Sollzins von 4,59% für 10 Jahre und einer Tilgungsrate von 1% müssten monatlich 1.201 Euro gezahlt werden. Dann hätte man nach 10 Jahren 27.678 Euro getilgt und 97.180 Euro an Zinsen gezahlt. Das ist wenig Tilgung im Vergleich zu den Zinsen. Auch daraus wird ersichtlich, dass man früher schuldenfrei wird, wenn man eine höhere Tilgungsrate (z.B. nicht 1%, sondern 2%) oder Sondertilgungen vereinbaren kann. Je länger man abbezahlen muss, je mehr Zinsen muss man an die Banken oder Sparkassen zahlen.</p>
<p>Mit den genannten Rechnern sollte man einfach einmal ein wenig herumspielen. So kann man sehr gut lernen, welche Zinsbindung bei welcher Zinshöhe und welche Tilgungshöhe sowie welche Sondertilgungen für einem am besten sind. Erst wenn man das eine Zeit lang ausprobiert hat und alles versteht, sollte man zu seiner Bank oder Sparkasse gehen, oder eben auch auf den genannten Webseiten nach geeigneten Darlehensgebern suchen. Denn dann ist man mit den Begriffen vertrauter geworden und kann sicherer verhandeln.</p>
<p>Es gibt natürlich auch andere Darlehensarten als das Annuitätendarlehen wie beispielsweise das Darlehen mit endfälliger Tilgung oder das Volltilgerdarlehen. Die sollen hier jedoch nicht behandelt werden, weil das Annuitätendarlehen das häufigste Immobiliendarlehen für Privatpersonen ist.</p>
<p>Die eigentliche Arbeit beginnt beim Annuitätendarlehen aber erst dann, wenn das Darlehen bei einer Bank oder Sparkasse oder einem anderen Geldgeber tatsächlich beantragt wird. Denn auch die Geldgeber haben Vorstellungen, was sie an Unterlagen vom Kreditnehmer sehen und wie viel Geld sie geben wollen. Den gesamten Kaufpreis plus Renovierungskosten plus Kaufnebenkosten stellen sie nur ungern zur Verfügung.  Meist werden nur 60 bis 80% der benötigten Gesamtsumme zur Verfügung gestellt. In der Regel müssen die Kreditnehmer also die Kaufnebenkosten allein bezahlen können.</p>
<p>Im Antrag der Banken, Sparkassen oder sonstigen Kreditgeber muss man viele Fragen schriftlich beantworten und viele Anlagen beifügen. Zunächst muss man alles zu den persönlichen Verhältnissen ausfüllen, wenn man verheiratet ist und den Kredit gemeinsam beantragt, werden diese Angaben auch für den Ehepartner verlangt. Dann müssen Fragen zum monatlichen Geldeingang durch die bestehenden Arbeitsverhältnisse, den Beamtenstatus oder den Gewinn bei Selbstständigen beantwortet und mit Dokumenten unterlegt werden. Man muss sein Gehalt nachweisen über die letzten Monate. Auch die letzte Lohnsteuerbescheinigung ist beizufügen. Davon sind dann die monatlichen Ausgaben abzuziehen. Zudem muss man beantworten, ob man noch sonstiges Vermögen (z.B. Bankkonten oder Depots, bereits vorhandene Wohnungen, Häuser oder Grundstücke) oder Schulden hat. Zusätzlich zu den Vermögensverhältnissen sind auch Angaben und Pläne über das Haus einzureichen, das man kaufen möchte. Auch hier sind wieder Dokumente beizufügen wie z.B. der bereits unterzeichnete oder noch zu unterzeichnende notarielle Kaufvertrag und die Grundbuchauszüge.</p>
<p>Die Bank holt dann noch eine SCHUFA Auskunft ein. SCHUFA ist die Abkürzung für die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Das ist ein privates Unternehmen, das Daten zur Kreditwürdigkeit, also der Bonität, von Personen speichert. Die SCHUFA hat Daten von gut 68 Millionen Personen gespeichert. Über diese Daten gibt die deutsche Auskunftei dann Auskunft, damit Kreditgeber aufgrund des früheren Zahlungsverhaltens potentieller Kreditnehmer abschätzen können, ob diese den beantragten Kredit auch zurückzahlen werden. Wenn Leute häufig ihre Rechnungen nicht bezahlen, haben sie einen niedrigen SCHUFA-Score. Wenn sie von wenigen Ausnahmen abgesehen immer alles bezahlen, ist der SCHUFA-SCORE hoch. Score ist also eine Punktzahl, nach der die Kreditwürdigkeit von Menschen beurteilt wird. Man sollte aber vor dieser Auskunft nicht übermäßig Angst haben. Die SCHUFA sagt auf ihrer Webseite,</p>
<p><a href="https://www.schufa.de/ueber-uns/schufa/so-funktioniert-schufa/index.jsp">https://www.schufa.de/ueber-uns/schufa/so-funktioniert-schufa/index.jsp</a></p>
<p>dass 90% ihrer Auskünfte positiv seien.</p>
<p>Erst wenn die Bank, Sparkasse oder der sonstige Geldgelber alle Angaben überprüft und sich alle Unterlagen angeschaut und für gut befunden hat, kann man mit einer Kreditzusage rechnen.</p>
<p>Hinzu kommt dann noch die Vereinbarung einer Grundschuld. Um sicher zu gehen, dass alle Zinsen auf den Kredit bezahlt werden und der Kredit vollständig getilgt wird, verlangt der Geldgeber, dass eine Grundschuld nach den §§ 1191 ff. BGB vereinbart wird. Früher wurden auch Hypotheken vereinbart. Heute ist es in der Regel eine Grundschuld. Das ist ein Grundpfandrecht, die ins Grundbuch eingetragen wird. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Kreditgeber die Wohnung oder das Haus zwangsversteigern lassen. Aus der in der Versteigerung erlangten Summe bekommt der Geldgeber den noch ausstehenden Geldbetrag für das Darlehen ausgezahlt. Der Rest des Geldes, falls ein solcher nach Abzug der Kosten für die Zwangsversteigerung verbleibt, fließt an den Darlehensnehmer.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grunderwerbssteuer und Grundsteuer</strong></p>
<p>Von der Grunderwerbssteuer in Hessen haben wir im Kostenüberblick oben bereits gehört. Daher vermuten wir schon, dass die Grunderwerbssteuer in Deutschland, was die Höhe angeht, nicht einheitlich ist.</p>
<p>Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich in der Tat danach, in welchem Bundesland die Immobilie liegt, die gekauft (= erworben) wird. Das folgt aus dem Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG). Nach § 11 Abs. 1 beträgt der Steuersatz derzeit 3,5 %. Allerdings dürfen die Länder dafür nach Art. 105 Abs.2a S.2 Grundgesetz (GG) den Steuersatz selbst in ihren Landesgesetzen festlegen. Das haben sie getan. So kommt es zu unterschiedlichen Sätzen:</p>
<table width="320">
<tbody>
<tr>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="4" width="320"><strong>Grunderwerbssteuer</strong> (Stand April 2026)</td>
</tr>
<tr>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80"><strong>Satz</strong></td>
<td width="80"><strong>Bundesland</strong></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">5%</td>
<td colspan="2" width="160">Baden-Württemberg</td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">3,5%</td>
<td width="80">Bayern</td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">6%</td>
<td width="80">Berlin</td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">6,5%</td>
<td colspan="2" width="160">Brandenburg</td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">5%</td>
<td width="80">Bremen</td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">4,5%</td>
<td width="80">Hamburg</td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">6%</td>
<td width="80">Hessen</td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">5%</td>
<td colspan="3" width="240">Mecklenburg-Vorpommern</td>
</tr>
<tr>
<td width="80">5%</td>
<td colspan="2" width="160">Niedersachsen</td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">6,5%</td>
<td colspan="2" width="160">Nordrhein-Westfalen</td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">5%</td>
<td colspan="2" width="160">Rheinland-Pfalz</td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">6,5%</td>
<td width="80">Saarland</td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">3,5%</td>
<td width="80">Sachsen</td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">5%</td>
<td colspan="2" width="160">Sachsen-Anhalt</td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">6,5%</td>
<td colspan="2" width="160">Schleswig-Holstein</td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">5%</td>
<td width="80">Thüringen</td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Wichtig ist weiterhin, woran sich der Steuersatz der Grunderwerbsteuer orientiert. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG ist das die Gegenleistung. Beim Kauf eines Hauses ist das der Kaufpreis.</p>
<p>Die nur einmal beim Kauf des Hauses zu zahlende Grunderwerbssteuer ist jedoch nicht die einzige Steuer, die beim Erwerb eines Hauses zu zahlen ist. Eine andere Steuer, die sehr wichtig ist, ist die Grundsteuer B (= Grundsteuer für bebaubare und bebaute Grundstücke und für Gebäude). Sie ist nicht nur einmal, sondern jedes Jahr von dem Eigentümer eines Hauses an die Gemeinde oder die Stadt zu zahlen, in dem das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, liegt. Die Grundsteuer orientiert sich am Grundsteuerwert. Es ist allerdings trotz Grundsteuerreform nach wie vor nicht ganz einfach, den Grundsteuerwert zu berechnen.</p>
<p>Obwohl die Grundsteuer erst im Jahr 2025 reformiert wurde, sind die Modelle, nach der sie berechnet werden, in Deutschland noch immer nicht einheitlich. Die meisten Bundesländer nutzen das sogenannte „Bundesmodell“. Das ist vom Wert der Immobilie abhängig. Einige Bundesländer nutzen aber nach wie vor eigene Modelle, die zum Teil von der Fläche des Grundstücks abhängig sind.</p>
<p>Aber selbst in den Bundesländern, die das gleiche Grundsteuermodell benutzen, sind die Grundsteuern unterschiedlich. Das liegt an den Hebesätzen, die die einzelnen Gemeinden und Städte festlegen. So ist z.B. die Grundsteuer für ein Haus in Frankfurt teurer als die Grundsteuer für ein Haus in einer kleinen Gemeinde in Hessen. Denn der Hebesatz, ein Prozentsatz, mit dem der Grundsteuermessbetrag multipliziert wird, ist in großen Städten immer höher als in kleinen Gemeinden. So ist zum heutigen Datum z.B. der Hebesatz in Ingelheim am Rhein nur 80%, in Hamburg ist er 975%.</p>
<p>Daher muss man die Grundsteuer immer bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen, wenn man dort eine Immobilie kaufen oder neu bauen will. Die Grundsteuer wird für ein Jahr berechnet und meist vierteljährlich fällig.</p>
<p>Für ein Einfamilienhaus muss man vermutlich von zwischen 500 und 800 Euro jährlich an Grundsteuer bezahlen, in kleineren Orten vielleicht etwas weniger, in großen Städten sicher mehr.</p>
<p>Denkmalgeschützte Gebäude werden bei der Grundsteuer oftmals begünstigt, § 15 Abs.5 Grundsteuergesetz (GrStG). Auch hier gibt es unterschiedliche Reduzierungen je nach Bundesland.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schlussbemerkung</strong></p>
<p>Der Kauf eines Hauses will gut überlegt sein.</p>
<p>Solange man nicht weiß, wo man in Zukunft arbeitet und noch viel umziehen muss, ist es vielleicht besser, ein Haus zu mieten.  Auch wenn man um seine Stelle noch bangt oder das Einkommen stark schwankt oder man sich keine zusätzliche Verantwortung zum Job aufbürden möchte, ist Miete die bessere Alternative. Denn wer ein Haus kauft, übernimmt zusätzliche Verpflichtungen. Es muss alles instandgehalten, repariert und die Heizung vielleicht modernisiert werden. Wer ein Haus hat, hat immer was zu tun.</p>
<p>Man braucht viel Geld für die Finanzierung und muss in der Regel einen Kredit dafür aufnehmen. Der Kreditbetrag für den Kauf eines Hauses ist hoch. Da kann man nicht mehr groß Urlaub machen oder lange verreisen. Dafür hat man in der Regel kein Geld mehr. Denn man muss ja in den ersten Jahren all sein Geld für die Rückzahlung des Kredits zusammenhalten. Man zahlt zusätzliche Steuern. Beim Erwerb der Immobilie die Grunderwerbssteuer, dann jährlich die Grundsteuer. Man braucht zusätzliche Versicherungen.</p>
<p>Auch wenn man noch nicht weiß, ob eine Beziehung hält, wenn man zusammenzieht, ist Mieten vielleicht besser als kaufen.</p>
<p>Andererseits kann man mit dem Kauf eines Hauses langsam Vermögen aufbauen. Denn der Tilgungsanteil beim Annuitätendarlehen geht in das Vermögen der Käufer über. Zudem kann man im Alter – abgesehen von den Betriebskosten – dann mietfrei wohnen.</p>
<p>Außerdem ist es schön, in einem eigenen Haus zu wohnen. Das kann man so einrichten, wie man will. Man kann den Garten neu bepflanzen und mit Freunden die Abendsonne genießen. Man fühlt sich im eigenen Haus vertrauter und wohler als in einem gemieteten Haus. Zusätzlich fühlt man sich verwurzelt mit dem Ort, wo das Haus steht. Das eigene Haus ist schon deshalb toll, weil man viel Energie und Geld hineingesteckt hat. Im Grunde fühlt es sich so an, wie das in den Liedern <em>Unser Haus</em> und <em>Zuhaus </em>beschrieben wird. Man möchte nicht mehr umziehen, sondern, wie Mark Forster singt, einmal dort rausgetragen werden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aktien</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/aktien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Nov 2025 17:00:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2025]]></category>
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					<description><![CDATA[Einleitung Kennt ihr das Lied Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an? Es stammt von Udo Jürgens und ist zu einer Hymne für Rentner geworden. Ältere Leute haben oft Angst vor dem Ruhestand. Sie befürchten, dass sie nicht genug Geld haben und auf dem Abstellgleis stehen. Das Lied Mit 66 Jahren vermittelt ihnen mit einem Augenzwinkern die Botschaft, dass das Leben mit Renteneintritt noch lange nicht zu Ende ist. Man kann schließlich immer noch mit dem Motorrad durch die Gegend fegen oder mit den Freunden aus dem Pensionärs-Verein eine Jazz-Band gründen. Außerdem kann man mit der Oma in die Diskothek zum Rocken gehen oder nach San Franzisco fliegen, um sein Rheuma auszukurieren. Mit dem Renteneintritt fängt das Leben eben erst an. Ich liebe dieses Lied. Als ich kürzlich ein Buch für Jugendliche über die verschiedenen Anlagearten schrieb, habe ich es dem verstorbenen Udo Jürgens gewidmet, um mich für dieses wunderbare Lied zu bedanken. Mein Buch für Jugendliche heißt Marie und die Geldanlage. Es ist die Fortsetzung meines Kinderbuchs Marie und das Geld. Marie ist nun 14 Jahre alt und möchte alles über Investitionen wissen. Das ist deshalb wichtig, weil man neben der gesetzlichen Rente auch noch eine private Geldanlage braucht, um in der Rente gut leben zu können. Mit der richtigen Geldanlage auf dem Depot kann man dem Rentnerleben ruhig und gelassen entgegensehen. Unter dem Punkt Veröffentlichungen oben auf der Webseite kannst du mehr über das Buch Marie und die Geldanlage erfahren. Dort steht dazu auch wieder eine kostenlose App zur Verfügung. In diesem Artikel möchte ich euch aus dem Buch das Kapitel über die Aktien aufbereiten. Zusätzlich zu den Informationen im Buch möchte ich hier noch erklären, wie die Aktien an die Börsen kommen. Denn nur über die Börse sind die Aktien für jeden leicht zu kaufen und zu verkaufen. Die Aktien habe ich zu Ehren des englischen Anwalts Philip Wood ausgewählt. Als er mir zu dem Kinderbuch Marie und das Geld gratulierte, fragte er, ob ich nicht auch ein Kinderbuch über Aktiengesellschaften schreiben möchte. Denn Aktiengesellschaften seien neben dem Geld eine weitere großartige Erfindung der Menschen. Da ich Philip für sein profundes Wissen und seine rechtsvergleichenden Arbeiten immer sehr bewundert habe, hoffe ich, er verzeiht mir, dass das hier kein Buch, sondern nur ein winzig kleiner Artikel über Aktien ist. Außerdem wird allein auf das deutsche Aktienrecht Bezug genommen. Ein Vergleich verschiedener Rechtsordnungen würde ganze Bücher füllen. Wir wollen in dem Artikel folgenden Fragen nachgehen: Was sind Aktien? In welchem Gesetz sind Aktiengesellschaften in Deutschland geregelt?  Wie kommen Aktien an die Börse, damit sie leicht handelbar sind? Wie kann man Aktien für sein Depot kaufen und verkaufen? Welche Risiken gibt es? &#160; Was sind Aktien? Aktien kennt jeder vom Hörensagen, aber die wenigsten wissen, was Aktien genau sind. Zu Aktienfonds oder Aktien-ETFs verweise ich auf die entsprechenden Kapitel in meinem Buch. Aktien sind die bekannteste Form der Wertpapiere (Urkunden, die ein Vermögensrecht verkörpern – diese Urkunden gibt es heute allerdings nicht mehr, weil das Vermögensrecht elektronisch erfasst wird). Sie verbriefen ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG). Unternehmen, das als AG organisiert sind, heißen Aktiengesellschaften (AGen). Bei einer AG finanzieren eine Vielzahl von Investoren eine Geschäftsidee, die sie beeindruckt. Als Gegenwert für das investierte Geld bekommen sie einen Miteigentumsrecht an der AG. Die Geldsumme, die für die großartige, aber riskante Idee benötigt wird, wird in viele kleine Stücke zerlegt, in Aktien. Eine große Zahl von Anlegern kauft eine oder mehrere dieser Aktien. Damit verteilt sich das Risiko zur Verwirklichung der Idee auf viele Schultern. Die Investoren heißen Aktionäre. Ihnen gehört dann das Unternehmen gemeinsam. Wenn für die benötigte Geldsumme beispielsweise 1000 Aktien ausgegeben werden, gehört dem Aktionär, der eine Aktie besitzt, ein Tausendstel des Unternehmens. Riskant ist die Investition deshalb, weil die Geschäftsidee erst umgesetzt werden muss. Eine Idee ist gut, aber nicht alles. Ihre Umsetzung ist mühsam und erfordert viel Arbeit, Zeit und Geduld. Natürlich werden Aktien nicht nur bei der Gründung einer AG ausgegeben. Auch wenn bereits geründete Unternehmen weitere Ideen haben oder sich im In- oder Ausland vergrößern wollen, können neue Aktien ausgegeben werden. Wenn die neuen Aktien nicht von den bereits vorhandenen Miteigentümern gekauft werden, erhöht sich die Anzahl der Aktionäre. Bei großen Unternehmen gibt es oft mehrere Hundertausende oder Millionen von Aktionären über die ganze Welt verteilt. Aktiengesellschaften werden also deshalb gegründet, weil die Unternehmen Kapital brauchen. Die Leute, die die Ideen haben, haben meist selbst nicht genug Geld, um das Unternehmen allein zu finanzieren. Deshalb bekommen sie von anderen, das Geld, das sie brauchen, um ihre Ideen umzusetzen. Im Gegenzug erwarten die Aktionäre, dass die Unternehmensführung und die Mitarbeiter des Unternehmens die Ideen gut umsetzen und Gewinne erzielen. So können die Unternehmensgründer z.B. das produzieren, was sie verkaufen möchten. Erst nach dem Verkauf nehmen sie Geld ein. Wenn ein Unternehmen z.B. Autos produzieren und verkaufen möchte, braucht es eine Fabrikhalle, Maschinen, Metalle, Werkzeuge, Arbeitnehmer, die zu bezahlen sind, und vieles mehr. Um das Geld für all das zusammen zu bekommen, werden Aktien ausgeben. Die Käufer der Aktien (= Aktionäre) stellen dem Unternehmen das Kapital zur Verfügung, das es braucht, um all die Anschaffungen und Mitarbeiter zu bezahlen. Deshalb werden sie Miteigentümer des Unternehmens. Wenn die Autos dann verkauft werden, kann weiter ausgebaut werden und ein Teil des eingenommenen Geldes auch an die Aktionäre verteilt (= ausgeschüttet) werden, wenn Gewinne erzielt werden und die Mehrheit der Miteigentümer das möchte. Denn die Aktionäre haben als Miteigentümer einen Anspruch auf den ausgeschütteten Gewinn der AG (= Dividende). Außerdem hoffen sie, dass der Wert der Aktie so wächst, dass sie die Aktie mit Gewinn verkaufen können. Wer eine VW-Aktie kauft, ist Miteigentümer der Volkswagen Aktiengesellschaft (AG) in Wolfsburg. Wer eine BASF-Aktie kauft, ist heute Miteigentümer der europäischen BASF SE. SE bedeutet Societas Europaea. Die BASF in Ludwigshafen war früher die Badische Anilin &#38; Soda-Fabrik AG, ist aber seit 2007 keine deutsche AG mehr, sondern eine europäische Aktiengesellschaft. Wer eine Ford-Aktie kauft, ist Miteigentümer der amerikanischen Ford Motor Company, also einer amerikanischen Aktiengesellschaft (= Corporation). Diese]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p>Kennt ihr das Lied <em>Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an</em>? Es stammt von Udo Jürgens und ist zu einer Hymne für Rentner geworden.</p>
<p>Ältere Leute haben oft Angst vor dem Ruhestand. Sie befürchten, dass sie nicht genug Geld haben und auf dem Abstellgleis stehen. Das Lied <em>Mit 66 Jahren</em> vermittelt ihnen mit einem Augenzwinkern die Botschaft, dass das Leben mit Renteneintritt noch lange nicht zu Ende ist. Man kann schließlich immer noch mit dem Motorrad durch die Gegend fegen oder mit den Freunden aus dem Pensionärs-Verein eine Jazz-Band gründen. Außerdem kann man mit der Oma in die Diskothek zum Rocken gehen oder nach San Franzisco fliegen, um sein Rheuma auszukurieren. Mit dem Renteneintritt fängt das Leben eben erst an.</p>
<p>Ich liebe dieses Lied. Als ich kürzlich ein Buch für Jugendliche über die verschiedenen Anlagearten schrieb, habe ich es dem verstorbenen Udo Jürgens gewidmet, um mich für dieses wunderbare Lied zu bedanken.</p>
<p>Mein Buch für Jugendliche heißt <em>Marie und die Geldanlage</em>. Es ist die Fortsetzung meines Kinderbuchs <em>Marie und das Geld</em>. Marie ist nun 14 Jahre alt und möchte alles über Investitionen wissen. Das ist deshalb wichtig, weil man neben der gesetzlichen Rente auch noch eine private Geldanlage braucht, um in der Rente gut leben zu können. Mit der richtigen Geldanlage auf dem Depot kann man dem Rentnerleben ruhig und gelassen entgegensehen.</p>
<p>Unter dem Punkt Veröffentlichungen oben auf der Webseite kannst du mehr über das Buch <em>Marie und die Geldanlage</em> erfahren. Dort steht dazu auch wieder eine kostenlose App zur Verfügung.</p>
<p>In diesem Artikel möchte ich euch aus dem Buch das Kapitel über die Aktien aufbereiten. Zusätzlich zu den Informationen im Buch möchte ich hier noch erklären, wie die Aktien an die Börsen kommen. Denn nur über die Börse sind die Aktien für jeden leicht zu kaufen und zu verkaufen.</p>
<p>Die Aktien habe ich zu Ehren des englischen Anwalts Philip Wood ausgewählt. Als er mir zu dem Kinderbuch <em>Marie und das Geld</em> gratulierte, fragte er, ob ich nicht auch ein Kinderbuch über Aktiengesellschaften schreiben möchte. Denn Aktiengesellschaften seien neben dem Geld eine weitere großartige Erfindung der Menschen. Da ich Philip für sein profundes Wissen und seine rechtsvergleichenden Arbeiten immer sehr bewundert habe, hoffe ich, er verzeiht mir, dass das hier kein Buch, sondern nur ein winzig kleiner Artikel über Aktien ist. Außerdem wird allein auf das deutsche Aktienrecht Bezug genommen. Ein Vergleich verschiedener Rechtsordnungen würde ganze Bücher füllen.</p>
<p>Wir wollen in dem Artikel folgenden Fragen nachgehen: Was sind Aktien? In welchem Gesetz sind Aktiengesellschaften in Deutschland geregelt?  Wie kommen Aktien an die Börse, damit sie leicht handelbar sind? Wie kann man Aktien für sein Depot kaufen und verkaufen? Welche Risiken gibt es?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was sind Aktien?</strong></p>
<p>Aktien kennt jeder vom Hörensagen, aber die wenigsten wissen, was Aktien genau sind. Zu Aktienfonds oder Aktien-ETFs verweise ich auf die entsprechenden Kapitel in meinem Buch.</p>
<p>Aktien sind die bekannteste Form der Wertpapiere (Urkunden, die ein Vermögensrecht verkörpern – diese Urkunden gibt es heute allerdings nicht mehr, weil das Vermögensrecht elektronisch erfasst wird). Sie verbriefen ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG). Unternehmen, das als AG organisiert sind, heißen Aktiengesellschaften (AGen).</p>
<p>Bei einer AG finanzieren eine Vielzahl von Investoren eine Geschäftsidee, die sie beeindruckt. Als Gegenwert für das investierte Geld bekommen sie einen Miteigentumsrecht an der AG.</p>
<p>Die Geldsumme, die für die großartige, aber riskante Idee benötigt wird, wird in viele kleine Stücke zerlegt, in Aktien. Eine große Zahl von Anlegern kauft eine oder mehrere dieser Aktien. Damit verteilt sich das Risiko zur Verwirklichung der Idee auf viele Schultern. Die Investoren heißen Aktionäre. Ihnen gehört dann das Unternehmen gemeinsam. Wenn für die benötigte Geldsumme beispielsweise 1000 Aktien ausgegeben werden, gehört dem Aktionär, der eine Aktie besitzt, ein Tausendstel des Unternehmens.</p>
<p>Riskant ist die Investition deshalb, weil die Geschäftsidee erst umgesetzt werden muss. Eine Idee ist gut, aber nicht alles. Ihre Umsetzung ist mühsam und erfordert viel Arbeit, Zeit und Geduld.</p>
<p>Natürlich werden Aktien nicht nur bei der Gründung einer AG ausgegeben. Auch wenn bereits geründete Unternehmen weitere Ideen haben oder sich im In- oder Ausland vergrößern wollen, können neue Aktien ausgegeben werden. Wenn die neuen Aktien nicht von den bereits vorhandenen Miteigentümern gekauft werden, erhöht sich die Anzahl der Aktionäre. Bei großen Unternehmen gibt es oft mehrere Hundertausende oder Millionen von Aktionären über die ganze Welt verteilt.</p>
<p>Aktiengesellschaften werden also deshalb gegründet, weil die Unternehmen Kapital brauchen. Die Leute, die die Ideen haben, haben meist selbst nicht genug Geld, um das Unternehmen allein zu finanzieren. Deshalb bekommen sie von anderen, das Geld, das sie brauchen, um ihre Ideen umzusetzen. Im Gegenzug erwarten die Aktionäre, dass die Unternehmensführung und die Mitarbeiter des Unternehmens die Ideen gut umsetzen und Gewinne erzielen.</p>
<p>So können die Unternehmensgründer z.B. das produzieren, was sie verkaufen möchten. Erst nach dem Verkauf nehmen sie Geld ein. Wenn ein Unternehmen z.B. Autos produzieren und verkaufen möchte, braucht es eine Fabrikhalle, Maschinen, Metalle, Werkzeuge, Arbeitnehmer, die zu bezahlen sind, und vieles mehr. Um das Geld für all das zusammen zu bekommen, werden Aktien ausgeben. Die Käufer der Aktien (= Aktionäre) stellen dem Unternehmen das Kapital zur Verfügung, das es braucht, um all die Anschaffungen und Mitarbeiter zu bezahlen. Deshalb werden sie Miteigentümer des Unternehmens. Wenn die Autos dann verkauft werden, kann weiter ausgebaut werden und ein Teil des eingenommenen Geldes auch an die Aktionäre verteilt (= ausgeschüttet) werden, wenn Gewinne erzielt werden und die Mehrheit der Miteigentümer das möchte. Denn die Aktionäre haben als Miteigentümer einen Anspruch auf den ausgeschütteten Gewinn der AG (= Dividende). Außerdem hoffen sie, dass der Wert der Aktie so wächst, dass sie die Aktie mit Gewinn verkaufen können.</p>
<p>Wer eine VW-Aktie kauft, ist Miteigentümer der Volkswagen Aktiengesellschaft (AG) in Wolfsburg. Wer eine BASF-Aktie kauft, ist heute Miteigentümer der europäischen BASF SE. SE bedeutet Societas Europaea. Die BASF in Ludwigshafen war früher die Badische Anilin &amp; Soda-Fabrik AG, ist aber seit 2007 keine deutsche AG mehr, sondern eine europäische Aktiengesellschaft. Wer eine Ford-Aktie kauft, ist Miteigentümer der amerikanischen Ford Motor Company, also einer amerikanischen Aktiengesellschaft (= Corporation). Diese Reihe lässt sich beliebig weiterführen für Aktien aus der ganzen Welt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Wo sind deutsche Aktiengesellschaften geregelt? </strong></p>
<p>Deutsche Aktiengesellschaften sind im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Nach § 1 Abs.1 AktG ist die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Für ihre Schulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen.  Aktionäre haften daher nur mit dem Betrag, den sie beim Kauf der Aktien in die Gesellschaft eingebracht haben.</p>
<p>Das AktG formuliert nirgends explizit, dass der Aktionär Miteigentümer der Gesellschaft ist. Das ergibt sich aber aus der Struktur der Gesellschaft und den Rechten der Aktionäre. Das Eigentum an der Gesellschaft ist in Aktien aufgeteilt und jede Aktie repräsentiert einen Anteil am Gesamteigentum der AG. Mit dem Erwerb einer Aktie wird der Aktionär Mitgesellschafter am Grundkapital, §§ 1 Abs.1, 2 AktG.</p>
<p>Zu beachten sind außerdem folgende Regelungen: Der Aktionär hat z.B. gemäß § 175 AktG das Recht, den Jahresabschluss der AG und deren Lagebericht einzusehen. Bei der jährlichen Hauptversammlung hat der Aktionär nach § 133 AktG ein Stimmrecht, er kann Anträge (§ 126 AktG) und Gegenanträge (§ 127 AktG) stellen. Nach § 58 AktG beschließen die Aktionäre in der Hauptversammlung, wie der erwirtschaftete Gewinn verwendet wird. Beschließen sie, dass der Bilanzgewinn teilweise ausgeschüttet wird, haben die Aktionäre entsprechend ihrem Aktienanteil einen Anspruch auf den ausgeschütteten Gewinn (=Dividende). Insbesondere hat der Aktionär nach § 67 AktG auch das Recht, die Aktien zu verkaufen und zu übertragen und nach § 203 AktG ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen. Die Zusammenschau der genannten Vorschriften führt zu dem Ergebnis, dass der Aktionär Miteigentümer der AG ist.</p>
<p>Durch sein Recht, die Aktien wieder zu verkaufen, kann der Aktionär auch noch einen zusätzlichen Gewinn machen. Wenn er die Aktie zu einem niedrigeren Preis gekauft hat als er sie verkauft, ist der Differenzbetrag sein Gewinn. Natürlich kann auch ein Verlust entstehen. Wenn eine Aktie unter dem Wert verkauft wird, zu dem sie eingekauft wurde, entsteht ein Verlust.</p>
<p>Im Folgenden soll nur über Aktien gesprochen werden, die frei und schnell an Börsen handelbar sind. Börsen sind frei zugängliche Märkte, an denen Wertpapiere öffentlich angeboten werden. So kann jeder über seine Bank, Sparkasse oder seinen Broker Aktien kaufen und verkaufen.</p>
<p>Aber wie kommen die Aktien an die Börse?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie kommen Aktien an die Börse? </strong></p>
<p>Solange eine AG privat ist, halten meist die Gründer, Mitarbeiter, Business Angels (= Geschäftsengel) oder Wagniskapitalgeber die Anteile am Unternehmen. Im Fernsehen gibt es die Sendung <em>Die Höhle der Löwen</em>, da werden die Anteile an Aktiengesellschaften nicht an die Öffentlichkeit, sondern an einzelnen Investoren verkauft. Diese Investoren geben den Gründern Kapital, ihr Know-how und stellen ihnen ihre Netzwerke zur Verfügung. Als Gegenleistung bekommen sie die finanzielle Beteiligung am Unternehmen. Sie hoffen, dass sich das Unternehmen mit ihrer Hilfe gut entwickelt. Denn dann können sie ihre Beteiligung später gewinnbringend verkaufen.</p>
<p>Wenn aber eine AG sehr viel mehr Kapital braucht, als das einzelne Personen anbieten können, muss es an die Börse gebracht werden. Denn dort können dann viele Leute aus aller Welt die Aktien kaufen und verkaufen.</p>
<p>So ein Börsengang ist aufwendig. Es gibt auch wieder viele englischen Begriffe, die nicht jedem geläufig sind. Wenn ein Unternehmen seine Aktien erstmals einem breiten Publikum öffentlich anbietet, nennt man das Initial Public Offering (= IPO). Das bedeutet auf Deutsch, dass ein bisher privates Unternehmen sich dazu entschließt, seine Aktien erstmals allen Leuten öffentlich anzubieten. Das geschieht über die Börsen.</p>
<p>Durch so ein IPO kann eine AG auf einen Schlag sehr viel Kapital einsammeln. Denn oft werden seine Aktien nicht nur von Einzelanlegern, sondern auch von Fonds, ETFs, Versicherungen (dies ebenfalls Fonds auflegen) und Pensionskassen auf der ganzen Welt gekauft.</p>
<p>Durch das Angebot seiner Aktien in der Öffentlichkeit hat das Unternehmen aber einen größeren Aufwand als vorher. Denn es muss sehr transparent für Anleger werden. Es hat also beispielsweise eine Pflicht, seine Finanzen offenzulegen und die Bilanzen und dazugehörige Berichte zu veröffentlichen. Nur so können Anleger angemessen darüber entscheiden, ob sie tatsächlich Aktionäre dieses Unternehmens werden wollen oder nicht.</p>
<p>Für den Börsengang müssen die Unternehmen einen Underwriter (oder ein ganzes Konsortium von Underwritern) beauftragen. Das sind Banken, die sich verpflichten, alle von ihnen gezeichneten Aktien (= Aktien, die von ihnen vertrieben werden) selbst zu behalten, wenn die übernommenen Aktien nicht von Anlegern an der Börse gekauft werden. Die Underwriter versichern also, einen Teil der Aktien selbst abzunehmen, wenn sie kein anderer abnimmt. Sie tun aber noch viel mehr. Denn sie analysieren die Finanzen und die Perspektiven des Unternehmens, bestimmen zusammen mit dem Unternehmen die Anzahl der Aktien, die ausgegeben werden sollen und deren Preis. Außerdem muss ein Prospekt über das Unternehmen erstellt werden. Sie nehmen auch den Kontakt zu den Fonds, Versicherungen und Pensionskassen auf, die die Aktien kaufen könnten. Dafür organisieren sie Roadshows (= mobile Touren von Ort zu Ort, auf der das Unternehmen vorgestellt wird), um das Unternehmen zu präsentieren und die Investoren für das Unternehmen und den Kauf von dessen Aktien zu begeistern.</p>
<p>Für das Underwriting (die Zeichnung der Aktien durch die investierenden Banken) müssen die Unternehmen je nach Aufwand zwischen 2 und 8% das Wertes der herausgegebenen (= emittierten) Aktien als Gebühr an die Investmentbanken bezahlen.</p>
<p>An einem vorher festgelegten Tag, dem IPO-Tag, wird das Unternehmen dann an der jeweiligen Börse gelistet. Das kann bei deutschen Aktiengesellschaften die Frankfurter Wertpapierbörse oder eine andere deutsche Börse sein, aber auch eine Börse im Ausland (z.B. die London Stock Exchange, die New York Stock Exchange oder die Shanghai Stock Exchange – Stock Exchange ist ein englischer Ausdruck für Wertpapierbörse). Bei hoher Nachfrage schießt der Aktienkurs hoch, bei geringer Nachfrage kann der Kurs fallen. Die Preise (= Kurse) der Aktien bestimmen sich also nach Angebot und Nachfrage.</p>
<p>Wenn die Aktien an der Börse gelistet sind, können sie von allen Anlegern über ihr Depot bei den Banken, Sparkassen oder Brokern gekauft und verkauft werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie kauft und verkauft man Aktien?</strong></p>
<p>Aktien werden über dein Depot (= Konto für Wertpapiere) gekauft und verkauft.</p>
<p>Rechtlich ist das Depot im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Depotgesetz (DepotG) geregelt. Es geht dort um die Verwaltung und Verwahrung von Urkunden. Das kommt aus längst vergangen Zeiten. Damals wurden tatsächlich Wertpapierurkunden für dich von deiner Bank oder Sparkasse in Tresoren verwahrt. Heute geht das alles elektronisch. Der Kauf- und Verkauf von Wertpapieren wird über Computereinträge auf deinem Depot verbucht, der Kaufpreis von deinem Girokonto abgebucht und der Verkaufspreis deinem Girokonto gutgeschrieben.</p>
<p>Wenn du dein Wertpapierdepot nicht bei einer Bank oder Sparkasse, sondern bei einem Broker (= Makler, Berater und Vermittler zwischen dir und der Börse) hast, kann es sein, dass der keine Girokonten führt. Dann hast du bei dem Makler ein Verrechnungskonto. Darauf musst du zunächst Geld überweisen. Der Kauf- und Verkaufspreis wird dann von dem Verrechnungskonto ab- und diesem zugebucht.</p>
<p>In deinem Depot kannst du sehen, wie viele Aktien du hast. Wenn du Aktien kaufst, werden sie deinem Depot zugebucht, wenn du sie verkaufst, werden sich ausgebucht, also aus deinem Depot entfernt.</p>
<p>Ganz wichtig ist auch, dass du in deinem Depot immer den jeweils aktuellen Wert deiner Wertpapiere angezeigt bekommst. Dieser Wert (= Kurs) ändert sich ständig. Der Wert deiner XXX-Aktie kann also heute 20, morgen 24 und übermorgen 15 Euro betragen. Er kann sich bei sehr stark schwankenden Wertpapieren nicht nur täglich, sondern stündlich oder sogar minütlich ändern. Denn wenn eine Aktie gut ist, ist die Nachfrage groß und ihr Kurs steigt. Wenn man eine Aktie für schlecht hält, sinkt die Nachfrage und ihr Kurs sinkt. Damit steigt und fällt auch der Wert deiner gesamten Anlage im Depot.</p>
<p>Um Aktien selbst zu kaufen oder zu verkaufen, brauchst du ihre Nummer. Die musst du im Internet nachschauen. Zum Teil findest du sie auch über die Suchfunktion in deinem Depot. Die deutsche Nummer, die du brauchst, heißt Wertpapierkennnummer (WPK), die internationale Nummer heißt ISIN. ISIN ist die Abkürzung von International Securities Identification Number. Ins Deutsche übersetzt bedeutet das internationale Wertpapierkennnummer. Die ISIN ist eigentlich die neuere Nummer, weil sie einen Ländercode enthält. Daran erkennt man, in welchem Land die Aktiengesellschaft ihren Sitz hat. Sie ist aber 12-stellig. Deshalb benutzen auch heute noch viele Leute die kürzere WKN.</p>
<p>Wenn du nicht mehr als einen bestimmten Einkaufspreis für eine Aktie bezahlen möchtest, kannst du ein Limit (= einen Grenzwert) eingeben. Das Limit ist nicht nur für dich, sondern auch für die Verkäufer der Aktie sichtbar. Bei einem Limit von beispielsweise 60 Euro für eine Aktie, die bei Abgabe des Kaufgesuchs gerade für 59,95 Euro gehandelt wird, sehen alle Verkäufer dieser Aktie, dass du nicht gewillt bist, mehr als den Limitpreis (also 60 Euro) für die Aktie zu bezahlen. Ohne Limit zahlst du den Preis, der im Zeitpunkt des Kaufs gerade zu zahlen ist. Wenn viele Leute, diese Aktie wollen, kann der Preis (=Kurs) im Zeitpunkt des Kaufs an der Börse gerade auch höher als 60 Euro, z.B. 61 Euro sein. Wenn der Preis im Zeitpunkt des Kaufs niedriger ist als 59,95 Euro, z.B. 59,80, weil wenig Leute an dieser Aktie Interesse haben, bekommst du die Aktie zu dem niedrigeren Preis.</p>
<p>In Deutschland sind alle Wertpapiere in deinem Depot dein Eigentum. Wenn deine Bank, deine Sparkasse oder dein deutscher Broker pleitegeht, kannst du die Wertpapiere in deinem Depot daher vom Insolvenzverwalter herausverlangen. Falls dein Depot bei einer ausländischen Bank oder einem ausländischen Broker ist, wird das schwieriger. Dann musst du einen Rechtsanwalt einschalten, der sich mit einem Rechtsanwalt in dem betreffenden Land in Verbindung setzt und sich die Regelungen in diesem Land erklären lässt. Erst danach kannst du zusammen mit deinem Rechtsanwalt entscheiden, wie ihr genau vorgehen wollt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Risiken haben Aktien?</strong></p>
<p>Aktien sind risikoreich.</p>
<p>An der Börse werden Aktien aus vielen Ländern gehandelt. Man sollte ja nicht nur deutsche, sondern auch Aktien aus anderen Ländern kaufen, um zu diversifizieren und so das Risiko zu verkleinern. Denn wenn es den deutschen Unternehmen schlecht geht, kann es den vergleichbaren Unternehmen in anderen Ländern gut gehen. Schon hier sieht man das erste Risiko von Aktien: Aktien aus anderen Ländern haben ein Währungsrisiko.</p>
<p>Außerdem kennen wir die Aktiengesetze aus anderen Ländern nicht wirklich genau. Wir hoffen nur, dass diese ähnlich sind, wie die im deutschen AktG. Es gibt aber durchaus Länder (z.B. Diktaturen), die bei Unternehmen direkt eingreifen können, wenn ihnen deren Entwicklung nicht passt. Obwohl Aktien Miteigentumsanteile an Privatunternehmen sind, besteht ein politisches Risiko.</p>
<p>Die Entwicklung seiner Aktien sollte man mindestens einmal im Jahr bei der Hauptversammlung der AG verfolgen. Das man als Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen kann, ist das im Inland natürlich leichter als im Ausland.</p>
<p>Besser ist zudem, man verfolgt die Entwicklung der Unternehmen, von denen man Aktien besitzt, noch öfter. Im Grunde muss man ständig lesen, wie es dem Unternehmen geht, an dem man Aktien hält. Denn wenn das Unternehmen berechtigterweise in der Presse nicht gut wegkommt, kann es sein, dass man die Aktie wieder verkaufen möchte. Vielleicht hat man sich über dessen Geschäftszweck, dessen Mitarbeiter oder dessen Führung (Vorstand) getäuscht. Vielleicht hält man mittlerweile ein anderes Unternehmen mit dem gleichen Geschäftszweck für besser und möchte lieber davon Aktien haben.</p>
<p>Beim Kauf von Aktien ist zudem zu beachten, dass Aktien großer Unternehmen meist sicherer sind als Aktien mittlerer und kleinerer Unternehmen. Die Aktien der Unternehmen in entwickelten Ländern sind meist sicherer als die Aktien in Entwicklungsländern. Aktiengesellschaften, die eine ganz neue Technologie herausbringen, sind meist unsicher als Aktiengesellschaften mit etablierten Technologien. Mit den neuen Technologien kann man aber die höchsten Gewinne erzielen, wenn sich diese neue Technologie tatsächlich durchsetzt und das Unternehmen nicht nur überlebt, sondern sich auch noch gut entwickelt.</p>
<p>Selbstverständlich können alle Unternehmen, also auch Aktiengesellschaften, insolvent werden. Dann hast du das eingesetzte Geld für den Kauf der Aktien dieses Unternehmens in der Regel verloren. Manchmal gibt es zwar Gerichtsverfahren vieler Aktionäre (Sammelklagen). Allerdings rechnen sich auch Sammelklagen, selbst wenn du Recht hast, nur dann, wenn bei dem insolventen Unternehmen noch etwas zu holen ist. Sonst wirfst du gutes Geld schlechtem hinterher.</p>
<p>Die Aktien von Unternehmen deines Heimatlandes kannst du in der Presse am besten verfolgen. Aber man sollte auch ausländische Aktien haben. Dann ist das Risiko kleiner. Denn wenn die Aktien in einem Land aufgrund politischer Ereignisse fallen, können Aktien in anderen Ländern, die eine bessere Politik machen, im Wert gleichbleiben oder steigen. Über große und bekannte ausländische Unternehmen wird auch in der deutschen Presse berichtet. Bei kleinen und unbekannten Unternehmen ist das schwieriger und du musst in der ausländischen Presse nachschauen.</p>
<p>Es kommt nicht nur auf die Mitarbeiter, sondern auch auf die Führung (= den Vorstand) der jeweiligen AG an. Wenn Vorstände ihr Unternehmen schlecht lenken, fällt oft auch der Wert des Unternehmens. Denn es kommt ja nicht nur auf die Geschäftsidee, sondern auch auf deren Umsetzung an. Daher tauscht das Überwachungsorgan der AG (= der Aufsichtsrat) schlechte Vorstandsmitglieder schnell aus, was in den Zeitungen steht.</p>
<p>Es kann auch sein, dass zu einer bestimmten Zeit vielen Leuten dieselbe Aktie gefällt, also viele Leute zur gleichen Zeit kaufen. Dann wird der Preis der Aktie höher und man zahlt vielleicht mehr, als das Unternehmen tatsächlich wert ist.</p>
<p>Schon aus diesen Ausführungen wird ersichtlich, dass Aktien nicht ungefährlich sind. Man sollte also kein Geld für einen Aktienkauf verwenden, wenn man das Geld bald wieder braucht. Der Wert der Aktie kann dann niedriger sein. Bei einem Verkauf der Aktien an der Börse bekommt man dann nur den niedrigeren Wert als Verkaufspreis. Wegen der Differenz zwischen den Kauf- und dem Verkaufspreis hat man dann einen Verlust gemacht.</p>
<p>Umgekehrt kann man eine Aktie für wenig Geld gekauft haben, aber das Unternehmen entwickelt sich mit seiner neuen Technologie prächtig. Wenn man dann verkauft, ist der Verkaufspreis meist höher als der Einkaufspreis und man erzielt einen Gewinn, wenn man die Aktien an der Börse wieder verkauft. Das ist ein Grund, warum die Rendite bei Aktien viel höher ist als die Zinsen auf dem Sparkonto.</p>
<p>Wegen der Unsicherheiten bei Aktien rät man meist, dass man in Aktien nur investieren soll, wenn man das Geld, das für den Kaufpreis aufgewendet wurde, mindestens 5 Jahre lang oder besser noch länger entbehren kann. Aktien sind daher keine kurzfristige Anlageart. Man muss das Geld länger entbehren können und gute Nerven haben. Andererseits sind die Renditen von Aktien über lange Zeit betrachtet höher als die von anderen Wertpapieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schlussbemerkung</strong></p>
<p>Aktien sind als Geldanlage für die Rente hochinteressant. Anfänger sollten daher zumindest Anteile an Aktienfonds oder Aktien-ETFs in ihrem Depot haben (zu den Fonds und den ETFs bitte die Kapitel in meinem Buch <em>Marie und die Geldanlage</em> lesen). Denn durch die Streuung sind Fonds und ETFs etwas ungefährlicher als Einzelaktien.</p>
<p>Unsere Politiker wollen im nächsten Jahr eine Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche einführen. Dazu ist noch nicht alles klar. Man liest, dass auf das private Altersvorsorgedepot der jungen Leute zunächst 10 Euro monatlich vom Staat überwiesen werden sollen. Nach deren Volljährigkeit, also nach dem 18. Lebensjahr, kann das Altersvorsorgedepot dann mit eigenen monatlichen Beiträgen der Jugendlichen aufgestockt werden. Die Erträge aus der Anlage sind steuerfrei. Zugreifen darf man auf das staatlich geförderte Depot aber erst im Rentenalter.</p>
<p>Ein steuerfreies Altersvorsorgedepot ist aus meiner Sicht zu begrüßen. Allerdings ist ebenfalls noch nicht klar, welche Anlagearten für das Frühstart-Renten Depot zugelassen werden. Sind es neben Anleihen, Anleihefonds oder Anleihe-ETFs allein Aktienfonds und Aktien-ETFs oder auch Einzelaktien? Wie steht es mit anderen Anlagearten? Was ist mit Edelmetallen, Kryptowährungen oder an den Börsen gehandelten Derivaten? Letztere sind ja alle nicht ungefährlich.</p>
<p>Die Politiker müssen noch genau abwägen, welche Wertpapiere im steuerfreien Altersvorsorgedepot hinterlegt werden dürfen. Wer nicht zugelassene Anlagearten haben möchte, muss diese dann in ein zweites, ganz normales Depot einbringen. Dort werden die Erträge dann besteuert.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass alle Leute mit den verschiedenen Anlagearten vertraut sind. Leider kommt in unseren Schulen die Finanzbildung noch immer zu kurz. Auch die rechtlichen Aspekte der verschiedenen Anlagearten sind meist unbekannt.</p>
<p>Ich hoffe, dass dieser Artikel und mein Buch <em>Marie und die Geldanlage</em> dazu beitragen, Aktien und die anderen Anlagearten besser zu verstehen.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Geschäftsfähigkeit</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/die-geschaeftsfaehigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2025 09:50:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2025]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtundgeld.de/?p=2329</guid>

					<description><![CDATA[Einleitung &#160; Kennt ihr das Kinderlied „ich schaff das schon!“? Es stammt von Rolf Zuckowski und ist ein absolutes Mutmachlied. &#160; Das Lied führt uns durch das Leben von Meike. Als sie 1 Jahr alt war, lernte sie laufen und fiel manchmal hin. Dann in der Schule hatte sie im Sport Angst vor dem Barren. Mit 17 hatte sie Liebenskummer und später hatte sie selbst ein Kind in einer kleinen, aber kuscheligen Wohnung. In schwierigen Situationen verlor Meike nie den Mut. Sie sagte sich immer: &#160; „Ich schaff das schon, ich schaff das schon, ich schaff das ganz alleine. Ich komm bestimmt, ich komm bestimmt auch wieder auf die Beine. Ich brauch dazu, ich brauch dazu vielleicht ‘ne Menge Kraft. Doch ich hab immerhin, schon was anderes geschafft“. &#160; Ich liebe dieses Lied. Als ich kürzlich ein Kinderbuch schrieb, habe ich es Rolf Zuckowski gewidmet, um mich bei ihm für dieses wunderschöne Kinderlied zu bedanken. &#160; Mein Kinderbuch heißt „Marie und das Geld“. Unter dem Punkt Veröffentlichungen oben auf der Webseite kannst du mehr über das Buch erfahren. &#160; In diesem Artikel möchte ich euch aus dem Kinderbuch die Kapitel über die Geschäftsfähigkeit und den Taschengeldparagrafen aufbereiten. Es geht also dieses Mal vorrangig um das Recht. Die besprochenen Paragrafen findet ihr alle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB stehen die Regeln, die zwischen den Bürgern in Deutschland gelten. &#160; Wir wollen folgenden Fragen nachgehen: Was bedeutet Geschäftsfähigkeit? Können Kinder und Jugendliche in jedem Alter Geschäfte abschließen? Welche Regelung beinhaltet der Taschengeldparagraf? &#160; &#160; Was bedeutet Geschäftsfähigkeit? &#160; Die Geschäftsfähigkeit darf nicht mit der Rechtsfähigkeit verwechselt werden. Rechtsfähig ist man nach § 1 BGB mit Vollendung der Geburt. Ab dann darf man schon Rechte und Pflichten haben. Ein gerade geborenes Kind kann z.B. erben. &#160; Bei der Geschäftsfähigkeit geht es darum, ab wann man im Geschäftsleben eigenständig und wirksam handeln kann. Ab wann können Kinder und Jugendliche Verträge abschließen? Welche Rolle spielen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten?   Können Kinder in jedem Alter allein ein Eis kaufen? &#160; Da ich euch aus meinem Kinderbuch für diesen Artikel das Bild ausgesucht habe, auf dem die 7-jährige Marie eigenständig ein Eis kauft und bezahlt, ahnt ihr vielleicht schon, dass es im BGB verschiedene Altersstufen für die Geschäftsfähigkeit gibt. &#160; Das Recht ist natürlich in allen Ländern anders. In Deutschland gibt es drei Altersstufen, die besagen, ob und wie geschäftsfähig man ist: Voll geschäftsfähig, geschäftsunfähig und beschränkt geschäftsfähig. &#160; &#160; &#160; Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren &#160; Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die rechtliche Fähigkeit einer Person, selbstständig und mit rechtlicher Wirkung (= wirksam) Vereinbarungen abzuschließen, z.B. einen Kaufvertrag. &#160; Wenn man 18 Jahre alt ist, ist man nach § 2 BGB volljährig und damit voll geschäftsfähig. &#160; Wenn man voll geschäftsfähig ist, kann man alles allein ohne die Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter machen. Man ist dann aber auch für alles, was man macht, voll verantwortlich. &#160; &#160; &#160; Geschäftsunfähigkeit bis 7 Jahre &#160; Wer nicht volljährig ist, ist minderjährig. Bei den Minderjährigen gibt es zwei Altersstufen. Kinder bis  zu 7 Jahren und Kinder ab 7 Jahre. &#160; Kinder bis zu 7 Jahren sind nach § 104 BGB geschäftsunfähig. &#160; Was bedeutet das? Bei Kindern unter 7 Jahren müssen immer die Eltern die geschäftlichen Sachen regeln. &#160; Die Eltern schließen für Kinder unter 7 Jahren also alle Verträge ab. Wenn jemand z.B. erst 2 Jahre alt ist, müssen die Eltern das Eis für das Kind kaufen. Das ist auch verständlich. Denn wenn man noch so klein ist, versteht man noch nicht alles, was man macht. Wenn man ein Eis kauft, möchte man ein Eis. Aber man versteht noch nicht, dass man im Austausch dafür dem Eisverkäufer einen Kaufpreis zahlen muss. Deshalb ist man nicht geschäftsfähig oder geschäftsunfähig. Die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigten müssen für unter 7-jährige handeln. &#160; Wenn Kinder unter 7 Jahren Verträge abschließen, sind diese nach § 105 BGB nichtig. Nichtig heißt, dass die Geschäfte keine rechtliche Wirkung haben. Selbst wenn der Eisverkäufer dem Kind die Kugel Eis gegeben hätte, dürfte er von dem Kind den Kaufpreis dafür nicht verlangen. Der Eisverkäufer könnte sein Geld für das Eis selbst dann nicht verlangen, wenn das Kind das Eis bereits aufgegessen hätte. Denn Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. &#160; Kinder unter 7 Jahren brauchen für alle Verträge und sonstige Rechtsgeschäfte immer ihre Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter. &#160; &#160; &#160; Beschränkte Geschäftsfähigkeit zwischen 7 und 18 Jahren &#160; Kinder, die 7 Jahre alt sind, sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. &#160; Was bedeutet das? &#160; Beschränkt geschäftsfähig bedeutet, dass Kinder ab 7 Jahren manche, aber noch nicht alle Sachen allein machen dürfen. Bei ihrer Geschäftsfähigkeit gibt es Schranken. &#160; Geschenke dürfen sie allein annehmen. Wenn ihre Tante ihnen 5 Euro zum Geburtstag schenkt, dürfen sie das Geld in ihre Geldbörse stecken. Denn sie nehmen das Geschenk nur an und haben keine Verpflichtungen deshalb gegenüber ihrer Tante. Wenn Kinder ab 7 Jahren nach dem Gesetz keine Verpflichtung haben, sondern nur einen rechtlichen Vorteil erlangen, dürfen sie allein handeln. Das ergibt sich aus § 107 BGB. Für solche Rechtsgeschäfte brauchen sie nicht die Einwilligung ihrer Eltern. &#160; Manche Geschäfte dürfen sie sogar dann allein abschließen, wenn es Verpflichtungen gibt. Das sind nach § 110 BGB solche Geschäfte, die sie von ihrem Taschengeld bezahlen können. Im Gesetz ist allerdings nicht vom Taschengeld die Rede, sondern von Mitteln, welche die gesetzlichen Vertreter dem Minderjährigen zur freien Verfügung überlassen haben. Damit ist das Taschengeld gemeint. Der § 110 BGB heißt deshalb Taschengeldparagraf. &#160; Was über 7-jährige Kinder nicht mit ihrem Taschengeld bezahlen können, bedarf nach wie vor der Einwilligung, also der vorherigen Zustimmung, ihrer Eltern. Fehlt diese Einwilligung, hängt die Wirksamkeit des Geschäfts nach § 108 BGB von der Genehmigung, also nachträglichen Zustimmung, der Eltern ab. &#160; Aber wie kann ein Verkäufer wissen, was ein Kind als Taschengeld erhält? Man vergleicht da, was die meisten Kinder mit 7 Jahren an Taschengeld von ihren Eltern bekommen bzw. bekommen sollten. Da gibt es Übersichten. Nach dem folgenden Link &#160; https://www.jugendaemter.com/wie-wichtig-ist-taschengeld-fuer-kinder/]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kennt ihr das Kinderlied „ich schaff das schon!“? Es stammt von Rolf Zuckowski und ist ein absolutes Mutmachlied.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Lied führt uns durch das Leben von Meike. Als sie 1 Jahr alt war, lernte sie laufen und fiel manchmal hin. Dann in der Schule hatte sie im Sport Angst vor dem Barren. Mit 17 hatte sie Liebenskummer und später hatte sie selbst ein Kind in einer kleinen, aber kuscheligen Wohnung. In schwierigen Situationen verlor Meike nie den Mut. Sie sagte sich immer:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Ich schaff das schon, ich schaff das schon, ich schaff das ganz alleine. Ich komm bestimmt, ich komm bestimmt auch wieder auf die Beine. Ich brauch dazu, ich brauch dazu vielleicht ‘ne Menge Kraft. Doch ich hab immerhin, schon was anderes geschafft“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich liebe dieses Lied. Als ich kürzlich ein Kinderbuch schrieb, habe ich es Rolf Zuckowski gewidmet, um mich bei ihm für dieses wunderschöne Kinderlied zu bedanken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mein Kinderbuch heißt „Marie und das Geld“. Unter dem Punkt Veröffentlichungen oben auf der Webseite kannst du mehr über das Buch erfahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In diesem Artikel möchte ich euch aus dem Kinderbuch die Kapitel über die Geschäftsfähigkeit und den Taschengeldparagrafen aufbereiten. Es geht also dieses Mal vorrangig um das Recht. Die besprochenen Paragrafen findet ihr alle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB stehen die Regeln, die zwischen den Bürgern in Deutschland gelten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir wollen folgenden Fragen nachgehen: Was bedeutet Geschäftsfähigkeit? Können Kinder und Jugendliche in jedem Alter Geschäfte abschließen? Welche Regelung beinhaltet der Taschengeldparagraf?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Geschäftsfähigkeit darf nicht mit der Rechtsfähigkeit verwechselt werden. Rechtsfähig ist man nach § 1 BGB mit Vollendung der Geburt. Ab dann darf man schon Rechte und Pflichten haben. Ein gerade geborenes Kind kann z.B. erben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei der Geschäftsfähigkeit geht es darum, ab wann man im Geschäftsleben eigenständig und wirksam handeln kann. Ab wann können Kinder und Jugendliche Verträge abschließen? Welche Rolle spielen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten?   Können Kinder in jedem Alter allein ein Eis kaufen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da ich euch aus meinem Kinderbuch für diesen Artikel das Bild ausgesucht habe, auf dem die 7-jährige Marie eigenständig ein Eis kauft und bezahlt, ahnt ihr vielleicht schon, dass es im BGB verschiedene Altersstufen für die Geschäftsfähigkeit gibt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Recht ist natürlich in allen Ländern anders. In Deutschland gibt es drei Altersstufen, die besagen, ob und wie geschäftsfähig man ist: Voll geschäftsfähig, geschäftsunfähig und beschränkt geschäftsfähig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die rechtliche Fähigkeit einer Person, selbstständig und mit rechtlicher Wirkung (= wirksam) Vereinbarungen abzuschließen, z.B. einen Kaufvertrag.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn man 18 Jahre alt ist, ist man nach § 2 BGB volljährig und damit voll geschäftsfähig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn man voll geschäftsfähig ist, kann man alles allein ohne die Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter machen. Man ist dann aber auch für alles, was man macht, voll verantwortlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Geschäftsunfähigkeit bis 7 Jahre</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer nicht volljährig ist, ist minderjährig. Bei den Minderjährigen gibt es zwei Altersstufen. Kinder bis  zu 7 Jahren und Kinder ab 7 Jahre.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kinder bis zu 7 Jahren sind nach § 104 BGB geschäftsunfähig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Was bedeutet das? Bei Kindern unter 7 Jahren müssen immer die Eltern die geschäftlichen Sachen regeln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Eltern schließen für Kinder unter 7 Jahren also alle Verträge ab. Wenn jemand z.B. erst 2 Jahre alt ist, müssen die Eltern das Eis für das Kind kaufen. Das ist auch verständlich. Denn wenn man noch so klein ist, versteht man noch nicht alles, was man macht. Wenn man ein Eis kauft, möchte man ein Eis. Aber man versteht noch nicht, dass man im Austausch dafür dem Eisverkäufer einen Kaufpreis zahlen muss. Deshalb ist man nicht geschäftsfähig oder geschäftsunfähig. Die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigten müssen für unter 7-jährige handeln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Kinder unter 7 Jahren Verträge abschließen, sind diese nach § 105 BGB nichtig. Nichtig heißt, dass die Geschäfte keine rechtliche Wirkung haben. Selbst wenn der Eisverkäufer dem Kind die Kugel Eis gegeben hätte, dürfte er von dem Kind den Kaufpreis dafür nicht verlangen. Der Eisverkäufer könnte sein Geld für das Eis selbst dann nicht verlangen, wenn das Kind das Eis bereits aufgegessen hätte. Denn Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kinder unter 7 Jahren brauchen für alle Verträge und sonstige Rechtsgeschäfte immer ihre Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Beschränkte Geschäftsfähigkeit zwischen 7 und 18 Jahren</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kinder, die 7 Jahre alt sind, sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Was bedeutet das?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Beschränkt geschäftsfähig bedeutet, dass Kinder ab 7 Jahren manche, aber noch nicht alle Sachen allein machen dürfen. Bei ihrer Geschäftsfähigkeit gibt es Schranken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Geschenke dürfen sie allein annehmen. Wenn ihre Tante ihnen 5 Euro zum Geburtstag schenkt, dürfen sie das Geld in ihre Geldbörse stecken. Denn sie nehmen das Geschenk nur an und haben keine Verpflichtungen deshalb gegenüber ihrer Tante. Wenn Kinder ab 7 Jahren nach dem Gesetz keine Verpflichtung haben, sondern nur einen rechtlichen Vorteil erlangen, dürfen sie allein handeln. Das ergibt sich aus § 107 BGB. Für solche Rechtsgeschäfte brauchen sie nicht die Einwilligung ihrer Eltern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Manche Geschäfte dürfen sie sogar dann allein abschließen, wenn es Verpflichtungen gibt. Das sind nach § 110 BGB solche Geschäfte, die sie von ihrem Taschengeld bezahlen können. Im Gesetz ist allerdings nicht vom Taschengeld die Rede, sondern von Mitteln, welche die gesetzlichen Vertreter dem Minderjährigen zur freien Verfügung überlassen haben. Damit ist das Taschengeld gemeint. Der § 110 BGB heißt deshalb Taschengeldparagraf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Was über 7-jährige Kinder nicht mit ihrem Taschengeld bezahlen können, bedarf nach wie vor der Einwilligung, also der vorherigen Zustimmung, ihrer Eltern. Fehlt diese Einwilligung, hängt die Wirksamkeit des Geschäfts nach § 108 BGB von der Genehmigung, also nachträglichen Zustimmung, der Eltern ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber wie kann ein Verkäufer wissen, was ein Kind als Taschengeld erhält? Man vergleicht da, was die meisten Kinder mit 7 Jahren an Taschengeld von ihren Eltern bekommen bzw. bekommen sollten. Da gibt es Übersichten. Nach dem folgenden Link</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.jugendaemter.com/wie-wichtig-ist-taschengeld-fuer-kinder/">https://www.jugendaemter.com/wie-wichtig-ist-taschengeld-fuer-kinder/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>sollten 7-jährige z.B. 4 bis 8 Euro im Monat bekommen. Nach diesem Link</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.taschengeldtabelle.org/">https://www.taschengeldtabelle.org/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>sind es 2 bis 3 Euro pro Woche. Das wären im Monat dann 8 bis 12 Euro.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine Kugel Eis kostet heute meist 1,50 Euro. Nach beiden Links dürften daher 7-jährige Kinder eine Kugel Eis allein kaufen. Denn sie könnten ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises aus ihrem Taschengeld bewirken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Selbst wenn ihre Eltern meinen, Eis habe zu viel Zucker und ihren Kindern gesagt haben, sie sollten nur einmal in der Woche eine Kugel Eis kaufen, die Kinder kauften es aber zweimal, weil es so warm war, ist der Kaufvertrag mit dem Eisverkäufer gültig. Denn der durfte nach § 110 BGB davon ausgehen, dass die Kinder das Eis kaufen durften. Sie konnten eine Kugel Eis aus ihrem Taschengeld bezahlen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für die Einkäufe, die Kinder ab 7 Jahren aber nicht von ihrem Taschengeld bezahlen können, brauchen sie nach wie vor ihre Eltern. Das ist die Schranke bei ihrer Geschäftsfähigkeit. Die Kinder könnten also kein Fahrrad allein kaufen. Das können sie nicht von ihrem Taschengeld bezahlen. Ein Fahrrad ist teurer als das normale Taschengeld von 7-jährigen Kindern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um alles ohne jede rechtliche Schranke erledigen zu dürfen, müssen junge Leute voll geschäftsfähig, also 18 Jahre alt, sein. Da reicht die beschränkte Geschäftsfähigkeit nicht aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schlussbemerkung</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich habe in diesem Artikel über die Geschäftsfähigkeit geschrieben, weil auch über das Recht häufig ein Grundwissen fehlt. Aus meiner Sicht besteht auch zum Recht in den Schulen ein Nachholbedarf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In meinem Kinderbuch „Marie und das Geld“ gibt es Fragen und Antworten zu den einzelnen Themen. Zur Geschäftsfähigkeit steht da:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Übung und Frage 19:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Suche § 2 BGB im Internet. Was steht dort?</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Antwort zu Frage 19:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Ja, dort steht: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Frage 20:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Woher weiß man nun, dass Volljährige voll geschäftsfähig sind? Das steht dort doch nicht.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Antwort zu Frage 20:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Ja, auch richtig. Das steht dort nicht, aber das haben Juristen durch einen Vergleich der Paragrafen zur Geschäftsfähigkeit so interpretiert.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Sie sagen:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Die Geschäftsfähigkeit ist im BGB mit dem Alter verknüpft. Unter 7 Jahren ist man geschäftsunfähig. Ab 7 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig. Wenn man mit 18 Jahren volljährig ist, kann das dann nur bedeuten, dass man mit 18 Jahren auch voll geschäftsfähig ist.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Das ist ein Beispiel dafür, dass du dich nicht sorgen musst, wenn du nicht alle Paragrafen, die du liest, auch immer verstehst. Unsere Volksvertreter haben die Gesetze nicht so geschrieben, dass alle Regeln vollständig und verständlich sind. Deshalb gibt es die Juristen. Sie studieren das Recht und versuchen dann die Lücken durch ihre Auslegung der Regeln zu schließen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus den Fragen und den Antworten wird deutlich, warum auch ein Grundwissen über Recht wichtig ist. Die Gesetze sind manchmal so unvollständig und unverständlich, dass normale Leute sie nicht verstehen können. Aber genau wie bei finanziellen Dingen braucht auch jeder ein Grundwissen über Recht, um im Leben einen Überblick zu haben und gut voranzukommen. Sonst stolpert man ständig und weiß noch nicht einmal, was man seinem Rechtsanwalt sagen soll, wenn es ernst wird. Ich habe einmal gelesen, dass sich 90% der Jugendlichen wünschen, dass Geld und Finanzen ein Schulfach werden. Für Recht gilt das vermutlich auch. Vielleicht könnte man ja flächendeckend ein Schulfach Recht und Geld einführen. Natürlich gibt es bereits gute Ansätze, aber die reichen nach meiner Ansicht nicht aus.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Vermögensübersicht</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/die-vermoegensuebersicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Feb 2025 16:47:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2025]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Wertpapiere]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtundgeld.de/?p=2291</guid>

					<description><![CDATA[Einleitung Kennt ihr den Hit „Ich wär‘ so gerne Millionär“? Das ist ein Song von Die Prinzen. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde ich auf diese Band aufmerksam und fand ihre Musik Klasse. Wer wäre nicht gerne Millionär? Der Sänger gibt zu, wenig Ahnung von Geld zu haben und stinkfaul zu sein. Trotz seiner Unzulänglichkeiten will er aber auch nicht kriminell werden, um ans Geld zu kommen. Denn in den Knast möchte er nicht. Und auf reiche Witwen, die ihn heiß begehren, hat er auch keinen Bock. Er will Popstar werden und hofft, irgendwann im Geld zu schwimmen. Ich hoffe, dass der Wunsch des Sängers in Erfüllung ging. Das würde ich ihm und der Band aus ganzem Herzen gönnen. Denn stinkfaul waren die mit ihren vielen Hits ganz gewiss nicht. Natürlich kann ich euch nicht sagen, wie man Millionär wird. Darüber gibt es bereits viele Bücher. Darum geht es in diesem Beitrag auch nicht. Wir fangen hier viel kleiner an, mit einer Vermögensübersicht für private Haushalte. Denn für alle gilt: Wer Millionär werden will, muss erst einmal wissen, was er schon hat. Erst dann kann er darüber nachdenken, wie er sein Vermögen künftig anlegen will. Hast du eine Vermögensübersicht? Hast du einen Überblick über dein Gesamtvermögen in Euro-Beträgen und Prozentsätzen? Sind deine Anlagearten so in Ordnung? Oder möchtest du künftig eine andere Vermögensaufteilung haben? Verstehst du, was ich meine? Im Folgenden werden wir lernen, wie eine Vermögensübersicht erstellt wird. Dabei geht es allein um das private Vermögen. Bei Firmen wird die Vermögensübersicht meist von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern erstellt.   Braucht man eine Vermögensübersicht? Die Vermögensübersicht ist der Ausgangspunkt der Vermögensanlage. Alle privaten Haushalte sollten zusätzlich zur Überschussrechnung auch eine Vermögensübersicht anfertigen. Nur so weiß man, welches Vermögen man hat. In der Übersicht findet man den Betrag des Geldes auf den Konten und den Wert der Anleihen und Aktien, die im Depot liegen. Ferner wird der Immobilienbesitz aufgelistet und die Edelmetalle (z.B. Gold). Jeder, der von einer Bank oder Sparkasse einen Kredit aufnehmen möchte, braucht neben der Überschussrechnung, aus der das monatliche Einkommen und die Ausgaben hervorgehen, auch eine Vermögensübersicht. Aufgrund dieser Unterlagen wird entschieden, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann. Die Vermögensübersicht zeigt, in welche Werte man bereits investiert hat, und ist die Grundlage für die Entscheidung, in welche Anlagearten man künftig investieren möchte. Wenn man älter wird, braucht man die Vermögensübersicht zudem, um zu entscheiden, ob man sein Vermögen umschichten muss, um gut in der Rente zu leben. Denn die gesetzliche Rente allein reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Mit der Vermögensübersicht sollte man früh beginnen. Je früher man investiert, je stärker wächst das Vermögen. Außerdem hat man dann auch früh ein Schema, um sein Vermögen gezielt aufzubauen. &#160; Die Phasen des Lebens Das Leben läuft in Phasen ab. Am Anfang hat man meist wenig Geld übrig, um Geld anzulegen und Vermögen aufzubauen. Später hat man dann mehr Geld zum Anlegen. Die erste Phase im Leben (Kinder, Jugendliche und Studierende) bedeutet, lernen, lernen und noch einmal lernen. Da hat man kein oder nur wenig Geld übrig. Das Geld kommt von den Eltern oder man erhält staatliche Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Geldgeschenke könnte man aber bereits anlegen, anstatt sie auszugeben. Erst in der zweiten Phase, wenn man erwachsen ist und das Berufsleben begonnen hat, erwirtschaftet man die ersten Überschüsse selbst. Diese werden aber häufig für Anschaffungen genutzt, Urlaube, Versicherungen, falls einem Partner was passiert, und ein Teil auch dazu, sich geldlich für Notfälle abzusichern (Notgroschen). In dieser Phase verpartnert man sich auch meist und bekommt Kinder. Die Überschüsse für die Geldanlage sind weiterhin knapp. Doch auch knappe Überschüsse wachsen mit der Zeit an, wenn sie angelegt werden. Dann kommt die dritte Phase, in der man sich im Beruf etabliert hat. Nun fängt der Rubel an zu rollen. Das überschüssige Geld wird angelegt. Spätestens ab der dritten Lebensphase muss man die einzelnen Anlagearten, die in den Tabellen unten dargestellt werden, kennen. Es schadet aber nicht, wenn man sich schon früher damit befasst. Denn je früher man mit der Geldanlage beginnt, je größer wird das Vermögen. Mit der sogenannten 72er Regel kannst du über den Daumen berechnen, wie lange es dauert, bis sich der von dir angelegte Überschuss verdoppelt. Dazu teilst du die Zahl 72 durch den Zinssatz, den du auf den Geldkonten erhältst, bzw. die Rendite der Wertpapiere in deinem Depot. Das kannst du in dem folgenden Link nachlesen: https://extraetf.com/ch/wissen/72er-regel-wichtige-faustformel Weitere Fundstellen findest du im Internet, wenn du nach der 72er Regel suchst. Es gibt viele. Bei einem Zinssatz/einer Rendite von 4% brauchst du 18 Jahre bis aus 10.000 Euro ungefähr 20.000 Euro werden. Bei einem Zinssatz/einer Rendite von 8% brauchst du dafür nur 9 Jahre. Bei der Geldanlage verweise ich hier auch auf meinen Beitrag über die Zinseszinsen. Zur Anlage in Anleihen und Aktien oder Fondsanlagen oder Anlagen in Exchange Traded Funds (ETFs) wird es noch ausführliche Beiträge auf dieser Webseite geben. Denn dort sind die Renditen höher als bei Geldanlagen. Mit alles Anlagearten sollte man so früh wie möglich beginnen, aber auf keinen Fall später als in der dritten Phase des Lebens. Vorher kann man kleine Beträge in Fonds oder ETFs anlegen und wird von allen Banken und Sparkassen dazu beraten. Nach der Blüte des Lebens kommt dann die vierte Phase, in der man schon an die Rente (bei Beamten die Pension) denkt. Hier muss dann überlegt werden, ob die Rente/Pension ausreicht, oder das Vermögen so umgeschichtet werden sollte, dass man monatlich Geld für das tägliche Leben daraus entnehmen kann. Denn in dieser Lebensphase hat man in der Regel weniger Geld zur Verfügung als vorher. Aber das ist natürlich unterschiedlich. Manche habe schon privat zusätzlich für die Rente vorgesorgt. Alle Phasen im Leben können auch anders verlaufen. Bei den meisten Menschen läuft es aber wie oben beschrieben. Auch vor diesem Hintergrund braucht man die Vermögensübersicht. Man muss immer wissen, wie das eigene Vermögen aufgebaut ist, ob man es anders aufbauen möchte und wie die Umschichtung erfolgen soll.   Wie sieht]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Einleitung</strong></h1>
<p>Kennt ihr den Hit „Ich wär‘ so gerne Millionär“?</p>
<p>Das ist ein Song von Die Prinzen. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde ich auf diese Band aufmerksam und fand ihre Musik Klasse.</p>
<p>Wer wäre nicht gerne Millionär?</p>
<p>Der Sänger gibt zu, wenig Ahnung von Geld zu haben und stinkfaul zu sein. Trotz seiner Unzulänglichkeiten will er aber auch nicht kriminell werden, um ans Geld zu kommen. Denn in den Knast möchte er nicht. Und auf reiche Witwen, die ihn heiß begehren, hat er auch keinen Bock. Er will Popstar werden und hofft, irgendwann im Geld zu schwimmen.</p>
<p>Ich hoffe, dass der Wunsch des Sängers in Erfüllung ging. Das würde ich ihm und der Band aus ganzem Herzen gönnen. Denn stinkfaul waren die mit ihren vielen Hits ganz gewiss nicht.</p>
<p>Natürlich kann ich euch nicht sagen, wie man Millionär wird. Darüber gibt es bereits viele Bücher. Darum geht es in diesem Beitrag auch nicht. Wir fangen hier viel kleiner an, mit einer Vermögensübersicht für private Haushalte.</p>
<p>Denn für alle gilt: Wer Millionär werden will, muss erst einmal wissen, was er schon hat. Erst dann kann er darüber nachdenken, wie er sein Vermögen künftig anlegen will.</p>
<p>Hast du eine Vermögensübersicht? Hast du einen Überblick über dein Gesamtvermögen in Euro-Beträgen und Prozentsätzen? Sind deine Anlagearten so in Ordnung? Oder möchtest du künftig eine andere Vermögensaufteilung haben? Verstehst du, was ich meine?</p>
<p>Im Folgenden werden wir lernen, wie eine Vermögensübersicht erstellt wird. Dabei geht es allein um das private Vermögen. Bei Firmen wird die Vermögensübersicht meist von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern erstellt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Braucht man eine Vermögensübersicht?</strong></h1>
<p>Die Vermögensübersicht ist der Ausgangspunkt der Vermögensanlage.</p>
<p>Alle privaten Haushalte sollten zusätzlich zur Überschussrechnung auch eine Vermögensübersicht anfertigen. Nur so weiß man, welches Vermögen man hat.</p>
<p>In der Übersicht findet man den Betrag des Geldes auf den Konten und den Wert der Anleihen und Aktien, die im Depot liegen. Ferner wird der Immobilienbesitz aufgelistet und die Edelmetalle (z.B. Gold).</p>
<p>Jeder, der von einer Bank oder Sparkasse einen Kredit aufnehmen möchte, braucht neben der Überschussrechnung, aus der das monatliche Einkommen und die Ausgaben hervorgehen, auch eine Vermögensübersicht. Aufgrund dieser Unterlagen wird entschieden, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann.</p>
<p>Die Vermögensübersicht zeigt, in welche Werte man bereits investiert hat, und ist die Grundlage für die Entscheidung, in welche Anlagearten man künftig investieren möchte. Wenn man älter wird, braucht man die Vermögensübersicht zudem, um zu entscheiden, ob man sein Vermögen umschichten muss, um gut in der Rente zu leben. Denn die gesetzliche Rente allein reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.</p>
<p>Mit der Vermögensübersicht sollte man früh beginnen. Je früher man investiert, je stärker wächst das Vermögen. Außerdem hat man dann auch früh ein Schema, um sein Vermögen gezielt aufzubauen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1><strong>Die Phasen des Lebens </strong></h1>
<p>Das Leben läuft in Phasen ab. Am Anfang hat man meist wenig Geld übrig, um Geld anzulegen und Vermögen aufzubauen. Später hat man dann mehr Geld zum Anlegen.</p>
<p>Die erste Phase im Leben (Kinder, Jugendliche und Studierende) bedeutet, lernen, lernen und noch einmal lernen. Da hat man kein oder nur wenig Geld übrig. Das Geld kommt von den Eltern oder man erhält staatliche Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Geldgeschenke könnte man aber bereits anlegen, anstatt sie auszugeben.</p>
<p>Erst in der zweiten Phase, wenn man erwachsen ist und das Berufsleben begonnen hat, erwirtschaftet man die ersten Überschüsse selbst. Diese werden aber häufig für Anschaffungen genutzt, Urlaube, Versicherungen, falls einem Partner was passiert, und ein Teil auch dazu, sich geldlich für Notfälle abzusichern (Notgroschen). In dieser Phase verpartnert man sich auch meist und bekommt Kinder. Die Überschüsse für die Geldanlage sind weiterhin knapp. Doch auch knappe Überschüsse wachsen mit der Zeit an, wenn sie angelegt werden.</p>
<p>Dann kommt die dritte Phase, in der man sich im Beruf etabliert hat. Nun fängt der Rubel an zu rollen. Das überschüssige Geld wird angelegt. Spätestens ab der dritten Lebensphase muss man die einzelnen Anlagearten, die in den Tabellen unten dargestellt werden, kennen. Es schadet aber nicht, wenn man sich schon früher damit befasst. Denn je früher man mit der Geldanlage beginnt, je größer wird das Vermögen.</p>
<p>Mit der sogenannten 72er Regel kannst du über den Daumen berechnen, wie lange es dauert, bis sich der von dir angelegte Überschuss verdoppelt. Dazu teilst du die Zahl 72 durch den Zinssatz, den du auf den Geldkonten erhältst, bzw. die Rendite der Wertpapiere in deinem Depot. Das kannst du in dem folgenden Link nachlesen:</p>
<p><a href="https://extraetf.com/ch/wissen/72er-regel-wichtige-faustformel">https://extraetf.com/ch/wissen/72er-regel-wichtige-faustformel</a></p>
<p>Weitere Fundstellen findest du im Internet, wenn du nach der 72er Regel suchst. Es gibt viele.</p>
<p>Bei einem Zinssatz/einer Rendite von 4% brauchst du 18 Jahre bis aus 10.000 Euro ungefähr 20.000 Euro werden. Bei einem Zinssatz/einer Rendite von 8% brauchst du dafür nur 9 Jahre.</p>
<p>Bei der Geldanlage verweise ich hier auch auf meinen Beitrag über die Zinseszinsen. Zur Anlage in Anleihen und Aktien oder Fondsanlagen oder Anlagen in Exchange Traded Funds (ETFs) wird es noch ausführliche Beiträge auf dieser Webseite geben. Denn dort sind die Renditen höher als bei Geldanlagen.</p>
<p>Mit alles Anlagearten sollte man so früh wie möglich beginnen, aber auf keinen Fall später als in der dritten Phase des Lebens. Vorher kann man kleine Beträge in Fonds oder ETFs anlegen und wird von allen Banken und Sparkassen dazu beraten.</p>
<p>Nach der Blüte des Lebens kommt dann die vierte Phase, in der man schon an die Rente (bei Beamten die Pension) denkt. Hier muss dann überlegt werden, ob die Rente/Pension ausreicht, oder das Vermögen so umgeschichtet werden sollte, dass man monatlich Geld für das tägliche Leben daraus entnehmen kann. Denn in dieser Lebensphase hat man in der Regel weniger Geld zur Verfügung als vorher. Aber das ist natürlich unterschiedlich. Manche habe schon privat zusätzlich für die Rente vorgesorgt.</p>
<p>Alle Phasen im Leben können auch anders verlaufen. Bei den meisten Menschen läuft es aber wie oben beschrieben.</p>
<p>Auch vor diesem Hintergrund braucht man die Vermögensübersicht. Man muss immer wissen, wie das eigene Vermögen aufgebaut ist, ob man es anders aufbauen möchte und wie die Umschichtung erfolgen soll.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Wie sieht die Vermögensübersicht aus?</strong></h1>
<p>Deine Vermögensübersicht sollte all deine Besitztümer enthalten, die Geld generieren.</p>
<p>Es sollten neben dem Notgroschen und sonstigen Geldanlagen auf zinsbringenden Konten (z.B. Festgeld oder Geldmarktfonds) auch alle Wertpapiere aufgenommen werden, die in deinem Depot liegen. Das sind Anleihen und Aktien. Neben Einzelanleihen gibt es Anleihefonds und Anleihe-ETFs. Neben Einzelaktien existieren Aktienfonds und Aktien-ETFs. ETFs sind Fonds, die an der Börse gehandelt werden.</p>
<p>In deinem Depot findest du auch den jeweiligen Wert der Wertpapiere. Der ändert sich stetig. Deshalb solltest du deine Vermögensübersicht immer am Ende eines Jahres überprüfen.</p>
<p>Ferner gehört in die Vermögensübersicht der Wert deiner Immobilien (Wohnungen und Häuser), sofern du welche besitzt und sie vermietest. Wenn du die Immobilie selbst bewohnst, kannst du deren Wert natürlich auch aufnehmen. Wurde sie mit einem Kredit gekauft, natürlich nur den Wert, der bereits abgezahlt ist. Abzuziehen sind davon allerdings die Instandhaltungskosten. Der Wert von Wohnungen und Häusern ist nicht so leicht zu bestimmen. Neben den einzelnen Immobilien gibt es allerdings auch Immobilienfonds und Immobilen-ETFs.</p>
<p>Auch bei den Rohstoffen und Edelmetallen gibt es neben den Goldmünzen und Goldbarren Rohstoff- und Edelmetallfonds sowie Rohstoff- und Edelmetall-ETFs.</p>
<p>Um den Überblick zu behalten, sollten die Fonds und ETFs bei der ursprünglichen Anlageart aufgenommen werden. Wenn ich also einen Aktienfonds oder Aktien-ETF habe, sollte ich den unter der Anlageart Aktien aufführen. Wenn man sehr viele Einzelaktien hat, kann man die in einer Untertabelle auflisten und dann den Gesamtbetrag in die Obertabelle unter dem Begriff Einzelaktien aufnehmen.</p>
<p>Etwas anderes kann für Mischfonds, die verschiedene Anlagearten repräsentieren oder nachhaltige Fonds, die nach ethischen, sozialen oder ökologischen Kriterien anlegen, gelten. Hier handelt es sich aber oft um Aktienanlagen.</p>
<p>Deine Vermögensübersicht könnte wie die Grafik unten aussehen. Dabei wurde unterstellt, dass die Summe des angelegten Geldes ein Betrag über 10.000,00 Euro ist. Das ist aber nur ein Beispiel. Du solltest deinen Gesamtbetrag nehmen, den du angelegt hast.</p>
<p>&nbsp;</p>
<table width="240">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2" width="160"><strong>Vermögensübersicht</strong></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"></td>
<td width="74"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="160"><strong>Anlage: 10.000 Euro</strong></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"></td>
<td width="74"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"><strong>Anlageart</strong></td>
<td width="74"><strong>Ist in Euro</strong></td>
<td width="80"><strong>Ist in %</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"></td>
<td width="74"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Geld</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Anleihen</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Aktien</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Immobilien</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Edelmetalle</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86"></td>
<td width="74"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"><strong>Insgesamt</strong></td>
<td width="74"><strong>10.000,00</strong></td>
<td width="80"><strong>100%</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ist in % = Ist in Euro mal 100 geteilt durch 10.000 (bzw. den Betrag, den du angelegt hast).</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ordne deine vorhandene Anlage unter der „Ist in Euro“ Spalte ein. Bevor du dein „Ist in %“ ermitteln kannst, musst du erst all dein ganzes bereits vorhandenes Vermögen mit Beträgen eintragen. Dann kannst du sehen, ob die Gesamtanlage mehr oder weniger als 10.000 Euro ist. Die Prozentsätze ermittelst du dann, in dem du dein „Ist in Euro“ mal hundert nimmst und dann durch deinen „Ist in Euro“ Betrag teilst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll die Anlage künftig aussehen?</strong></p>
<p>Angenommen, du hast deine eigene Vermögensübersicht erstellt. Übertrage dann dein Ergebnis auf meine Tabelle unten (erste beiden Spalten), wo als Beispiel 70% der 10.000 Euro in Geld, 10% in Anleihen, 10% in Aktien, 0% in Immobilien und 10% in Edelmetalle angelegt waren.</p>
<p>Wie viel Geld möchtest Du künftig anlegen und in welche Anlagearten?</p>
<p>In der nachstehenden Tabelle bin ich davon ausgegangen, dass ich künftig eine Anlage von 100.000 Euro haben möchte. Ich möchte aber die Aufteilung zwischen Geld, Anleihen, Aktien, Immobilien und Edelmetallen ändern. Dabei möchte ich mehr in Aktien anlegen, nämlich 60%. Die Geldanlage soll nur noch 5% betragen, die in Anleihen 20%, die in Immobilien 10% und die in Edelmetalle 5%.</p>
<p>In die letzte Spalte stelle ich dann den „Soll-Betrag in Euro“ entsprechend den Soll-Prozentsätzen. Dann erhalte ich bei den von mir unterstellen Ausgangs- und Sollwerten folgende Tabelle:</p>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td colspan="2" width="171"><strong>Vermögensübersicht</strong></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"></td>
<td width="83"></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="171"><strong>Anlage: 100.000 Euro</strong></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"></td>
<td width="83"></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"><strong>Anlageart</strong></td>
<td width="83"><strong>Ist in Euro</strong></td>
<td width="63"><strong>Ist in %</strong></td>
<td width="69"><strong>Soll in %</strong></td>
<td width="83"><strong>Soll in Euro</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"></td>
<td width="83"></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Geld</td>
<td width="83">   7.000,00</td>
<td width="63">70</td>
<td width="69">5</td>
<td width="83"> 5.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Anleihen</td>
<td width="83">   1.000,00</td>
<td width="63">10</td>
<td width="69">20</td>
<td width="83">20.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Aktien</td>
<td width="83">   1.000,00</td>
<td width="63">10</td>
<td width="69">60</td>
<td width="83">60.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Immobilien</td>
<td width="83">   0</td>
<td width="63">0</td>
<td width="69">10</td>
<td width="83">10.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Edelmetalle</td>
<td width="83">   1.000,00</td>
<td width="63">10</td>
<td width="69">5</td>
<td width="83"> 5.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87"></td>
<td width="83"></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"><strong>Insgesamt</strong></td>
<td width="83"><strong> 10.000,00 </strong></td>
<td width="63"><strong>100%</strong></td>
<td width="69"><strong>100%</strong></td>
<td width="83"><strong>100.000,00 </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die monatlichen Überschüsse sollten dann künftig dort angelegt werden, wo die „Soll in Euro“ Beträge noch zu niedrig sind. Ist der „Ist in Euro“ Betrag höher als der „Soll in Euro“ Betrag, kann man umschichten.</p>
<p>Die Beträge und Prozentsätze liegen natürlich in deinem Ermessen. Das muss nicht so angelegt sein, wie ich die Prozentsätze im Beispiel oben vorgegeben habe. Du kannst auch Anleihen, Aktien und Immobilien gleich gewichten. Das musst du allein oder mit Hilfe eines Vermögensberaters entscheiden.</p>
<p>Deine Aufgabe ist es, die Ist- und Soll-Beträge anzuschauen und entsprechend den von dir gewünschten Prozentsätze anzulegen (oder mit Hilfe eines Vermögensberaters anlegen zu lassen).</p>
<p>Deine Vermögensanlage wird immer besser werden, je mehr du über die einzelnen Anlagearten weißt. Da musst du zumindest ein Grundwissen erwerben. Du musst wissen, was Anleihen oder Aktien sind. Du musst wissen, was Fonds oder ETFs sind. Du musst wissen, was Edelmetalle sind. Ferner musst du wissen, wie Immobilienwerte (falls du welche hast) ermittelt werden. Je früher du dich darüber informierst, je besser. Irgendwann wird dir deine Vermögensanlage leichtfallen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Zusammenfassung</strong></h1>
<p>Eine Vermögensübersicht zu erstellen, ist gar nicht so einfach. Dazu braucht man ein solides Grundwissen über die einzelnen Anlagearten. Denn man muss den jeweiligen Wert (die Werte ändern sich) der Anlageart kennen. Noch schwieriger ist es, das Geld auf Dauer richtig anzulegen und umzuschichten.</p>
<p>Millionär zu werden ist harte Arbeit, wenn man keine Glücksfee zur Seite hat.</p>
<p>Unabdingbar ist der Überblick über das vorhandene Vermögen und die einzelnen Anlagearten. Wer diesen Überblick selbst nicht erstellen kann, braucht einen Vermögensberater.</p>
<p>Wer seine monatlichen Überschüsse, klug und diszipliniert anlegt, gewinnt nicht nur an Selbstvertrauen, sondern baut ganz gezielt seinen persönlichen Wohlstand auf. Damit solltest du so früh wie möglich beginnen. Denn die Zeit ist auf deiner Seite.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Überschussrechnung</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/die-ueberschussrechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Feb 2025 10:48:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2025]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtundgeld.de/?p=2281</guid>

					<description><![CDATA[Einleitung In den 70er Jahren gab es von Gunter Gabriel einen Hit, der hieß „Hey Boss – ich brauch mehr Geld“. Kennt ihr diesen Schlager? Im Text geht es um einen Arbeiter, der Bruno Wolf heißt. Der arbeitet seit 15 Jahren für eine Firma. Er arbeitet hart, hält die Firma zusammen und macht nie krank. Trotzdem kommt er mit seinem Geld mittlerweile kaum noch über die Runden. Seine Frau wurde krank. Sie kann kein Geld mehr dazu verdienen. Der große Sohn hat eine Braut und trägt keine Zeitungen mehr aus. Klar, er will mit der Familie auch ab und zu in Urlaub fahren und manchmal ein Bierchen trinken, aber keine Schlösser bauen. Er will nur, dass sein Geld reicht. Deshalb bittet er seinen Chef um eine Gehaltserhöhung. Das Lied passt deshalb gut zu unserem Thema, weil Bruno Wolf seine Finanzen kannte. Er hatte einen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben. Sein Geld reichte nicht mehr, um ganz normal zu leben. Deshalb forderte er eine Gehaltserhöhung. Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist. Wenn das Geschäft gut lief, hat Bruno Wolf seine Gehaltserhöhung vermutlich bekommen. Denn welcher Chef würde einem guten Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung verweigern, wenn das Geschäft auch wegen dessen Einsatzes brummt?  Schließlich will am Ende des Monats niemand einen Fehlbetrag, sondern einen Überschuss in der Kasse haben. Kennst du die Überschussrechnung? Wie berechnet man, ob man am Ende eines Monats einen Fehlbetrag oder einen Überschuss hat? Woher kommt der Ausdruck Überschussrechnung? Muss man das wirklich ausrechnen? Das ist doch Arbeit. Reicht es nicht, wenn man grob ahnt, dass man mit seinem Geld in etwa auskommt? Was macht man mit dem Überschuss? Die Antworten auf diese Fragen werden wir in diesem Beitrag gemeinsam finden. &#160; Wie wird die Überschussrechnung erstellt? Die Überschussrechnung brauchst du deshalb, um zu wissen, was dein ganz normales Leben kostet. Sind deine Einnahmen höher als deine Ausgaben, hast du einen Überschuss. Dann bist du stressfrei und dein Leben ist in Ordnung. Du hast Ruhe. Du hast Sicherheit und kannst dein Leben genießen. Wenn du keinen Überschuss, sondern einen Fehlbetrag hast, wird es ungemütlich. Denn dann sind entweder deinen Einnahmen zu niedrig oder deine Ausgaben zu hoch. Vielleicht brauchst du eine Gehaltserhöhung? Vielleicht musst du dich nach einem anderen Job umsehen, um höhere Einnahmen zu erzielen? Wenn du nicht ganztags arbeitest, solltest du vielleicht mehr Stunden oder ganztags arbeiten? Hast du alle Geldgeschenke bei den Einnahmen berücksichtigt? Bekommst du Zinsen auf den Sparkonten? Auch das sind Einnahmen. Wenn deine Ausgaben zu hoch sind, musst du überlegen, woran du sparen kannst. Sind alle deine Ausgaben wirklich notwendig? Brauchst du jeden Urlaub? Vielleicht hilft es auch, weniger in Restaurants oder ins Theater zu gehen? Sind die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel kostengünstiger als dein Auto? Kannst du in eine kleinere Wohnung oder Wohngemeinschaft umziehen, um bei der Miete und den Nebenkosten zu sparen? Kannst du Heizungs- oder Stromkosten sparen? Sind alle Versicherungen, die du hast, tatsächlich notwendig? Sind deine Telefon- oder Fernsehkosten zu hoch? Denn du musst entweder mehr einnehmen oder weniger ausgeben. So einfach ist das. Wenn dir selbst nichts dazu einfällt, brauchst du möglicherweise einen Schuldenberater. Den solltest du aufsuchen, bevor dir die Schulden aufgrund der Fehlbeträge über den Kopf wachsen. Je schlimmer es wird, je schwieriger wird es, von den Schulden herunterzukommen. Du wirst auch weniger gut schlafen, wenn du Schulden hast. Du musst dann dein Leben aufräumen und es wieder in den Griff bekommen. Die meisten Leute haben glücklicherweise einen Überschuss. Den legen sie teilweise für schlechte Zeiten zurück, sparen ihn also. Teilweise legen sie ihn in Wertpapiere oder Immobilien an. Dazu kommen wir in späteren Beiträgen noch ausführlich. Der Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben könnte nach dem folgenden Muster angelegt werden: &#160; Einnahmen                   Name der Einnahme Betrag               Gehalt xxx Zinsen xxx Mieteinnahmen xxx Geldgeschenke xxx Summe Einnahmen xxx                         Ausgaben                   Name der Ausgabe Betrag               Miete xxx Nebenkosten xxx Versicherungen xxx Lebensmittel xxx Auto xxx Urlaub xxx Summe Ausgaben xxx                         Überschuss/Fehlbetrag xxx     (Summe der Ausgaben wird von Summe der Einnahmen abgezogen) &#160; Ich habe bei dem Muster ein paar geläufige Einnahmen als Beispiele genannt (Gehalt, Zinsen, Mieteinnahmen, Geldgeschenke). Trage hier all deine Einnahmen ein. Auch bei den Ausgaben sind nur sechs Beispiele genannt (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Lebensmittel, Auto und Urlaub). Du hast sicher mehr. Wenn du in einer Wohnung oder einem Haus wohnst, die auf Kredit gekauft wurden, trägst du anstatt der Miete die monatlichen Kosten zur Abzahlung des Kredits ein. Bei den Versicherungen kommt es darauf an, ob du in der gesetzlichen Sozialversicherung oder privat versichert bist. Bei der gesetzlichen Sozialversicherung werden deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsgeber abgeführt. Auch deine Steuern (Einkommenssteuer, Kirschensteuer, Solidaritätszuschlag) werden vom Arbeitgeber abgeführt. Arbeitnehmer bekommen nicht das Brutto-, sondern nur ihr Netto-Gehalt ausgezahlt. Selbstständige müssen ihre Versicherungen und Steuern selbst überweisen. Auch wer privat kranken- und pflegeversichert ist, muss die monatlichen Beträge bei den Ausgaben aufführen. Bei Arbeitnehmern, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, führt sie oft auch der Arbeitgeber ab. Aber du schuldest sie. Auch alle sonstigen privaten Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, etc.) sind hier aufzunehmen. Natürlich muss bei den Lebensmitteln nicht jeder kleinere Einkauf aufgenommen werden. Aber du solltest ein Gefühl dafür haben, was dich die Lebensmittel im Monat durchschnittlich kosten. Dafür musst du sie schon ein paar Monate lang aufschreiben. Dann kannst du einen Durchschnittsbetrag pro Monat eintragen. Wenn du kein Auto hast, sind hier die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel aufzunehmen. Bei den Ausgaben hast du sicher sehr noch viel mehr Posten (z.B. Rundfunkbeitrag und Kosten für Telefon, Handy und Internet, Abos bei Netflix oder Spotify, Fitnessstudio, Friseur, Restaurants etc.). Wie bereits erwähnt, müssen Selbstständige und Rentner ihre Steuern selbst abführen. Bei selbstständigen]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Einleitung</h1>
<p>In den 70er Jahren gab es von Gunter Gabriel einen Hit, der hieß „Hey Boss – ich brauch mehr Geld“. Kennt ihr diesen Schlager?</p>
<p>Im Text geht es um einen Arbeiter, der Bruno Wolf heißt. Der arbeitet seit 15 Jahren für eine Firma. Er arbeitet hart, hält die Firma zusammen und macht nie krank. Trotzdem kommt er mit seinem Geld mittlerweile kaum noch über die Runden. Seine Frau wurde krank. Sie kann kein Geld mehr dazu verdienen. Der große Sohn hat eine Braut und trägt keine Zeitungen mehr aus. Klar, er will mit der Familie auch ab und zu in Urlaub fahren und manchmal ein Bierchen trinken, aber keine Schlösser bauen. Er will nur, dass sein Geld reicht. Deshalb bittet er seinen Chef um eine Gehaltserhöhung.</p>
<p>Das Lied passt deshalb gut zu unserem Thema, weil Bruno Wolf seine Finanzen kannte. Er hatte einen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben. Sein Geld reichte nicht mehr, um ganz normal zu leben. Deshalb forderte er eine Gehaltserhöhung.</p>
<p>Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist. Wenn das Geschäft gut lief, hat Bruno Wolf seine Gehaltserhöhung vermutlich bekommen. Denn welcher Chef würde einem guten Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung verweigern, wenn das Geschäft auch wegen dessen Einsatzes brummt?  Schließlich will am Ende des Monats niemand einen Fehlbetrag, sondern einen Überschuss in der Kasse haben.</p>
<p>Kennst du die Überschussrechnung? Wie berechnet man, ob man am Ende eines Monats einen Fehlbetrag oder einen Überschuss hat? Woher kommt der Ausdruck Überschussrechnung? Muss man das wirklich ausrechnen? Das ist doch Arbeit. Reicht es nicht, wenn man grob ahnt, dass man mit seinem Geld in etwa auskommt? Was macht man mit dem Überschuss?</p>
<p>Die Antworten auf diese Fragen werden wir in diesem Beitrag gemeinsam finden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Wie wird die Überschussrechnung erstellt?</h1>
<p>Die Überschussrechnung brauchst du deshalb, um zu wissen, was dein ganz normales Leben kostet. Sind deine Einnahmen höher als deine Ausgaben, hast du einen Überschuss. Dann bist du stressfrei und dein Leben ist in Ordnung. Du hast Ruhe. Du hast Sicherheit und kannst dein Leben genießen.</p>
<p>Wenn du keinen Überschuss, sondern einen Fehlbetrag hast, wird es ungemütlich. Denn dann sind entweder deinen Einnahmen zu niedrig oder deine Ausgaben zu hoch.</p>
<p>Vielleicht brauchst du eine Gehaltserhöhung? Vielleicht musst du dich nach einem anderen Job umsehen, um höhere Einnahmen zu erzielen? Wenn du nicht ganztags arbeitest, solltest du vielleicht mehr Stunden oder ganztags arbeiten? Hast du alle Geldgeschenke bei den Einnahmen berücksichtigt? Bekommst du Zinsen auf den Sparkonten? Auch das sind Einnahmen.</p>
<p>Wenn deine Ausgaben zu hoch sind, musst du überlegen, woran du sparen kannst. Sind alle deine Ausgaben wirklich notwendig? Brauchst du jeden Urlaub? Vielleicht hilft es auch, weniger in Restaurants oder ins Theater zu gehen? Sind die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel kostengünstiger als dein Auto? Kannst du in eine kleinere Wohnung oder Wohngemeinschaft umziehen, um bei der Miete und den Nebenkosten zu sparen? Kannst du Heizungs- oder Stromkosten sparen? Sind alle Versicherungen, die du hast, tatsächlich notwendig? Sind deine Telefon- oder Fernsehkosten zu hoch?</p>
<p>Denn du musst entweder mehr einnehmen oder weniger ausgeben. So einfach ist das.</p>
<p>Wenn dir selbst nichts dazu einfällt, brauchst du möglicherweise einen Schuldenberater. Den solltest du aufsuchen, bevor dir die Schulden aufgrund der Fehlbeträge über den Kopf wachsen. Je schlimmer es wird, je schwieriger wird es, von den Schulden herunterzukommen. Du wirst auch weniger gut schlafen, wenn du Schulden hast. Du musst dann dein Leben aufräumen und es wieder in den Griff bekommen.</p>
<p>Die meisten Leute haben glücklicherweise einen Überschuss. Den legen sie teilweise für schlechte Zeiten zurück, sparen ihn also. Teilweise legen sie ihn in Wertpapiere oder Immobilien an. Dazu kommen wir in späteren Beiträgen noch ausführlich.</p>
<p>Der Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben könnte nach dem folgenden Muster angelegt werden:</p>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td width="113"><strong>Einnahmen</strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong> </strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="204"><strong>Name der Einnahme</strong></td>
<td width="87"><strong>Betrag</strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong> </strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Gehalt</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Zinsen</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Mieteinnahmen</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Geldgeschenke</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"></td>
<td width="91"></td>
<td width="87"></td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="204"><strong>Summe Einnahmen</strong></td>
<td width="87"><strong>xxx</strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong> </strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong> </strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong>Ausgaben</strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong> </strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="204"><strong>Name der Ausgabe</strong></td>
<td width="87"><strong>Betrag</strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong> </strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Miete</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Nebenkosten</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Versicherungen</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Lebensmittel</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Auto</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113">Urlaub</td>
<td width="91"></td>
<td width="87">xxx</td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"></td>
<td width="91"></td>
<td width="87"></td>
<td width="49"></td>
<td width="76"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="204"><strong>Summe Ausgaben</strong></td>
<td width="87"><strong>xxx</strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong> </strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="113"><strong> </strong></td>
<td width="91"><strong> </strong></td>
<td width="87"><strong> </strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="204"><strong>Überschuss/Fehlbetrag</strong></td>
<td width="87"><strong>xxx</strong></td>
<td width="49"><strong> </strong></td>
<td width="76"><strong> </strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="5" width="415">(Summe der Ausgaben wird von Summe der Einnahmen abgezogen)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich habe bei dem Muster ein paar geläufige Einnahmen als Beispiele genannt (Gehalt, Zinsen, Mieteinnahmen, Geldgeschenke). Trage hier all deine Einnahmen ein.</p>
<p>Auch bei den Ausgaben sind nur sechs Beispiele genannt (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Lebensmittel, Auto und Urlaub). Du hast sicher mehr.</p>
<p>Wenn du in einer Wohnung oder einem Haus wohnst, die auf Kredit gekauft wurden, trägst du anstatt der Miete die monatlichen Kosten zur Abzahlung des Kredits ein.</p>
<p>Bei den Versicherungen kommt es darauf an, ob du in der gesetzlichen Sozialversicherung oder privat versichert bist. Bei der gesetzlichen Sozialversicherung werden deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsgeber abgeführt. Auch deine Steuern (Einkommenssteuer, Kirschensteuer, Solidaritätszuschlag) werden vom Arbeitgeber abgeführt. Arbeitnehmer bekommen nicht das Brutto-, sondern nur ihr Netto-Gehalt ausgezahlt. Selbstständige müssen ihre Versicherungen und Steuern selbst überweisen.</p>
<p>Auch wer privat kranken- und pflegeversichert ist, muss die monatlichen Beträge bei den Ausgaben aufführen. Bei Arbeitnehmern, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, führt sie oft auch der Arbeitgeber ab. Aber du schuldest sie. Auch alle sonstigen privaten Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, etc.) sind hier aufzunehmen.</p>
<p>Natürlich muss bei den Lebensmitteln nicht jeder kleinere Einkauf aufgenommen werden. Aber du solltest ein Gefühl dafür haben, was dich die Lebensmittel im Monat durchschnittlich kosten. Dafür musst du sie schon ein paar Monate lang aufschreiben. Dann kannst du einen Durchschnittsbetrag pro Monat eintragen.</p>
<p>Wenn du kein Auto hast, sind hier die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel aufzunehmen.</p>
<p>Bei den Ausgaben hast du sicher sehr noch viel mehr Posten (z.B. Rundfunkbeitrag und Kosten für Telefon, Handy und Internet, Abos bei Netflix oder Spotify, Fitnessstudio, Friseur, Restaurants etc.).</p>
<p>Wie bereits erwähnt, müssen Selbstständige und Rentner ihre Steuern selbst abführen. Bei selbstständigen Tätigkeiten kann auch noch die Umsatzsteuer anfallen. Arbeitnehmer müssen nur an die Kfz-Steuer oder an Grundsteuern denken, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen. Diese Steuern sind selbst zu überweisen.</p>
<p>In der Praxis sind die Einnahmen und Ausgaben zumindest in manchen Monaten unterschiedlich. In manchen Jahren gibt es unterjährig eine Gehaltserhöhung bei den Einnahmen. Die Ausgaben sind gewöhnlich in Urlaubsmonaten und Monaten mit Geburts- oder Feiertagen höher. Insbesondere im Januar und Februar können die Ausgaben auch höher sein, wenn dort jährliche Kosten von privaten Versicherungen anfallen. Das ist öfter der Fall.</p>
<p>Ich rechne daher alles monatlich und jährlich aus, damit ich einen besseren Überblick habe. Denn manchmal bekommt man eine Jahresrechnung, manchmal werden die Kosten monatlich oder vierteljährlich abgerechnet. Bei einer Jahresrechnung muss man dann den Betrag durch 12 teilen, um auf die monatlichen Kosten zu kommen, bei Monatsrechnungen mit 12 malnehmen. Entsprechendes (teilen durch und mal nehmen mit 4) gilt bei vierteljährlichen Rechnungen. Man sollte sich die Zahlungsdaten auch merken, damit das benötigte Geld auf dem Girokonto ist.</p>
<p>Bei allen Euro Beträgen steht in der Tabelle oben noch ein xxx. Dort musst du dann die Beträge deiner Kosten in Euro eintragen.</p>
<p>Wenn du das zum ersten Mal machst, ist es viel Arbeit. Aber in den Folgejahren geht es flott, weil ja nur noch die geänderten Beträge einzutragen sind.</p>
<p>Am einfachsten kannst du aus den Auszügen deines Girokontos die Einnahmen und Ausgaben entnehmen. Bei online Konten sind bei den Umsätzen alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge aufgeführt.</p>
<p>Wenn du alles aufgeschrieben hast, musst du dann die Ausgaben von den Einnahmen abziehen. So erhältst du deinen Überschuss und hoffentlich keinen Fehlbetrag.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Woher kommt die Überschussrechnung?</h1>
<p>Die Überschussrechnung ist nicht von mir erfunden worden. Auch nicht von den Autoren, die über Haushaltsbücher, Haushaltspläne oder Budgets schreiben. Die Überschussrechnung kommt aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG).</p>
<p>Wie jeder Staat erhebt auch Deutschland von seinen Bürgern zwingende Abgaben. Zwingende Abgaben ohne direkte Gegenleistung werden Steuern genannt. Der Staat finanziert damit seine Ausgaben (z.B. die Bezüge und Pensionen seiner Beamten, den Bau von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, den Bau von Sozialwohnungen, die Zuschüsse für Mieten von armen Leuten, die Regelsätze des Bürgergeldes, den Ausbau der Straßen und der sonstigen Infrastruktur, die Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel, etc.).</p>
<p>Es gibt viele Steuerarten (Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Körperschaftssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, etc.). Man sagt, in Deutschland gäbe es 40 verschiedene Steuerarten. Eine sehr wichtige Steuerart in Deutschland ist die Einkommensteuer.</p>
<p>Die Einkommenssteuer ist nach § 1 Abs. 1, S. 1 EStG von allen natürlichen Personen zu zahlen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Natürliche Personen sind Menschen wie du und ich, die quasi in Deutschland leben. Das ergibt sich aus einer Zusammenschau der §§ 1 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).</p>
<p>Aber zurück zum EStG und dem Paragrafen, der die Überschussrechnung für Kleinunternehmer und Freiberufler regelt. Nach § 4 Abs. 3 S. 1 EStG dürfen kleine Betriebe von Selbstständigen und Freiberufler ihrer jährlichen Steuererklärung eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung beifügen (anstatt einer Bilanz, die Experten im Wege der doppelten Buchführung erstellt haben). Dieser Überblick über die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und der am Ende errechnete Überschuss (Gewinn) oder Fehlbetrag (Verlust) wird Einnahmen-Überschussrechnung genannt. Manche nennen sie auch 4/3 Rechnung, weil sie in § 4 Absatz 3 EStG geregelt ist.</p>
<p>Die Einnahmen-Überschussrechnung ist also die einfachste Art der Buchführung. Hier werden nur die Einnahmen und die Ausgaben und gegebenenfalls die Mehrwertsteuer bei kleinen Unternehmen und Freiberuflern erfasst.</p>
<p>Größere Unternehmen sind meist als juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) organisiert und müssen ihre Bilanz von Experten erstellen lassen. In deren Bilanz müssen alle laufenden Geschäfte mittels der doppelten Buchführung sowie deren Vermögen erfasst werden.</p>
<p>Die Überschussrechnung erscheint mir auch für private Haushalte eine sehr sinnvolle Methode zu sein, um die Einnahmen und Ausgaben des täglichen Lebens zu erfassen.</p>
<p>In der privaten Überschussrechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben erfasst, die wir für unser ganz normales Leben haben.</p>
<p>Kleinunternehmer und Freiberufler müssen die private Überschussrechnung daher zusätzlich zu ihrer geschäftlichen Einnahmen-Überschussrechnung für die Steuererklärung anfertigen. Sie müssen also zwei Überschussrechnungen erstellen, eine geschäftliche und eine private. Die Einnahmen-Überschussrechnung für die Steuererklärung ermittelt den geschäftlichen Gewinn oder Verlust, die private Überschussrechnung zeigt, was das private Leben eines Kleinunternehmers oder Freiberuflers kostet. Denn auch deren privater Haushalt kostet Geld genau wie der eines Arbeitnehmers oder Beamten.</p>
<p>Du brauchst immer einen Überschuss. Denn nur so kannst du Geld für Notfälle, den Notgroschen, zurücklegen. Nur mit dem Überschuss kannst du Wertpapiere kaufen. Nur mit dem Überschuss kannst du eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen. Nur mit dem Überschuss kannst du einen Kredit bei Banken und Sparkassen zurückzahlen, wenn du – wie die meisten Leute – die Wohnung oder das Haus (= Immobilie) nicht bar bezahlen kannst.</p>
<p>Das soll genügen, um dich anzuregen, unbedingt eine Überschussrechnung für deinen privaten Haushaushalt zu erstellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Zusammenfassung</h1>
<p>Eine Überschussrechnung zu erstellen ist mühsam. Doch es erfordert wenig Wissen. Du musst nur deine Einnahmen und deine Ausgaben auflisten. Dann ziehst du die Ausgaben von den Einnahmen ab.</p>
<p>Wenn du keinen Überschuss, sondern einen Fehlbetrag hast, musst du entweder mehr Geld einnehmen, oder weniger ausgeben. Wenn du selbst nichts zum Einsparen findest, musst du zu einer Schuldnerberatung.</p>
<p>Durch die Überschussrechnung lernst du, was dein ganz normales Leben kostet.</p>
<p>Einen Überschuss zu haben, erleichtert nicht nur das Gemüt, sondern auch den Ausblick auf die Zukunft. Den einen Überschuss kann man zurück- und anlegen. Dann hast du in schlechten Zeiten Geld zur Verfügung und baust ein Vermögen auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zinseszinseffekt und Inflation</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/zinseszinseffekt-und-inflation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[evolved]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jan 2025 10:24:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2025]]></category>
		<category><![CDATA[Bankenaufsichtsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtundgeld.de/?p=2268</guid>

					<description><![CDATA[Einleitung Kennt ihr das Lied „Wir versaufen unser Oma ihr klein Häuschen“?  Der Komiker Robert Steidl hat dieses Lied 1922 geschrieben, als die Inflation sehr hoch war. Als ich jung war, dachte ich, das sei ein Faschingslied. Man konnte so schön dazu schunkeln. Jemand erklärte mir dann, dass das Lied gar nicht so lustig war. Es hat einen ernsten Hintergrund: Die Inflation. Sie galoppierte bis 1923 nur so davon.  Man nannte das Hyperinflation. Nach dem folgenden Link Währungsverfall im Jahr 1923 &#124; bavarikon kostete ein Laib Brot im Mai 1923 knapp 500 Mark, im Juli 1923 bereits über 2.000 Mark. Anfang Oktober schnellte der Preis auf 14 Millionen und betrug dann im November etwa 5 Milliarden Mark. Nach dem Hit von Steidl reichte der Wert des kleinen Häuschens der Oma gerade noch dafür aus, um sich mal so richtig zu betrinken und all die Not der Zeit zu vergessen. Die Hyperinflation war eine Folge des 1. Weltkriegs und der Reparationszahlungen, die Deutschland damals entrichten musste. Gott sei Dank, sind wir von diesen Zeiten heute weit entfernt. Aber merkbare Inflationsraten hatten wir auch in den letzten Jahren. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, einmal den Zinseszinseffekt anzuschauen. Denn dieser wirkt nicht nur beim Sparen, sondern auch in Zeiten der Inflation. Wir sollten den Zinseszinseffekt einfach verstehen. Was bedeutet Zinseszinseffekt? Und was ist eine Inflation? Wie wirkt der Zinseszinseffekt beim Sparen? Wie wirkt er sich in einer Inflation aus? Kann man den Zinseszinseffekt berechnen? Gibt es dafür Rechner? Wer kümmert sich im Staat um die Inflation? Im Folgenden werden diese Fragen beantwortet. &#160; Der Zinseszinseffekt beim Sparen Zunächst zum Zinseszinseffekt auf Geldkonten. Was ist das? Du legst Geld auf ein Spar-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto und erhältst von deiner Bank oder Sparkasse darauf Zinsen. Wenn du das Geld länger anlegst, werden nicht nur der Anlagebetrag, sondern zusätzlich auch die Zinsen darauf verzinst. Denn normalerweise werden die Zinsen am Jahresende dem Anlagebetrag gutgeschrieben. So bekommst du im Jahr darauf nicht nur Zinsen auf den Anlagebetrag, sondern auch Zinsen auf die Zinsen. Das nennt man Zinseszinsen. Angenommen, du hast einen Betrag von 5.000 Euro, den du 5 Jahre lang zu 5% Zinsen angelegt: Betrag Zins 5% Mit Zinseszinsen 1.Jahr 5.000 250 5.000 250 2. Jahr 250 5.250 263 3. Jahr 250 5.513 276 4. Jahr 250 5.788 289 5. Jahr 250 6.078 304 Summe 6.250 6.381 &#160; Wenn es nur Zinsen auf die 5.000 Euro gäbe, hätte man am Ende eines jeden Jahres 250 Euro Zinsen und am Ende eine Summe von 6.250 Euro. Dadurch, dass die Zinsen aber jedes Jahr dem Anlagebetrag zugeschlagen werden (beide letzten Spalten), ist die Summe am Ende 6.381 und nicht nur 6.250 Euro. Mit dem Zinseszins wächst dein Geld, je länger du es anlegst und je höher der Zinssatz ist, exponentiell (= beschleunigt) und nicht nur linear (= geradlinig). Denn du erhältst jedes Jahr auf einen höheren Betrag Zinsen, weil nicht nur der Anlagebetrag, sondern faktisch auch die Zinsen darauf verzinst werden. Dafür ein weiteres Beispiel: Du legst 15.000 Euro zu einem Zinssatz von 5% für 4 Jahre an. Dein Endkapital beträgt dann nicht 18.000 (15.000 plus 4 mal 750 Zinsen für jedes Jahr), sondern wegen des Zinseszinseffektes 18.232,59 Euro (also um 232,59 Euro mehr). In der Mathebibel steht folgende Zinseszinsformel: Dabei ist: Vielleicht kannst du das nicht allein ausrechnen, man sollte die Formel aber zumindest einmal gesehen haben. Natürlich gibt es auch Rechner, mit denen man die Zinseszinsen berechnen kann. Mit einem Zinseszinsrechner (im Folgenden der von www.finanzfluss.de , es gibt natürlich auch andere Rechner) ist das einfacher zu berechnen Zinseszinsrechner: Zinsen einfach berechnen Bei 2% Zinsen auf 50.000 Euro werden in 10 Jahren 60.950 Euro, in 20 Jahren 74.297 Euro und in 30 Jahren 90.568 Euro. Bei nur einem Prozent mehr Zinsen, also 3 %, auf 50.000 Euro, werden in 10 Jahren 67.196 Euro, in 20 Jahren 90.306 Euro und 30 Jahren 121.363 Euro. Bei 4% Zinsen auf 50.000 Euro werden in 10 Jahren 74.012 Euro, in 20 Jahren 109.556 Euro und in 30 Jahren 162.170 Euro. Bei dem obigen Rechner kannst du in einem Diagramm den Zinseszinseffekt sehr gut nachvollziehen. Es lohnt sich daher, wenn du deine eigenen Berechnungen machst. Zinseszinsen sind bei der Geldanlage daher sehr erfreulich. Denn je länger man anlegt und je höher der Zinssatz, je höher wird der Zinseszins und je höher wird der Endbetrag. &#160; Zinseszinseffekt und Inflation Ganz so toll, wie es zunächst aussieht, ist der Zinseszinseffekt aber nicht. Denn, wie bereits eingangs erwähnt, verfällt dein Geld durch den Zinseszinseffekt bei einer hohen Inflation genauso schnell. Schon bei 2% Inflation pro Jahr, brauchst du anstatt deiner 50.000 Euro in 10 Jahren 60.950 Euro, um das Gleiche zu bezahlen, in 20 Jahren 74.297 Euro und in 30 Jahren 90.568. Bei nur einem Prozent mehr Inflation, also 3 % Inflation pro Jahr, brauchst du anstatt deiner 50.000 Euro, in 10 Jahren 67.196 Euro, um das gleiche Geld zu haben, nach 20 Jahren 90.306 Euro und nach 30 Jahren 121.363 Euro. Bei 4% Inflation pro Jahr, brauchst du anstatt deiner 50.000 Euro in 10 Jahren 74.012 Euro, um das Gleiche zu bezahlen, in 20 Jahren 109.556 Euro und in 30 Jahren 162.170 Euro. Wenn die Inflation höher ist als die Zinsen, die du auf dein Geld bekommst, wie in den letzten Jahren (im Frühling 2022 war die Inflationsrate 7,4%), verliert dein Geld sofort merklich an Wert. Bei 2% bis 3% Inflation über die Zeit. Als Inflation bezeichnet man den Anstieg des Preisniveaus über einen längeren Zeitraum. Die Inflation führt also zur Entwertung des Geldes. Inflation bedeutet, dass die Kaufkraft deines Geldes abnimmt. Die Inflationsrate (Prozentsatz) zeigt, in welchem Umfang die Preise für Waren und Dienstleistungen im Jahr gestiegen sind. Null bis 2% Inflation sind nach den Aussagen der Zentralbanken normal. Die Zentralbanken auf der ganzen Welt kümmern sich um die Inflation. Sie versuchen, die Inflation im Zaum zu halten. Zentralbanken sind staatliche Stellen. Die Zentralbank in Deutschland heißt Deutsche Bundesbank (DBBk). Sie ist keine private Bank, sondern nach § 1 Gesetz über]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Einleitung</h2>
<p>Kennt ihr das Lied „Wir versaufen unser Oma ihr klein Häuschen“?  Der Komiker Robert Steidl hat dieses Lied 1922 geschrieben, als die Inflation sehr hoch war.</p>
<p>Als ich jung war, dachte ich, das sei ein Faschingslied. Man konnte so schön dazu schunkeln.</p>
<p>Jemand erklärte mir dann, dass das Lied gar nicht so lustig war. Es hat einen ernsten Hintergrund: Die Inflation. Sie galoppierte bis 1923 nur so davon.  Man nannte das Hyperinflation. Nach dem folgenden Link</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-CMS-0000000000003318?lang=de">Währungsverfall im Jahr 1923 | bavarikon</a></p>
<p>kostete ein Laib Brot im Mai 1923 knapp 500 Mark, im Juli 1923 bereits über 2.000 Mark. Anfang Oktober schnellte der Preis auf 14 Millionen und betrug dann im November etwa 5 Milliarden Mark.</p>
<p>Nach dem Hit von Steidl reichte der Wert des kleinen Häuschens der Oma gerade noch dafür aus, um sich mal so richtig zu betrinken und all die Not der Zeit zu vergessen.</p>
<p>Die Hyperinflation war eine Folge des 1. Weltkriegs und der Reparationszahlungen, die Deutschland damals entrichten musste.</p>
<p>Gott sei Dank, sind wir von diesen Zeiten heute weit entfernt. Aber merkbare Inflationsraten hatten wir auch in den letzten Jahren.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, einmal den Zinseszinseffekt anzuschauen. Denn dieser wirkt nicht nur beim Sparen, sondern auch in Zeiten der Inflation.</p>
<p>Wir sollten den Zinseszinseffekt einfach verstehen.</p>
<p>Was bedeutet Zinseszinseffekt? Und was ist eine Inflation? Wie wirkt der Zinseszinseffekt beim Sparen? Wie wirkt er sich in einer Inflation aus? Kann man den Zinseszinseffekt berechnen? Gibt es dafür Rechner? Wer kümmert sich im Staat um die Inflation?</p>
<p>Im Folgenden werden diese Fragen beantwortet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Der Zinseszinseffekt beim Sparen </strong></h2>
<p>Zunächst zum Zinseszinseffekt auf Geldkonten. Was ist das?</p>
<p>Du legst Geld auf ein Spar-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto und erhältst von deiner Bank oder Sparkasse darauf Zinsen. Wenn du das Geld länger anlegst, werden nicht nur der Anlagebetrag, sondern zusätzlich auch die Zinsen darauf verzinst. Denn normalerweise werden die Zinsen am Jahresende dem Anlagebetrag gutgeschrieben. So bekommst du im Jahr darauf nicht nur Zinsen auf den Anlagebetrag, sondern auch Zinsen auf die Zinsen. Das nennt man Zinseszinsen.</p>
<p>Angenommen, du hast einen Betrag von 5.000 Euro, den du 5 Jahre lang zu 5% Zinsen angelegt:</p>
<table style="height: 494px;" width="362">
<tbody>
<tr>
<td width="80"></td>
<td width="51">Betrag</td>
<td width="51">Zins 5%</td>
<td colspan="2" width="111">Mit Zinseszinsen</td>
</tr>
<tr>
<td width="80"></td>
<td width="51"></td>
<td width="51"></td>
<td width="66"></td>
<td width="45"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80">1.Jahr</td>
<td width="51">5.000</td>
<td width="51">250</td>
<td width="66">5.000</td>
<td width="45">250</td>
</tr>
<tr>
<td width="80">2. Jahr</td>
<td width="51"></td>
<td width="51">250</td>
<td width="66">5.250</td>
<td width="45">263</td>
</tr>
<tr>
<td width="80">3. Jahr</td>
<td width="51"></td>
<td width="51">250</td>
<td width="66">5.513</td>
<td width="45">276</td>
</tr>
<tr>
<td width="80">4. Jahr</td>
<td width="51"></td>
<td width="51">250</td>
<td width="66">5.788</td>
<td width="45">289</td>
</tr>
<tr>
<td width="80">5. Jahr</td>
<td width="51"></td>
<td width="51">250</td>
<td width="66">6.078</td>
<td width="45">304</td>
</tr>
<tr>
<td width="80"></td>
<td width="51"></td>
<td width="51"></td>
<td width="66"></td>
<td width="45"></td>
</tr>
<tr>
<td width="80"><strong>Summe</strong></td>
<td width="51"><strong>6.250</strong></td>
<td width="51"></td>
<td width="66"><strong>6.381</strong></td>
<td width="45"></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn es nur Zinsen auf die 5.000 Euro gäbe, hätte man am Ende eines jeden Jahres 250 Euro Zinsen und am Ende eine Summe von 6.250 Euro. Dadurch, dass die Zinsen aber jedes Jahr dem Anlagebetrag zugeschlagen werden (beide letzten Spalten), ist die Summe am Ende 6.381 und nicht nur 6.250 Euro.</p>
<p>Mit dem Zinseszins wächst dein Geld, je länger du es anlegst und je höher der Zinssatz ist, exponentiell (= beschleunigt) und nicht nur linear (= geradlinig). Denn du erhältst jedes Jahr auf einen höheren Betrag Zinsen, weil nicht nur der Anlagebetrag, sondern faktisch auch die Zinsen darauf verzinst werden.</p>
<p>Dafür ein weiteres Beispiel: Du legst 15.000 Euro zu einem Zinssatz von 5% für 4 Jahre an. Dein Endkapital beträgt dann nicht 18.000 (15.000 plus 4 mal 750 Zinsen für jedes Jahr), sondern wegen des Zinseszinseffektes 18.232,59 Euro (also um 232,59 Euro mehr).</p>
<p>In der <a href="https://www.mathebibel.de/zinseszinsformel">Mathebibel steht folgende Zinseszinsformel:</a></p>
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-2269 aligncenter" src="https://rechtundgeld.de/wp-content/uploads/2025/01/Zinseszinsformel.png" alt="" width="138" height="65" /></p>
<p>Dabei ist:</p>
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-2270 aligncenter" src="https://rechtundgeld.de/wp-content/uploads/2025/01/zinseszinsformel2.png" alt="" width="131" height="69" /></p>
<p>Vielleicht kannst du das nicht allein ausrechnen, man sollte die Formel aber zumindest einmal gesehen haben. Natürlich gibt es auch Rechner, mit denen man die Zinseszinsen berechnen kann.</p>
<p>Mit einem Zinseszinsrechner (im Folgenden der von <a href="http://www.finanzfluss.de">www.finanzfluss.de</a> , es gibt natürlich auch andere Rechner) ist das einfacher zu berechnen</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.finanzfluss.de/rechner/zinseszinsrechner/">Zinseszinsrechner: Zinsen einfach berechnen</a></p>
<p>Bei 2% Zinsen auf 50.000 Euro werden in 10 Jahren 60.950 Euro, in 20 Jahren 74.297 Euro und in 30 Jahren 90.568 Euro. Bei nur einem Prozent mehr Zinsen, also 3 %, auf 50.000 Euro, werden in 10 Jahren 67.196 Euro, in 20 Jahren 90.306 Euro und 30 Jahren 121.363 Euro. Bei 4% Zinsen auf 50.000 Euro werden in 10 Jahren 74.012 Euro, in 20 Jahren 109.556 Euro und in 30 Jahren 162.170 Euro.</p>
<p>Bei dem obigen Rechner kannst du in einem Diagramm den Zinseszinseffekt sehr gut nachvollziehen. Es lohnt sich daher, wenn du deine eigenen Berechnungen machst.</p>
<p>Zinseszinsen sind bei der Geldanlage daher sehr erfreulich. Denn je länger man anlegt und je höher der Zinssatz, je höher wird der Zinseszins und je höher wird der Endbetrag.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Zinseszinseffekt und Inflation</strong></h2>
<p>Ganz so toll, wie es zunächst aussieht, ist der Zinseszinseffekt aber nicht. Denn, wie bereits eingangs erwähnt, verfällt dein Geld durch den Zinseszinseffekt bei einer hohen Inflation genauso schnell.</p>
<p>Schon bei 2% Inflation pro Jahr, brauchst du anstatt deiner 50.000 Euro in 10 Jahren 60.950 Euro, um das Gleiche zu bezahlen, in 20 Jahren 74.297 Euro und in 30 Jahren 90.568. Bei nur einem Prozent mehr Inflation, also 3 % Inflation pro Jahr, brauchst du anstatt deiner 50.000 Euro, in 10 Jahren 67.196 Euro, um das gleiche Geld zu haben, nach 20 Jahren 90.306 Euro und nach 30 Jahren 121.363 Euro. Bei 4% Inflation pro Jahr, brauchst du anstatt deiner 50.000 Euro in 10 Jahren 74.012 Euro, um das Gleiche zu bezahlen, in 20 Jahren 109.556 Euro und in 30 Jahren 162.170 Euro.</p>
<p>Wenn die Inflation höher ist als die Zinsen, die du auf dein Geld bekommst, wie in den letzten Jahren (im Frühling 2022 war die Inflationsrate 7,4%), verliert dein Geld sofort merklich an Wert. Bei 2% bis 3% Inflation über die Zeit.</p>
<p>Als Inflation bezeichnet man den Anstieg des Preisniveaus über einen längeren Zeitraum. Die Inflation führt also zur Entwertung des Geldes. Inflation bedeutet, dass die Kaufkraft deines Geldes abnimmt. Die Inflationsrate (Prozentsatz) zeigt, in welchem Umfang die Preise für Waren und Dienstleistungen im Jahr gestiegen sind.</p>
<p>Null bis 2% Inflation sind nach den Aussagen der Zentralbanken normal.</p>
<p>Die Zentralbanken auf der ganzen Welt kümmern sich um die Inflation. Sie versuchen, die Inflation im Zaum zu halten. Zentralbanken sind staatliche Stellen.</p>
<p>Die Zentralbank in Deutschland heißt Deutsche Bundesbank (DBBk). Sie ist keine private Bank, sondern nach § 1 Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also ein Staatsunternehmen. Nach § 3, S. 2 BBankG ist eine ihrer vorrangigen Aufgaben, die Preisstabilität zu gewährleisten. Für ganz Europa, also auch für Deutschland, hat diese Aufgabe die Europäische Zentralbank (EZB).</p>
<p>Die Europäische Zentralbank (EZB) strebt, wie dem nachstehenden Link zu entnehmen ist, momentan eine mittelfristige Inflation von 2 Prozent im Jahr an, um die Preisstabilität zu gewährleisten.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.ecb.europa.eu/ecb-and-you/explainers/tell-me/html/what-is-monetary-policy.de.html#-1">What is monetary policy</a></p>
<p>Wenn die Inflation vom Ziel abweicht, reagiert die EZB mit Leitzinsänderungen: Eine zu hohe Inflationsrate wird mit Zinserhöhungen bekämpft, eine zu niedrige mit Zinssenkungen.</p>
<p>Die Zentralbanken, die in vielen Ländern direkt dem dortigen Finanzministerium unterstehen, spielen also eine entscheidende Rolle bei der Steuerung der Inflation. Es sind staatliche Institutionen, die meist auch die privaten Banken und Sparkassen in dem jeweiligen Land überwachen.</p>
<p>Bei einer Inflation verliert das Geld an Wert. Alle Waren und Dienstleistungen, nicht nur einzelne, werden teurer. Je höher die Inflationsrate, je höher der Zinseszinseffekt auf längere Zeit. Bei einer höheren Inflationsrate über längere Zeit verliert dein Geld also aufgrund des Zinseszinseffektes noch mehr an Kaufkraft.</p>
<p>Geld auf Sparkonten bringen daher zwar Zinsen von den Privatbanken oder Sparkassen, diese werden aber nach dem erklärten Ziel der EZB gegenwärtig immer in Höhe von 2% durch die Inflationsrate gemindert. Wenn die Zentralbanken durch ihre Maßnahmen die Inflationsrate nicht auf 2% begrenzen können, werden die Zinsen auf Sparkonten in der Regel übertroffen und dein Geld verliert an Kaufkraft.</p>
<p>Das sollte genügen, um den Zinseszinseffekt bei den Zinssätzen und der Inflationsrate zu verstehen. Wenn du 40 Jahre alt bist und in 27 Jahren in Rente gehst, weißt du jetzt, dass du eine monatliche Rente in Höhe von 4.779 Euro brauchst, um die Kaufkraft von derzeit 2.800 Euro zu haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong> </strong><strong>Zusammenfassung</strong></p>
<p>Der Zinseszinseffekt zeigt uns, dass sich Sparen durchaus lohnt. Kleine, regelmäßig angesparte Beträge auf Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten wachsen über lange Zeit auf stattlichen Summen an. Dadurch ist langfristiges Sparen durchaus eine gute Strategie für den Vermögensaufbau. Freilich müssen auch die Zinssätze mitspielen. Es darf also keine Nullzinsen oder gar Minuszinsen geben wie in 2014.</p>
<p>Der Zinseszinseffekt ist aber nicht nur ein mächtiges Werkzeug beim Vermögensaufbau. Er wirkt auch bei der Inflation. Während er langfristiges Sparen bei normalen Zinssätzen belohnt, kann er in Zeiten hoher Inflation auch die Kaufkraft mindern. Da wir bis zu 2 % Inflation immer haben, ist es wichtig, auch seine negative Wirkung zu verstehen. Denn unser Geld wird durch die Inflation durch den Zinseszinseffekt auch weniger wert.</p>
<p>Zudem muss man sich merken, dass Zentralbanken (in Deutschland die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank) staatliche Einrichtungen sind. Ihr Auftrag ist unter anderem, sich um die Preisstabilität zu kümmern und hohe Inflationsraten zu verhindern. Die Zentralbanken haben mit den normalen Banken und Sparkassen nichts zu tun. Sie überwachen diese. In manchen Ländern gehören die Zentralbanken zum Finanzministerium.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die gesetzliche Sozialversicherung Teil I</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/die-gesetzliche-sozialversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2024 11:00:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtundgeld.de/?p=1978</guid>

					<description><![CDATA[Einleitung Wie sang Geier Sturzflug Anfang der 80iger Jahre so schön: „Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt. Wir steigern das Bruttosozialprodukt“. Es wäre schön, wenn wir das jetzt auch wieder singen könnten. Aber die Aussichten für das deutsche Wirtschaftswachstum sind mau. Ein Wachstum unserer Wirtschaft ist nicht in Sicht. Deshalb sind die Leute zu Recht besorgt. Denn alles ist teurer geworden und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sollen 2025 auch noch steigen. Die Parteien unserer Regierung streiten noch über die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daher ist noch nicht klar, was uns im Jahr 2025 tatsächlich erwartet. Verstehst du, worüber sie streiten? Was bedeutet gesetzliche Sozialversicherung? Welche Versicherungen sind damit gemeint? Wie werden die Beiträge berechnet? Wer zahlt sie? Was ist mit Beitragsbemessungsgrenze gemeint? Wo ist das alles geregelt? Besteht ein Unterschied zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und den privaten Versicherungen? Kann jeder frei wählen, ob er sich bei der Sozialversicherung oder privat versichern will? Was sind die Unterschiede? Auf diese Fragen wollen wir Antworten finden. Rechenbeispiele werden uns helfen, die Sache besser zu verstehen. Denn die Politiker werfen mit Prozentsätzen und Begriffen herum, ohne zu erklären, was das wirklich bedeutet. &#160; Unterschiede zwischen Sozial- und Privatversicherung Wenn man nachschlägt, was der Unterschied zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und einer entsprechenden Privatversicherung ist, liest man häufig, die erste beruhe auf dem Solidaritätsprinzip und die zweite auf dem Äquivalenzprinzip. Schön, aber was bedeutet das? Zunächst einmal wird die gesetzliche Sozialversicherung vom Staat organisiert. Das folgt aus dem Wort gesetzlich. Der Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, hat eigenen staatlichen Unternehmen die Organisation der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Unfallversicherung anvertraut. Es handelt sich um Versicherungen, in die Beiträge gezahlt werden. Die Beiträge und die Leistungen dafür sollen sich nicht entsprechen, sondern sozial sein. Es sollen alle Leute gleichermaßen gegen Risiken abgesichert werden, egal, ob sie arm oder reich, krank oder gesund sind. Dass die Versicherung auf dem Solidaritätsprinzip beruht, bedeutet daher, dass arme Leute weniger für dieselbe Versicherung zahlen müssen als reiche Leute. Familien werden bei der Krankenversicherung kostengünstiger abgesichert als Einzelpersonen. Bei der Rentenversicherung gibt es Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, ohne dass dafür zusätzliche Beiträge bezahlt werden müssen. Kranke müssen nicht mehr zahlen als Gesunde. Es gibt keine gesundheitlichen Voruntersuchungen. Die Rechnungen der Ärzte und Krankenhäuser werden von der Kranken- und Pflegeversicherung geprüft und bezahlt. Die Versicherten sehen sie nicht einmal. Bei der Rentenversicherung kommt noch eine weitere Besonderheit hinzu. Hier zahlen junge Leute die Beiträge für die Rentenzahlungen der älteren Leute, die in Rente sind (die älteren Leute haben, als sie noch jung waren, für die Rentenzahlungen der damals Älteren gesorgt). Das nennt man Generationenvertrag. Entsprechende private Versicherungen sind anders organisiert. Zunächst werden sie von privaten Unternehmen und nicht von staatlichen Unternehmen getragen. Private Unternehmen müssen sehen, dass für jedes abgesicherte Risiko genügend Geld zur Verfügung steht, weil sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Wenn das über die Beiträge eingenommene Geld für die Leistungen nicht reicht, müssen sie Insolvenz anmelden. Äquivalenzprinzip bedeutet vor diesem Hintergrund, dass der Beitrag zur Versicherung der Leistung an die Versicherten entsprechen muss. Leistung und Gegenleistung müssen den gleichen Wert haben. Die Höhe der Beiträge richtet sich daher nach dem Gesundheitszustand des Versicherten und dessen Alter (z.B. bei der Kranken- und Pflegeversicherung) und danach, was er genau versichert haben will. Es gibt Voruntersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Wer vorerkrankt ist, muss mehr bezahlen als gesunde Leute. Für Ehepartner und Kinder müssen zusätzliche Beiträge bezahlt werden. Die Rechnungen von Ärzten müssen selbst geprüft und bezahlt werden. Erst danach erstattet die private Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrags die in Rechnung gestellten Beträge. War etwas im Versicherungsvertrag nicht vereinbart, wird diese Leistung nicht erstattet. Bei der Rentenversicherung zahlt der Versicherte die Beiträge für sich selbst ein, die dann mit denen anderer Versicherter von der Versicherung langfristig angelegt werden. Entsprechend der Höhe der Einzahlungen und der Versicherungszeit gibt es garantierte Mindestauszahlungen, die nur dann höher ausfallen, wenn die Anlageinstrumente und die wirtschaftliche Entwicklung gut waren. Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden sind automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn ihr Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung überschreitet, können sie sich auch privat krankenversichern (zu den Einzelheiten später). Zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen können ohnehin private Versicherungen abgeschlossen werden, die sogenannten Zusatzversicherungen. Selbstständige und Freiberufler müssen sich allein versichern, d.h. sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern oder eine private Versicherung wählen. Bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist das allerdings nur sehr beschränkt möglich (dazu später). Sie können auch gesetzliche und private Versicherungen miteinander kombinieren. Beamte und Richter brauchen nur die Kranken- und Pflegeversicherung (die meisten sind in einer   Privatversicherung). Sie können nicht arbeitslos werden und ihre Pension (= Rente) wird aus Steuergeldern bezahlt. Genauso verhält es sich mit unseren Ministern, Parlamentariern und sonstigen Beschäftigten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands oder einer Gemeinde, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und Stiftungen, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen eingestellt wurden. Aber es gibt auf all den genannten Ebenen auch Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten. Die gesetzliche Sozialversicherung wurde für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) entwickelt. Die anderen Bevölkerungsgruppen versichern sich in der Regel privat, können sich aber teilweise auch freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern. Dazu müssen die Einzelheiten der gesetzlichen Regeln beachtet werden. &#160; Beitragsberechnung bei der Sozialversicherung Für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung sind die Beitragsbemessungsgrenzen wichtig. Sie orientieren sich am Brutto-Einkommen, also am Einkommen vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem Abzug der beiden Posten kommt man zum Netto-Einkommen. Es gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für a) die Renten- und Arbeitslosenversicherung und b) die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenzen markieren das maximale Brutto-Einkommen, bis zu dem die Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das über die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, ist frei von Beiträgen. Beiträge werden hier nur auf den Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Davon zu unterscheiden ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei der Krankenversicherung. Sie bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem ein Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein muss. Wer über den Betrag diese Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Einleitung</h2>
<p>Wie sang Geier Sturzflug Anfang der 80iger Jahre so schön: „Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt. Wir steigern das Bruttosozialprodukt“. Es wäre schön, wenn wir das jetzt auch wieder singen könnten. Aber die Aussichten für das deutsche Wirtschaftswachstum sind mau. Ein Wachstum unserer Wirtschaft ist nicht in Sicht. Deshalb sind die Leute zu Recht besorgt. Denn alles ist teurer geworden und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sollen 2025 auch noch steigen.</p>
<p>Die Parteien unserer Regierung streiten noch über die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daher ist noch nicht klar, was uns im Jahr 2025 tatsächlich erwartet.</p>
<p>Verstehst du, worüber sie streiten?</p>
<p>Was bedeutet gesetzliche Sozialversicherung? Welche Versicherungen sind damit gemeint? Wie werden die Beiträge berechnet? Wer zahlt sie? Was ist mit Beitragsbemessungsgrenze gemeint? Wo ist das alles geregelt? Besteht ein Unterschied zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und den privaten Versicherungen? Kann jeder frei wählen, ob er sich bei der Sozialversicherung oder privat versichern will? Was sind die Unterschiede?</p>
<p>Auf diese Fragen wollen wir Antworten finden. Rechenbeispiele werden uns helfen, die Sache besser zu verstehen. Denn die Politiker werfen mit Prozentsätzen und Begriffen herum, ohne zu erklären, was das wirklich bedeutet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Unterschiede zwischen Sozial- und Privatversicherung</strong></h2>
<p>Wenn man nachschlägt, was der Unterschied zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und einer entsprechenden Privatversicherung ist, liest man häufig, die erste beruhe auf dem Solidaritätsprinzip und die zweite auf dem Äquivalenzprinzip.</p>
<p>Schön, aber was bedeutet das?</p>
<p>Zunächst einmal wird die gesetzliche Sozialversicherung vom Staat organisiert. Das folgt aus dem Wort gesetzlich. Der Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, hat eigenen staatlichen Unternehmen die Organisation der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Unfallversicherung anvertraut. Es handelt sich um Versicherungen, in die Beiträge gezahlt werden. Die Beiträge und die Leistungen dafür sollen sich nicht entsprechen, sondern sozial sein. Es sollen alle Leute gleichermaßen gegen Risiken abgesichert werden, egal, ob sie arm oder reich, krank oder gesund sind. Dass die Versicherung auf dem Solidaritätsprinzip beruht, bedeutet daher, dass arme Leute weniger für dieselbe Versicherung zahlen müssen als reiche Leute. Familien werden bei der Krankenversicherung kostengünstiger abgesichert als Einzelpersonen. Bei der Rentenversicherung gibt es Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, ohne dass dafür zusätzliche Beiträge bezahlt werden müssen. Kranke müssen nicht mehr zahlen als Gesunde. Es gibt keine gesundheitlichen Voruntersuchungen. Die Rechnungen der Ärzte und Krankenhäuser werden von der Kranken- und Pflegeversicherung geprüft und bezahlt. Die Versicherten sehen sie nicht einmal. Bei der Rentenversicherung kommt noch eine weitere Besonderheit hinzu. Hier zahlen junge Leute die Beiträge für die Rentenzahlungen der älteren Leute, die in Rente sind (die älteren Leute haben, als sie noch jung waren, für die Rentenzahlungen der damals Älteren gesorgt). Das nennt man Generationenvertrag.</p>
<p>Entsprechende private Versicherungen sind anders organisiert. Zunächst werden sie von privaten Unternehmen und nicht von staatlichen Unternehmen getragen. Private Unternehmen müssen sehen, dass für jedes abgesicherte Risiko genügend Geld zur Verfügung steht, weil sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Wenn das über die Beiträge eingenommene Geld für die Leistungen nicht reicht, müssen sie Insolvenz anmelden. Äquivalenzprinzip bedeutet vor diesem Hintergrund, dass der Beitrag zur Versicherung der Leistung an die Versicherten entsprechen muss. Leistung und Gegenleistung müssen den gleichen Wert haben. Die Höhe der Beiträge richtet sich daher nach dem Gesundheitszustand des Versicherten und dessen Alter (z.B. bei der Kranken- und Pflegeversicherung) und danach, was er genau versichert haben will. Es gibt Voruntersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Wer vorerkrankt ist, muss mehr bezahlen als gesunde Leute. Für Ehepartner und Kinder müssen zusätzliche Beiträge bezahlt werden. Die Rechnungen von Ärzten müssen selbst geprüft und bezahlt werden. Erst danach erstattet die private Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrags die in Rechnung gestellten Beträge. War etwas im Versicherungsvertrag nicht vereinbart, wird diese Leistung nicht erstattet. Bei der Rentenversicherung zahlt der Versicherte die Beiträge für sich selbst ein, die dann mit denen anderer Versicherter von der Versicherung langfristig angelegt werden. Entsprechend der Höhe der Einzahlungen und der Versicherungszeit gibt es garantierte Mindestauszahlungen, die nur dann höher ausfallen, wenn die Anlageinstrumente und die wirtschaftliche Entwicklung gut waren.</p>
<p>Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden sind automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn ihr Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung überschreitet, können sie sich auch privat krankenversichern (zu den Einzelheiten später). Zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen können ohnehin private Versicherungen abgeschlossen werden, die sogenannten Zusatzversicherungen.</p>
<p>Selbstständige und Freiberufler müssen sich allein versichern, d.h. sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern oder eine private Versicherung wählen. Bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist das allerdings nur sehr beschränkt möglich (dazu später). Sie können auch gesetzliche und private Versicherungen miteinander kombinieren.</p>
<p>Beamte und Richter brauchen nur die Kranken- und Pflegeversicherung (die meisten sind in einer   Privatversicherung). Sie können nicht arbeitslos werden und ihre Pension (= Rente) wird aus Steuergeldern bezahlt. Genauso verhält es sich mit unseren Ministern, Parlamentariern und sonstigen Beschäftigten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands oder einer Gemeinde, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und Stiftungen, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen eingestellt wurden. Aber es gibt auf all den genannten Ebenen auch Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten.</p>
<p>Die gesetzliche Sozialversicherung wurde für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) entwickelt. Die anderen Bevölkerungsgruppen versichern sich in der Regel privat, können sich aber teilweise auch freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern. Dazu müssen die Einzelheiten der gesetzlichen Regeln beachtet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Beitragsberechnung bei der Sozialversicherung</strong></h2>
<p>Für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung sind die Beitragsbemessungsgrenzen wichtig. Sie orientieren sich am Brutto-Einkommen, also am Einkommen vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem Abzug der beiden Posten kommt man zum Netto-Einkommen.</p>
<p>Es gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für a) die Renten- und Arbeitslosenversicherung und b) die Kranken- und Pflegeversicherung.</p>
<p>Die Beitragsbemessungsgrenzen markieren das maximale Brutto-Einkommen, bis zu dem die Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das über die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, ist frei von Beiträgen. Beiträge werden hier nur auf den Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze erhoben.</p>
<p>Davon zu unterscheiden ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei der Krankenversicherung. Sie bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem ein Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein muss. Wer über den Betrag diese Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann sich auch privat krankenversichern lassen. Früher war auch hier die Beitragsbemessungsgrenze ausschlaggebend. Vor ein paar Jahren wurde aber zusätzlich zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung die Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt. Diese ist etwas höher als die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung gibt es nur die Beitragsbemessungsgrenze.</p>
<p>Die Beiträge werden bei allen Sozialversicherungen in Prozentsätzen (%) erhoben. Sie beziehen sich auf das Brutto-Einkommen. Bei niedrigem Brutto-Einkommen sind also die Geldbeträge für dieselben Leistungen niedriger als bei höherem Brutto-Einkommen.</p>
<p>Im Rahmen der genannten Grenzen sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Hier tragen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte. Die Unfallversicherung muss der Arbeitgeber allein tragen.</p>
<p>Dazu ein paar Beispiele für Einkommen und Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2024, die mit dem Rechner</p>
<p><a href="http://www.nettolohn.de">http://www.nettolohn.de</a></p>
<p>berechnet wurden (es können natürlich auch andere Rechner verwendet werden).</p>
<p>Zu beachten ist bei den Nettolohnrechnern, dass hier nur der Arbeitnehmerbeitrag bei der gesetzlichen Sozialversicherung ausgewiesen wird. Der Arbeitgeberbeitrag fehlt. Um die wirklichen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu sehen, muss daher die zweite Hälfte, der Arbeitgeberbeitrag, noch hinzuaddiert werden sowie der Beitrag zur Unfallversicherung, den der Arbeitgeber allein trägt. Nur so wird klar, wie viel Geld von dem Netto-Einkommen eines Arbeitnehmers tatsächlich in die gesetzliche Sozialversicherung geflossen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td colspan="4" width="239"><strong>Sozialversicherungs-Beiträge </strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"></td>
</tr>
<tr>
<td width="112"></td>
<td width="4"></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="116"><strong>Brutto-Einkommen</strong></td>
<td width="55">mtl.</td>
<td width="67">jährl.</td>
<td width="55">mtl.</td>
<td width="45">jährl.</td>
<td width="49">mtl.</td>
<td width="47">jährl.</td>
</tr>
<tr>
<td width="112"></td>
<td width="4"></td>
<td width="55">2.200</td>
<td width="67">26.400</td>
<td width="55">4.400</td>
<td width="45">52.800</td>
<td width="49">6.600</td>
<td width="47">79.200</td>
</tr>
<tr>
<td width="112"></td>
<td width="4"></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"></td>
</tr>
<tr>
<td width="112"><strong>Beiträge SV</strong></td>
<td width="4"></td>
<td width="55">AN</td>
<td width="67">AG</td>
<td width="55">AN</td>
<td width="45">AG</td>
<td width="49">AN</td>
<td width="47">AG</td>
</tr>
<tr>
<td width="112"></td>
<td width="4"></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"></td>
</tr>
<tr>
<td width="112">RV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">205</td>
<td width="67">205</td>
<td width="55">409</td>
<td width="45">409</td>
<td width="49">614</td>
<td width="47">614</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">AlV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">29</td>
<td width="67">29</td>
<td width="55">57</td>
<td width="45">57</td>
<td width="49">86</td>
<td width="47">86</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">KV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">179</td>
<td width="67">179</td>
<td width="55">359</td>
<td width="45">359</td>
<td width="49">422</td>
<td width="47">422</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">PfV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">51</td>
<td width="67">37</td>
<td width="55">101</td>
<td width="45">75</td>
<td width="49">119</td>
<td width="47">112</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">UV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">0</td>
<td width="67">24,73</td>
<td width="55">0</td>
<td width="45">49,46</td>
<td width="49">0</td>
<td width="47">74,18</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">Summen</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">463</td>
<td width="67">475</td>
<td width="55">926</td>
<td width="45">949</td>
<td width="49">1.240</td>
<td width="47">1.308</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="116"><strong>Insgesamt mtl.</strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"><strong>938</strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"><strong>1.875</strong></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"><strong>2.548</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="116"><strong>Insgesamt jährl.</strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"><strong>11.253</strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"><strong>22.505</strong></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"><strong>30.578</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier sieht man das Solidaritätsprinzip bei den Einkommen. Bei einem Brutto-Einkommen von 2.200 Euro fallen für einen alleinstehenden Arbeitnehmer monatlich 463 Euro an Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung an, bei 4.400 Euro schon 926 Euro, und bei einem Brutto-Einkommen von 6.600 sind es 1.250 Euro. Die Leistungen sind unabhängig von den Beiträgen für alle gleich.</p>
<p>Die Höhe der wirklichen Einzahlungen zu den Versicherungen sieht man erst, wenn man die Beiträge der Arbeitnehmer und die der Arbeitgeber zusammenzählt (die Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Gesamtbeitrags und den Beitrag zur Unfallversicherung allein). Zusammengezählt werden monatlich Beiträge in Höhe von 938 Euro, 1.875 Euro und 2.548 Euro an die Sozialversicherungen abgeführt.</p>
<p>Wie hoch die Beiträge jährlich sind, sieht man, wenn man den Gesamtbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf das gesamte Jahr hochaddiert. Bei einem jährlichen Brutto-Einkommen des Arbeitnehmers von 26.400 Euro werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 11.253 Euro, bei 52.800 Euro Sozialversicherungsbeiträge von 22.505 Euro und bei 79.200 Euro Sozialversicherungsbeiträge von 30.578 Euro jährlich eingezahlt. Das ist eine Menge Geld.</p>
<p>Vom Brutto-Einkommen eines Arbeitnehmers gehen derzeit gut 40% für die gesetzliche Sozialversicherung ab. Zu den jeweiligen Prozentsätzen für die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen, Kranken, Pflege- und Unfallversicherung, kommen wir unter dem Punkt über die gesetzlichen Regelungen.</p>
<p>Ein Selbstständiger oder Freiberufler kann sich anhand dieser Zahlen überlegen, was er für die abgesicherten Risiken zurücklegen oder bei privaten Versicherungen einzahlen muss. Beamte und Richter können sehen, was sie bei Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, die auch sie bezahlen müssen, wirklich verdienen, wenn sie die Beträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf ihre Vergütung aufschlagen. Ähnliches gilt für alle, die nach beamtenrechtsähnlichen Verhältnissen arbeiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Die gesetzlichen Regelungen</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Sozialversicherung ist im Sozialgesetzbuch (im folgenden „SGB“ geregelt. Das SGB hat derzeit zwölf Bücher. Die Bücher sind Unterkapitel des SGB, die nach römischen Zahlen zitiert werden. Diese decken verschiedene Bereiche des Sozialrechts ab. Manche Bücher enthalten allgemeine Vorschriften, manche spezielle zu einzelnen Sozialversicherungen und andere decken nicht-versicherungsrechtliche Bereiche des Sozialrechts ab (z.B. Bürgergeld, Arbeitsförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe, Wohnungshilfen, soziale Entschädigung).</p>
<p>Die Arbeitslosenversicherung ist in SGB III geregelt, die Krankenversicherung in SGB V, die Rentenversicherung in SGB VI, die Unfallversicherung in SGB VII und die Pflegeversicherung in SGB XI.</p>
<p>Alle Versicherungen sind für bestimmte Personengruppen verpflichtend und legen Beitragsbemessungsgrenzen fest, bis zu deren Höhe die monatlichen Beiträge zu zahlen sind. Wer bis zur Beitragsbemessungsgrenze hin mehr als andere verdient, muss höhere Beiträge bezahlen als der, der weniger verdient. Die Leistungen sind jedoch für alle gleich.</p>
<p>Wer mehr verdient als in der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung festgelegt, zahlt dann immer den höchsten Satz, muss aber keine höheren Beiträge für den Teil seines Gehalts zahlen, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.</p>
<p>Die Beiträge werden in Prozentsätzen von Brutto-Einkommen angegeben und sind bei den pflichtversicherten Arbeitnehmern je hälftig von ihnen und von ihrem Arbeitgeber zu zahlen.</p>
<p>Nicht zwingend Versicherte können sich zum Teil freiwillig in den Sozialversicherungen versichern.</p>
<p>Alle genannten gesetzlichen Sozialversicherungen sind preisgünstiger für Eheleute und Familien mit Kindern, als dies Privatversicherungen wären. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es keine Voruntersuchungen. Alle werden aufgenommen auch Leute, die vorerkrankt sind. So soll für die Bevölkerung ein umfassender Schutz in allen Lebenslagen geboten und zu ihrer sozialen Sicherheit beigetragen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://rechtundgeld.de/die-gesetzliche-sozialversicherung-teil-ii/">Weiter zu: Die gesetzliche Sozialversicherung Teil II</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die gesetzliche Sozialversicherung Teil II</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/die-gesetzliche-sozialversicherung-teil-ii/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2024 10:52:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Die gesetzliche Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist in SGB VI geregelt. Sie soll für die finanzielle Absicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung sorgen. Deshalb zahlt sie bei Eintritt des gesetzlich vorgeschriebenen Rentenalters die reguläre Altersrente. Wer aus gesundheitlichen Gründen schon vor dem normalen Renteneintrittsalter nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Zusätzlich werden auch noch Maßnahmen bezahlt, die dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wieder herzustellen. Witwer, Witwen und Waisen bekommen nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenrente. Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte, und Selbstständige. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist bei der Rentenversicherung in § 228a SGB VI geregelt. Sie wird jährlich per Verordnung angepasst und beträgt für das Jahr 2024 nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 (SVBezGrV 2024) im Monat 7.550,00 Euro in Westdeutschland und 7.450,00 Euro in Ostdeutschland, also jährlich 90.600,00 Euro in Westdeutschland und 89.400,00 Euro in Ostdeutschland. Im nächsten Jahr soll die Beitragsbemessungsgrenze für West- und Ostdeutschlang gleich sein. Sie soll monatlich auf 8.050,00 Euro (jährlich 96.600,00 Euro) erhöht werden. Für 2025 gibt es aber noch kein beschlossenes Gesetz. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen. Das Bundeskabinett muss die Verordnung aber noch beschließen und der Bundesrat muss ihr zustimmen, damit die neuen Werte am 1.1.2025 in Kraft treten können. Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze beträgt der monatliche Beitrag 18,6% des Brutto-Gehalts des Arbeitnehmers. Die 18,6% ergeben sich aus der Beitragssatzverordnung (BSV) von 2018. Seitdem wurde der Beitragssatz zu Rentenversicherung nicht mehr geändert. Wie bereits oben erwähnt, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag je zur Hälfte. Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also 818,40 Euro monatlich (9.820,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sowie Regionalträger. Die Knappschaftsversicherung wird hier nicht behandelt. Wenn du 5 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast, informiert dich die DRV ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr über deine Beitragszeiten. In dieser Renteninformation kannst du den aktuellen Stand deiner zukünftigen Rente sehen. Wenn irgendetwas nicht stimmt, solltest du das gleich mit der DRV abklären. Wenn du mit 67 Jahren in Rente gehst, erinnerst du dich sicher nicht mehr an einen Fehler in der Renteninformation von vor vielen, vielen Jahren. &#160; Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist in SGB III geregelt. Sie dient der Arbeitsförderung, indem sie Arbeitslose mit dem Arbeitslosengeld finanziell unterstützt und für deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sorgt. Alle Arbeitnehmer sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Das ergibt sich aus § 341 Abs. 2 SGB III. Im Jahr 2024 beträgt der Beitragssatz nach § 341 Abs. 2 SGB III 2,6 % des Brutto-Einkommens des Arbeitnehmers bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, die auch für die Rentenversicherung gilt (§ 341 Abs. 4 SGB III). Bei der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in § 228a SGB VI geregelt. Sie wird jährlich per Verordnung angepasst und beträgt für das Jahr 2024, wie bereits oben dargestellt, monatlich 7.550,00 Euro in Westdeutschland und 7.450,00 Euro in Ostdeutschland, also jährlich 90.600,00 Euro in Westdeutschland und 89.400,00 Euro in Ostdeutschland. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung im Jahr 2025 erhöht wird, gilt die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze demnach auch für die Arbeitslosenversicherung. Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also, 114,40 Euro monatlich (1.372,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. &#160; Die gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung ist in SGB V geregelt. Sie soll die Kosten für Arzt- und Zahnarztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Pflegeleistungen und Kuren, medizinische Rehabilitationen, Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Krankengeld bei längerer Krankheit abdecken. Die Kosten sind hoch. Leider werden die Rechnungen der Ärzte und Krankenhäuser den Versicherten nicht übermittelt. Trotzdem schließen die Versicherten häufig noch private Zusatzversicherungen zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung ab (z.B. für Zahnersatz, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, etc.). Die privaten Zusatzversicherungen werden hier nicht weiter behandelt. Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige. Versicherte, die mit ihrem Gehalt die Versicherungspflichtgrenze von 69.300,00 Euro überschreiten, dürfen sich auch bei privaten Krankenversicherungen versichern. Das ergibt sich aus § 6 Abs.6 SGB V i.V. m § 2 Abs. 1 SVBezGrV 2024. Sie sind also nicht auf die Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen (Kranken- oder Ersatzkassen) beschränkt. Ihnen stehen vielmehr auch alle privaten Krankenversicherungen offen. Sie können sich daher entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 249 Abs. 1 SGB V zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen. Zu beachten ist aber, dass der Arbeitgeber nur die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (nicht höhere Kosten von Privatversicherungen) hälftig tragen muss, und auch die Arbeitnehmer ihre Hälfte nur in Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Einkommenssteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben absetzen können. Im Jahr 2024 betrug der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 14,6 %. Das ergibt sich aus § 241 SGB V. Sowohl bei pflichtversicherten als auch bei den freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro im Monat bzw. 62.100 Euro im Jahr für den Beitragssatz berücksichtigt. Das folgt aus § 2 Abs. 2 SVBezGrV 2024. Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung soll im nächsten Jahre erhöht werden. Vorgeschlagen wurde eine Grenze von 5.512,50 Euro im Monat, also 66.150,00 Euro im Jahr. Für die Jahresarbeitsentgeltgrenze waren nach den Entwürfen ein Brutto-Gehalt von 6.150,00 Euro monatlich, also 73.800, Euro jährlich, im Gespräch. Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber im Jahr 2024 also 642,40 Euro monatlich (7.708,80 Euro jährlich) in]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Die gesetzliche Rentenversicherung</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Rentenversicherung ist in SGB VI geregelt.</p>
<p>Sie soll für die finanzielle Absicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung sorgen. Deshalb zahlt sie bei Eintritt des gesetzlich vorgeschriebenen Rentenalters die reguläre Altersrente. Wer aus gesundheitlichen Gründen schon vor dem normalen Renteneintrittsalter nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Zusätzlich werden auch noch Maßnahmen bezahlt, die dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wieder herzustellen. Witwer, Witwen und Waisen bekommen nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenrente.</p>
<p>Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte, und Selbstständige.</p>
<p>Die Beiträge zur Rentenversicherung werden gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.</p>
<p>Die Beitragsbemessungsgrenze ist bei der Rentenversicherung in § 228a SGB VI geregelt. Sie wird jährlich per Verordnung angepasst und beträgt für das Jahr 2024 nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 (SVBezGrV 2024) im Monat 7.550,00 Euro in Westdeutschland und 7.450,00 Euro in Ostdeutschland, also jährlich 90.600,00 Euro in Westdeutschland und 89.400,00 Euro in Ostdeutschland.</p>
<p>Im nächsten Jahr soll die Beitragsbemessungsgrenze für West- und Ostdeutschlang gleich sein. Sie soll monatlich auf 8.050,00 Euro (jährlich 96.600,00 Euro) erhöht werden. Für 2025 gibt es aber noch kein beschlossenes Gesetz. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen. Das Bundeskabinett muss die Verordnung aber noch beschließen und der Bundesrat muss ihr zustimmen, damit die neuen Werte am 1.1.2025 in Kraft treten können.</p>
<p>Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze beträgt der monatliche Beitrag 18,6% des Brutto-Gehalts des Arbeitnehmers. Die 18,6% ergeben sich aus der Beitragssatzverordnung (BSV) von 2018. Seitdem wurde der Beitragssatz zu Rentenversicherung nicht mehr geändert. Wie bereits oben erwähnt, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag je zur Hälfte.</p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also 818,40 Euro monatlich (9.820,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Rentenversicherung ein.</p>
<p>Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sowie Regionalträger. Die Knappschaftsversicherung wird hier nicht behandelt.</p>
<p>Wenn du 5 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast, informiert dich die DRV ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr über deine Beitragszeiten. In dieser Renteninformation kannst du den aktuellen Stand deiner zukünftigen Rente sehen. Wenn irgendetwas nicht stimmt, solltest du das gleich mit der DRV abklären. Wenn du mit 67 Jahren in Rente gehst, erinnerst du dich sicher nicht mehr an einen Fehler in der Renteninformation von vor vielen, vielen Jahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung</strong></h2>
<p>Die Arbeitslosenversicherung ist in SGB III geregelt.</p>
<p>Sie dient der Arbeitsförderung, indem sie Arbeitslose mit dem Arbeitslosengeld finanziell unterstützt und für deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sorgt.</p>
<p>Alle Arbeitnehmer sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige.</p>
<p>Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Das ergibt sich aus § 341 Abs. 2 SGB III.</p>
<p>Im Jahr 2024 beträgt der Beitragssatz nach § 341 Abs. 2 SGB III 2,6 % des Brutto-Einkommens des Arbeitnehmers bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, die auch für die Rentenversicherung gilt (§ 341 Abs. 4 SGB III). Bei der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in § 228a SGB VI geregelt. Sie wird jährlich per Verordnung angepasst und beträgt für das Jahr 2024, wie bereits oben dargestellt, monatlich 7.550,00 Euro in Westdeutschland und 7.450,00 Euro in Ostdeutschland, also jährlich 90.600,00 Euro in Westdeutschland und 89.400,00 Euro in Ostdeutschland.</p>
<p>Wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung im Jahr 2025 erhöht wird, gilt die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze demnach auch für die Arbeitslosenversicherung.</p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also, 114,40 Euro monatlich (1.372,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein.</p>
<p>Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Die gesetzliche Krankenversicherung</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Krankenversicherung ist in SGB V geregelt.</p>
<p>Sie soll die Kosten für Arzt- und Zahnarztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Pflegeleistungen und Kuren, medizinische Rehabilitationen, Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Krankengeld bei längerer Krankheit abdecken. Die Kosten sind hoch. Leider werden die Rechnungen der Ärzte und Krankenhäuser den Versicherten nicht übermittelt. Trotzdem schließen die Versicherten häufig noch private Zusatzversicherungen zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung ab (z.B. für Zahnersatz, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, etc.). Die privaten Zusatzversicherungen werden hier nicht weiter behandelt.</p>
<p>Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige.</p>
<p>Versicherte, die mit ihrem Gehalt die Versicherungspflichtgrenze von 69.300,00 Euro überschreiten, dürfen sich auch bei privaten Krankenversicherungen versichern. Das ergibt sich aus § 6 Abs.6 SGB V i.V. m § 2 Abs. 1 SVBezGrV 2024. Sie sind also nicht auf die Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen (Kranken- oder Ersatzkassen) beschränkt. Ihnen stehen vielmehr auch alle privaten Krankenversicherungen offen. Sie können sich daher entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.</p>
<p>Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 249 Abs. 1 SGB V zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen. Zu beachten ist aber, dass der Arbeitgeber nur die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (nicht höhere Kosten von Privatversicherungen) hälftig tragen muss, und auch die Arbeitnehmer ihre Hälfte nur in Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Einkommenssteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben absetzen können.</p>
<p>Im Jahr 2024 betrug der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 14,6 %. Das ergibt sich aus § 241 SGB V.</p>
<p>Sowohl bei pflichtversicherten als auch bei den freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro im Monat bzw. 62.100 Euro im Jahr für den Beitragssatz berücksichtigt. Das folgt aus § 2 Abs. 2 SVBezGrV 2024.</p>
<p>Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung soll im nächsten Jahre erhöht werden. Vorgeschlagen wurde eine Grenze von 5.512,50 Euro im Monat, also 66.150,00 Euro im Jahr. Für die Jahresarbeitsentgeltgrenze waren nach den Entwürfen ein Brutto-Gehalt von 6.150,00 Euro monatlich, also 73.800, Euro jährlich, im Gespräch.</p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber im Jahr 2024 also 642,40 Euro monatlich (7.708,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Krankenversicherung ein.</p>
<p>Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Ortskranken-, Betriebskranken- und die Ersatzkassen. Die Innungskassen entfallen, da hier die knappschaftlichen Regelungen nicht besprochen werden.</p>
<p>Zusätzlich zum oben genannten Beitragssatz von 14,6% verlangen die Krankenkassen bereits heute Nach § 242 SGB V Zusatzbeiträge. Die Höhe kann jede Krankenkasse selbst bestimmen. Im Durchschnitt betragen diese individuellen Zuschläge derzeit 1,7%. Die Krankenkassen diskutieren aber für das nächste Jahr, diese individuellen Zusatzbeiträge auf durchschnittlich 2,5% zu erhöhen.</p>
<p>Rechnet man die in 2024 die normalen Beiträge und die Zusatzbeiträge zusammen, werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt 717,20 Euro monatlich, also 8.606,40 Euro jährlich, in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt.</p>
<p>Ein Arbeitnehmer, dessen Brutto-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze 5.775,00 Euro monatlich (69.300,00 Euro jährlich) liegt, darf sich auch privat versichern. Tut er das, und sein Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro monatlich (z. B. bei 6.000,00 Euro), sieht die Berechnung so aus: Angenommen er hat eine private Krankenversicherung über 800,00 Euro abgeschlossen. Dann würde der Beitrag des Arbeitgebers die Hälfte des Beitrags bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.175,00 Euro), also 377,77 Euro (5.175,00 x 14,6% geteilt durch 2) nicht überschreiten, auch wenn die private Krankenversicherung insgesamt 800 Euro monatlich kostet. Der Arbeitnehmer müsste dann 422,23 (800,00 minus 377,77 Euro) als Beitrag zahlen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Die gesetzliche Pflegeversicherung</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in SGB XI geregelt. Sie soll die Kosten abdecken, wenn jemand pflegebedürftig wird. Je nach Pflegegrad werden die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.</p>
<p>Pflichtversichert sind auch hier alle Arbeitnehmer. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige. Nach § 48 SGB XI ist aber jede Krankenkasse und auch jede private Krankenversicherung verpflichtet, ihren Versicherten eine Pflegeversicherung anzubieten. Privat Krankenversicherte sind nach 23 SGB XI verpflichtet, bei ihrer privaten Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung abzuschließen.</p>
<p>Nach § 55 Abs. 1 SGB XI beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung 3,4%. Auch dieser Beitrag ist vom Arbeitnehmer mit einem Kind und vom Arbeitgeber ohne Berücksichtigung der Zu- und Abschläge bei Kinderlosen und Arbeitnehmern mit mehr als einem Kind hälftig zu tragen. Hier gibt es also die Besonderheit, dass der Arbeitgeber stets 1,7% trägt und der kinderlose Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit mehreren Kindern den Rest. Arbeitnehmer ohne Kinder müssen im Jahr 2024 gemäß § 55 Abs. 3 SGB XI einen Zuschlag von 0,6% zahlen. Sie haben daher einen Beitragssatz von 4% ihres Brutto-Gehalts, wovon der Arbeitgeber 1,7% zu tragen hat. Versicherte mit einem Kind &#8211; unabhängig davon, ob das Kind über oder unter 25 Jahre alt ist &#8211; müssen Beiträge in Höhe von 3,4% des Brutto-Gehalts zahlen. Auch hiervon trägt der Arbeitgeber 1,7%, d.h., der Beitrag wird hälftig geteilt. Für jedes weitere Kind gibt es nach § 55 Abs. 3 SGB XI einen Abschlag in Höhe von 0,25% vom Beitragssatz, allerdings nur für Kinder unter 25 Jahren. Bei zwei Kindern beträgt der Beitragssatz 3,15%, bei drei Kindern 2,9%, bei 4 Kindern 2,25%, bei fünf Kindern und mehr 2,4%. Auch hiervon trägt der Arbeitgeber immer 1,7%.</p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also 149,60 Euro monatlich (1.795,20 Euro jährlich) in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Ein alleinstehender Arbeitnehmer muss 0,6% mehr zahlen, also nicht nur 74,80 Euro monatlich (149,60 Euro geteilt durch 2), sondern 101,20 Euro monatlich (1.214,40 Euro jährlich), also 26,40 Euro monatlich (316,80 Euro jährlich) mehr.</p>
<p>Die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Ortskranken-, Betriebskranken- und die Ersatzkassen. Die Innungskassen entfallen, da hier die knappschaftlichen Regelungen nicht besprochen werden. Bei einem privatversicherten Arbeitnehmer, der über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die von ihm gewählte private Krankenversicherung.</p>
<p>Auch bei der gesetzlichen Pflegversicherung ist eine Erhöhung des Beitrags für 2025 im Gespräch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Die gesetzliche Unfallversicherung</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Unfallversicherung ist in SGB VII geregelt. Die Versicherung soll die Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abdecken und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten.</p>
<p>Pflichtversichert sind auch hier alle Arbeitnehmer und Auszubildende aber auch Schüler und Studierende sowie Arbeitslose. Darüber hinaus können noch weitere Personengruppen versichert sein (vgl. §§ 2, 3 SGB VII). Nicht versichert sind Beamte. Auch die Personengruppe derer, die sich freiwillig versichern kann, ist größer als bei den anderen gesetzlichen Sozialversicherungen.</p>
<p>Arbeitnehmer oder anderen Pflichtversicherte müssen zur Unfallversicherung keinerlei Beiträge bezahlen. Hier entrichtet allein der Arbeitgeber den gesamten Beitrag allein. Dem Arbeitnehmer wird hierfür also nichts von seinem Brutto-Gehalt abgezogen.</p>
<p>Die Finanzierung richtet sich nach den Löhnen der Arbeitnehmer und nach Gefahrenklassen.</p>
<p>Auf der nachstehenden Webseite des Arbeitgeberverbands beträgt der durchschnittliche Beitragssatz des Arbeitgebers 1,124 % des Brutto-Lohns seines Arbeitnehmers (vgl. nachstehenden Link):</p>
<p><a href="https://arbeitgeber.de/themen/sozialpolitik-und-soziale-sicherung/unfallversicherung/#-1">https://arbeitgeber.de/themen/sozialpolitik-und-soziale-sicherung/unfallversicherung/</a></p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zählt der Arbeitgeber allein daher 49 Euro monatlich (588,00 Euro jährlich) in die gesetzliche Unfallversicherung ein.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>Schlussbemerkung</strong></h2>
<p>Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (1. Säule der Alterssicherung) sind nicht besonders hoch. Sie betrugen nach dem folgenden Link bei Männern in Westdeutschland durchschnittlich 1.382,00 Euro und bei Frauen 797,00 Euro. In Ostdeutschland erreichten Männer im Schnitt 1.356,00 Euro und Frauen 1.135,00 Euro.</p>
<p><a href="https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/rententipps/id_100084858/rente-wer-bekommt-2300-euro-rente-im-monat-.html">Rente: Wer bekommt 2300 Euro Rente im Monat?</a></p>
<p>Selbst wer 45 Jahre lang voll in die Rentenversicherung einzahlt, erhält nach dem folgenden Link</p>
<p><a href="https://www.tagesschau.de/inland/rente-linke-kritik-100.html#:~:text=Die%20durchschnittliche%20Altersrente%20nach%20mindestens,Bundesregierung%20bei%201543%20Euro%20monatlich.">Medienbericht: Deutsche Durchschnittsrente bei 1543 Euro | tagesschau.de</a></p>
<p>Im Durchschnitt nur 1.543,00 Euro monatlich als Altersrente ausbezahlt.</p>
<p>Davon gehen noch Steuern ab. Außerdem bekommen nur die wenigsten Arbeitnehmer 45 Versicherungsjahre zusammen.</p>
<p>Wenn man nur 40 Versicherungsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, müsste man nach dem nachstehenden Link mindestens 6.000,00 Euro brutto monatlich in allen 40 Jahren verdienen (also 72.000 Euro jährlich).</p>
<p><a href="https://www.visualvest.de/blog/rente-einkommen.html">Wie viel du für 2.000 € Rente verdienen musst. | VisualVest</a></p>
<p>Schlecht ist dabei, dass nach eben diesem Link gut 89% der Arbeitnehmer weniger verdienen.</p>
<p>All diese Ausführungen sind schwer verständlich, wenn man sieht, wie viel Beitragsgeld von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen eingezahlt werden. Das wurde eingangs berechnet und in der Tabelle dargestellt. Vielleicht sollten alle, die niemals Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, auch keine Rentenpunkte bekommen. Politische Wohltaten sollten aus Steuergeldern bezahlt werden.</p>
<p>Mache Arbeitnehmer haben neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente (2. Säule der Alterssicherung), aber nicht alle.</p>
<p>Daher wird immer darauf hingewiesen, dass man fürs Alter auch allein vorsorgen muss (3. Säule der Alterssicherung). Das geschieht über eine private Zusatzversicherung oder durch Ersparnisse, die so früh wie möglich bei Banken und Sparkassen in Wertpapiere angelegt werden. Auch eine eigene, bereits abbezahlte Immobilie hilft oder die Mieteinnahmen bei einer vermieteten Immobilie.</p>
<p>Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden ebenfalls oft Zusatzversicherung abgeschlossen. Manche mögen eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer, wenn sie ins Krankenhaus kommen. Auch beim Zahnersatz wird teilweise eine private Zusatzversicherung benötigt. Bei der Pflegeversicherung gibt es ebenfalls private Zusatzversicherungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird daher auch Pflegepflicht- und die private Zusatzversicherung Pflegezusatzversicherung genannt.</p>
<p>Die geplanten Erhöhungen der Beiträge im Jahr 2025 wurde von den Krankenkassen auch damit gerechtfertigt, dass die Bundesregierung zu wenig für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger an sie überweise, die ja ebenfalls Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Nach dem folgenden Link überweist der Bund den Krankenkassen nur 119,00 Euro monatlich pro Bürgergeldempfänger, im Durchschnitt seien aber 350,00 Euro monatlich notwendig.</p>
<p><a href="https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/beitragsanstieg-wegen-buergergeld-so-viel-krankenversicherungsbeitrag-zahlen-sie-fuer-buergergeld-empfaenger-mit_id_260431923.html">So viel Krankenversicherungsbeitrag zahlen Sie für Bürgergeld-Empfänger mit &#8211; FOCUS online</a></p>
<p>Die Differenz zwischen 350,00 und 119,00 Euro, also 231,00 Euro monatlich (also 2.772,00 Euro jährlich) pro Bürgergeldempfänger müssten im Moment die Beitragszahler leisten. Daher gilt auch bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, dass nur der Leistungen erhalten sollte, der Beiträge eingezahlt hat. Soziale Wohltaten sollten immer aus Steuergeldern bezahlt werden.</p>
<p>Vielleicht könnten auch die Beitragsbemessungsgrenzen gesetzlich einheitlich festgesetzt werden. Das würde die Berechnung der Beiträge vereinfachen. Dann könnte auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder abgeschafft werden. Die vielen Vorschriften des SGB zu den einzelnen Sozialversicherungen sind verwirrend.</p>
<p>Außerdem täuschen auch die Zahlen bei der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sehen niedrig aus, weil die Beiträge in Prozentsätzen angegeben werden. Im Grunde sollten immer auch die Jahreswerte betrachtet werden, und zwar zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen. Nur so sieht man, um welch hohe Summen es da tatsächlich geht. Außerdem werden auch die Arbeitgeber bei der Berechnung des Brutto-Gehalts ihrer Arbeitnehmer stets die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Hinterkopf haben.</p>
<p>Ich hoffe, dass dieser Blog dein Interesse an der gesetzlichen Sozialversicherung geweckt hat. Denn der größte Teil der arbeitenden Bevölkerung zahlt hier Beiträge ein.</p>
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