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		<title>Aktien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Nov 2025 17:00:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
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					<description><![CDATA[Einleitung Kennt ihr das Lied Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an? Es stammt von Udo Jürgens und ist zu einer Hymne für Rentner geworden. Ältere Leute haben oft Angst vor dem Ruhestand. Sie befürchten, dass sie nicht genug Geld haben und auf dem Abstellgleis stehen. Das Lied Mit 66 Jahren vermittelt ihnen mit einem Augenzwinkern die Botschaft, dass das Leben mit Renteneintritt noch lange nicht zu Ende ist. Man kann schließlich immer noch mit dem Motorrad durch die Gegend fegen oder mit den Freunden aus dem Pensionärs-Verein eine Jazz-Band gründen. Außerdem kann man mit der Oma in die Diskothek zum Rocken gehen oder nach San Franzisco fliegen, um sein Rheuma auszukurieren. Mit dem Renteneintritt fängt das Leben eben erst an. Ich liebe dieses Lied. Als ich kürzlich ein Buch für Jugendliche über die verschiedenen Anlagearten schrieb, habe ich es dem verstorbenen Udo Jürgens gewidmet, um mich für dieses wunderbare Lied zu bedanken. Mein Buch für Jugendliche heißt Marie und die Geldanlage. Es ist die Fortsetzung meines Kinderbuchs Marie und das Geld. Marie ist nun 14 Jahre alt und möchte alles über Investitionen wissen. Das ist deshalb wichtig, weil man neben der gesetzlichen Rente auch noch eine private Geldanlage braucht, um in der Rente gut leben zu können. Mit der richtigen Geldanlage auf dem Depot kann man dem Rentnerleben ruhig und gelassen entgegensehen. Unter dem Punkt Veröffentlichungen oben auf der Webseite kannst du mehr über das Buch Marie und die Geldanlage erfahren. Dort steht dazu auch wieder eine kostenlose App zur Verfügung. In diesem Artikel möchte ich euch aus dem Buch das Kapitel über die Aktien aufbereiten. Zusätzlich zu den Informationen im Buch möchte ich hier noch erklären, wie die Aktien an die Börsen kommen. Denn nur über die Börse sind die Aktien für jeden leicht zu kaufen und zu verkaufen. Die Aktien habe ich zu Ehren des englischen Anwalts Philip Wood ausgewählt. Als er mir zu dem Kinderbuch Marie und das Geld gratulierte, fragte er, ob ich nicht auch ein Kinderbuch über Aktiengesellschaften schreiben möchte. Denn Aktiengesellschaften seien neben dem Geld eine weitere großartige Erfindung der Menschen. Da ich Philip für sein profundes Wissen und seine rechtsvergleichenden Arbeiten immer sehr bewundert habe, hoffe ich, er verzeiht mir, dass das hier kein Buch, sondern nur ein winzig kleiner Artikel über Aktien ist. Außerdem wird allein auf das deutsche Aktienrecht Bezug genommen. Ein Vergleich verschiedener Rechtsordnungen würde ganze Bücher füllen. Wir wollen in dem Artikel folgenden Fragen nachgehen: Was sind Aktien? In welchem Gesetz sind Aktiengesellschaften in Deutschland geregelt?  Wie kommen Aktien an die Börse, damit sie leicht handelbar sind? Wie kann man Aktien für sein Depot kaufen und verkaufen? Welche Risiken gibt es? &#160; Was sind Aktien? Aktien kennt jeder vom Hörensagen, aber die wenigsten wissen, was Aktien genau sind. Zu Aktienfonds oder Aktien-ETFs verweise ich auf die entsprechenden Kapitel in meinem Buch. Aktien sind die bekannteste Form der Wertpapiere (Urkunden, die ein Vermögensrecht verkörpern – diese Urkunden gibt es heute allerdings nicht mehr, weil das Vermögensrecht elektronisch erfasst wird). Sie verbriefen ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG). Unternehmen, das als AG organisiert sind, heißen Aktiengesellschaften (AGen). Bei einer AG finanzieren eine Vielzahl von Investoren eine Geschäftsidee, die sie beeindruckt. Als Gegenwert für das investierte Geld bekommen sie einen Miteigentumsrecht an der AG. Die Geldsumme, die für die großartige, aber riskante Idee benötigt wird, wird in viele kleine Stücke zerlegt, in Aktien. Eine große Zahl von Anlegern kauft eine oder mehrere dieser Aktien. Damit verteilt sich das Risiko zur Verwirklichung der Idee auf viele Schultern. Die Investoren heißen Aktionäre. Ihnen gehört dann das Unternehmen gemeinsam. Wenn für die benötigte Geldsumme beispielsweise 1000 Aktien ausgegeben werden, gehört dem Aktionär, der eine Aktie besitzt, ein Tausendstel des Unternehmens. Riskant ist die Investition deshalb, weil die Geschäftsidee erst umgesetzt werden muss. Eine Idee ist gut, aber nicht alles. Ihre Umsetzung ist mühsam und erfordert viel Arbeit, Zeit und Geduld. Natürlich werden Aktien nicht nur bei der Gründung einer AG ausgegeben. Auch wenn bereits geründete Unternehmen weitere Ideen haben oder sich im In- oder Ausland vergrößern wollen, können neue Aktien ausgegeben werden. Wenn die neuen Aktien nicht von den bereits vorhandenen Miteigentümern gekauft werden, erhöht sich die Anzahl der Aktionäre. Bei großen Unternehmen gibt es oft mehrere Hundertausende oder Millionen von Aktionären über die ganze Welt verteilt. Aktiengesellschaften werden also deshalb gegründet, weil die Unternehmen Kapital brauchen. Die Leute, die die Ideen haben, haben meist selbst nicht genug Geld, um das Unternehmen allein zu finanzieren. Deshalb bekommen sie von anderen, das Geld, das sie brauchen, um ihre Ideen umzusetzen. Im Gegenzug erwarten die Aktionäre, dass die Unternehmensführung und die Mitarbeiter des Unternehmens die Ideen gut umsetzen und Gewinne erzielen. So können die Unternehmensgründer z.B. das produzieren, was sie verkaufen möchten. Erst nach dem Verkauf nehmen sie Geld ein. Wenn ein Unternehmen z.B. Autos produzieren und verkaufen möchte, braucht es eine Fabrikhalle, Maschinen, Metalle, Werkzeuge, Arbeitnehmer, die zu bezahlen sind, und vieles mehr. Um das Geld für all das zusammen zu bekommen, werden Aktien ausgeben. Die Käufer der Aktien (= Aktionäre) stellen dem Unternehmen das Kapital zur Verfügung, das es braucht, um all die Anschaffungen und Mitarbeiter zu bezahlen. Deshalb werden sie Miteigentümer des Unternehmens. Wenn die Autos dann verkauft werden, kann weiter ausgebaut werden und ein Teil des eingenommenen Geldes auch an die Aktionäre verteilt (= ausgeschüttet) werden, wenn Gewinne erzielt werden und die Mehrheit der Miteigentümer das möchte. Denn die Aktionäre haben als Miteigentümer einen Anspruch auf den ausgeschütteten Gewinn der AG (= Dividende). Außerdem hoffen sie, dass der Wert der Aktie so wächst, dass sie die Aktie mit Gewinn verkaufen können. Wer eine VW-Aktie kauft, ist Miteigentümer der Volkswagen Aktiengesellschaft (AG) in Wolfsburg. Wer eine BASF-Aktie kauft, ist heute Miteigentümer der europäischen BASF SE. SE bedeutet Societas Europaea. Die BASF in Ludwigshafen war früher die Badische Anilin &#38; Soda-Fabrik AG, ist aber seit 2007 keine deutsche AG mehr, sondern eine europäische Aktiengesellschaft. Wer eine Ford-Aktie kauft, ist Miteigentümer der amerikanischen Ford Motor Company, also einer amerikanischen Aktiengesellschaft (= Corporation). Diese]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einleitung</strong></p>
<p>Kennt ihr das Lied <em>Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an</em>? Es stammt von Udo Jürgens und ist zu einer Hymne für Rentner geworden.</p>
<p>Ältere Leute haben oft Angst vor dem Ruhestand. Sie befürchten, dass sie nicht genug Geld haben und auf dem Abstellgleis stehen. Das Lied <em>Mit 66 Jahren</em> vermittelt ihnen mit einem Augenzwinkern die Botschaft, dass das Leben mit Renteneintritt noch lange nicht zu Ende ist. Man kann schließlich immer noch mit dem Motorrad durch die Gegend fegen oder mit den Freunden aus dem Pensionärs-Verein eine Jazz-Band gründen. Außerdem kann man mit der Oma in die Diskothek zum Rocken gehen oder nach San Franzisco fliegen, um sein Rheuma auszukurieren. Mit dem Renteneintritt fängt das Leben eben erst an.</p>
<p>Ich liebe dieses Lied. Als ich kürzlich ein Buch für Jugendliche über die verschiedenen Anlagearten schrieb, habe ich es dem verstorbenen Udo Jürgens gewidmet, um mich für dieses wunderbare Lied zu bedanken.</p>
<p>Mein Buch für Jugendliche heißt <em>Marie und die Geldanlage</em>. Es ist die Fortsetzung meines Kinderbuchs <em>Marie und das Geld</em>. Marie ist nun 14 Jahre alt und möchte alles über Investitionen wissen. Das ist deshalb wichtig, weil man neben der gesetzlichen Rente auch noch eine private Geldanlage braucht, um in der Rente gut leben zu können. Mit der richtigen Geldanlage auf dem Depot kann man dem Rentnerleben ruhig und gelassen entgegensehen.</p>
<p>Unter dem Punkt Veröffentlichungen oben auf der Webseite kannst du mehr über das Buch <em>Marie und die Geldanlage</em> erfahren. Dort steht dazu auch wieder eine kostenlose App zur Verfügung.</p>
<p>In diesem Artikel möchte ich euch aus dem Buch das Kapitel über die Aktien aufbereiten. Zusätzlich zu den Informationen im Buch möchte ich hier noch erklären, wie die Aktien an die Börsen kommen. Denn nur über die Börse sind die Aktien für jeden leicht zu kaufen und zu verkaufen.</p>
<p>Die Aktien habe ich zu Ehren des englischen Anwalts Philip Wood ausgewählt. Als er mir zu dem Kinderbuch <em>Marie und das Geld</em> gratulierte, fragte er, ob ich nicht auch ein Kinderbuch über Aktiengesellschaften schreiben möchte. Denn Aktiengesellschaften seien neben dem Geld eine weitere großartige Erfindung der Menschen. Da ich Philip für sein profundes Wissen und seine rechtsvergleichenden Arbeiten immer sehr bewundert habe, hoffe ich, er verzeiht mir, dass das hier kein Buch, sondern nur ein winzig kleiner Artikel über Aktien ist. Außerdem wird allein auf das deutsche Aktienrecht Bezug genommen. Ein Vergleich verschiedener Rechtsordnungen würde ganze Bücher füllen.</p>
<p>Wir wollen in dem Artikel folgenden Fragen nachgehen: Was sind Aktien? In welchem Gesetz sind Aktiengesellschaften in Deutschland geregelt?  Wie kommen Aktien an die Börse, damit sie leicht handelbar sind? Wie kann man Aktien für sein Depot kaufen und verkaufen? Welche Risiken gibt es?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was sind Aktien?</strong></p>
<p>Aktien kennt jeder vom Hörensagen, aber die wenigsten wissen, was Aktien genau sind. Zu Aktienfonds oder Aktien-ETFs verweise ich auf die entsprechenden Kapitel in meinem Buch.</p>
<p>Aktien sind die bekannteste Form der Wertpapiere (Urkunden, die ein Vermögensrecht verkörpern – diese Urkunden gibt es heute allerdings nicht mehr, weil das Vermögensrecht elektronisch erfasst wird). Sie verbriefen ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG). Unternehmen, das als AG organisiert sind, heißen Aktiengesellschaften (AGen).</p>
<p>Bei einer AG finanzieren eine Vielzahl von Investoren eine Geschäftsidee, die sie beeindruckt. Als Gegenwert für das investierte Geld bekommen sie einen Miteigentumsrecht an der AG.</p>
<p>Die Geldsumme, die für die großartige, aber riskante Idee benötigt wird, wird in viele kleine Stücke zerlegt, in Aktien. Eine große Zahl von Anlegern kauft eine oder mehrere dieser Aktien. Damit verteilt sich das Risiko zur Verwirklichung der Idee auf viele Schultern. Die Investoren heißen Aktionäre. Ihnen gehört dann das Unternehmen gemeinsam. Wenn für die benötigte Geldsumme beispielsweise 1000 Aktien ausgegeben werden, gehört dem Aktionär, der eine Aktie besitzt, ein Tausendstel des Unternehmens.</p>
<p>Riskant ist die Investition deshalb, weil die Geschäftsidee erst umgesetzt werden muss. Eine Idee ist gut, aber nicht alles. Ihre Umsetzung ist mühsam und erfordert viel Arbeit, Zeit und Geduld.</p>
<p>Natürlich werden Aktien nicht nur bei der Gründung einer AG ausgegeben. Auch wenn bereits geründete Unternehmen weitere Ideen haben oder sich im In- oder Ausland vergrößern wollen, können neue Aktien ausgegeben werden. Wenn die neuen Aktien nicht von den bereits vorhandenen Miteigentümern gekauft werden, erhöht sich die Anzahl der Aktionäre. Bei großen Unternehmen gibt es oft mehrere Hundertausende oder Millionen von Aktionären über die ganze Welt verteilt.</p>
<p>Aktiengesellschaften werden also deshalb gegründet, weil die Unternehmen Kapital brauchen. Die Leute, die die Ideen haben, haben meist selbst nicht genug Geld, um das Unternehmen allein zu finanzieren. Deshalb bekommen sie von anderen, das Geld, das sie brauchen, um ihre Ideen umzusetzen. Im Gegenzug erwarten die Aktionäre, dass die Unternehmensführung und die Mitarbeiter des Unternehmens die Ideen gut umsetzen und Gewinne erzielen.</p>
<p>So können die Unternehmensgründer z.B. das produzieren, was sie verkaufen möchten. Erst nach dem Verkauf nehmen sie Geld ein. Wenn ein Unternehmen z.B. Autos produzieren und verkaufen möchte, braucht es eine Fabrikhalle, Maschinen, Metalle, Werkzeuge, Arbeitnehmer, die zu bezahlen sind, und vieles mehr. Um das Geld für all das zusammen zu bekommen, werden Aktien ausgeben. Die Käufer der Aktien (= Aktionäre) stellen dem Unternehmen das Kapital zur Verfügung, das es braucht, um all die Anschaffungen und Mitarbeiter zu bezahlen. Deshalb werden sie Miteigentümer des Unternehmens. Wenn die Autos dann verkauft werden, kann weiter ausgebaut werden und ein Teil des eingenommenen Geldes auch an die Aktionäre verteilt (= ausgeschüttet) werden, wenn Gewinne erzielt werden und die Mehrheit der Miteigentümer das möchte. Denn die Aktionäre haben als Miteigentümer einen Anspruch auf den ausgeschütteten Gewinn der AG (= Dividende). Außerdem hoffen sie, dass der Wert der Aktie so wächst, dass sie die Aktie mit Gewinn verkaufen können.</p>
<p>Wer eine VW-Aktie kauft, ist Miteigentümer der Volkswagen Aktiengesellschaft (AG) in Wolfsburg. Wer eine BASF-Aktie kauft, ist heute Miteigentümer der europäischen BASF SE. SE bedeutet Societas Europaea. Die BASF in Ludwigshafen war früher die Badische Anilin &amp; Soda-Fabrik AG, ist aber seit 2007 keine deutsche AG mehr, sondern eine europäische Aktiengesellschaft. Wer eine Ford-Aktie kauft, ist Miteigentümer der amerikanischen Ford Motor Company, also einer amerikanischen Aktiengesellschaft (= Corporation). Diese Reihe lässt sich beliebig weiterführen für Aktien aus der ganzen Welt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Wo sind deutsche Aktiengesellschaften geregelt? </strong></p>
<p>Deutsche Aktiengesellschaften sind im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Nach § 1 Abs.1 AktG ist die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Für ihre Schulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen.  Aktionäre haften daher nur mit dem Betrag, den sie beim Kauf der Aktien in die Gesellschaft eingebracht haben.</p>
<p>Das AktG formuliert nirgends explizit, dass der Aktionär Miteigentümer der Gesellschaft ist. Das ergibt sich aber aus der Struktur der Gesellschaft und den Rechten der Aktionäre. Das Eigentum an der Gesellschaft ist in Aktien aufgeteilt und jede Aktie repräsentiert einen Anteil am Gesamteigentum der AG. Mit dem Erwerb einer Aktie wird der Aktionär Mitgesellschafter am Grundkapital, §§ 1 Abs.1, 2 AktG.</p>
<p>Zu beachten sind außerdem folgende Regelungen: Der Aktionär hat z.B. gemäß § 175 AktG das Recht, den Jahresabschluss der AG und deren Lagebericht einzusehen. Bei der jährlichen Hauptversammlung hat der Aktionär nach § 133 AktG ein Stimmrecht, er kann Anträge (§ 126 AktG) und Gegenanträge (§ 127 AktG) stellen. Nach § 58 AktG beschließen die Aktionäre in der Hauptversammlung, wie der erwirtschaftete Gewinn verwendet wird. Beschließen sie, dass der Bilanzgewinn teilweise ausgeschüttet wird, haben die Aktionäre entsprechend ihrem Aktienanteil einen Anspruch auf den ausgeschütteten Gewinn (=Dividende). Insbesondere hat der Aktionär nach § 67 AktG auch das Recht, die Aktien zu verkaufen und zu übertragen und nach § 203 AktG ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen. Die Zusammenschau der genannten Vorschriften führt zu dem Ergebnis, dass der Aktionär Miteigentümer der AG ist.</p>
<p>Durch sein Recht, die Aktien wieder zu verkaufen, kann der Aktionär auch noch einen zusätzlichen Gewinn machen. Wenn er die Aktie zu einem niedrigeren Preis gekauft hat als er sie verkauft, ist der Differenzbetrag sein Gewinn. Natürlich kann auch ein Verlust entstehen. Wenn eine Aktie unter dem Wert verkauft wird, zu dem sie eingekauft wurde, entsteht ein Verlust.</p>
<p>Im Folgenden soll nur über Aktien gesprochen werden, die frei und schnell an Börsen handelbar sind. Börsen sind frei zugängliche Märkte, an denen Wertpapiere öffentlich angeboten werden. So kann jeder über seine Bank, Sparkasse oder seinen Broker Aktien kaufen und verkaufen.</p>
<p>Aber wie kommen die Aktien an die Börse?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie kommen Aktien an die Börse? </strong></p>
<p>Solange eine AG privat ist, halten meist die Gründer, Mitarbeiter, Business Angels (= Geschäftsengel) oder Wagniskapitalgeber die Anteile am Unternehmen. Im Fernsehen gibt es die Sendung <em>Die Höhle der Löwen</em>, da werden die Anteile an Aktiengesellschaften nicht an die Öffentlichkeit, sondern an einzelnen Investoren verkauft. Diese Investoren geben den Gründern Kapital, ihr Know-how und stellen ihnen ihre Netzwerke zur Verfügung. Als Gegenleistung bekommen sie die finanzielle Beteiligung am Unternehmen. Sie hoffen, dass sich das Unternehmen mit ihrer Hilfe gut entwickelt. Denn dann können sie ihre Beteiligung später gewinnbringend verkaufen.</p>
<p>Wenn aber eine AG sehr viel mehr Kapital braucht, als das einzelne Personen anbieten können, muss es an die Börse gebracht werden. Denn dort können dann viele Leute aus aller Welt die Aktien kaufen und verkaufen.</p>
<p>So ein Börsengang ist aufwendig. Es gibt auch wieder viele englischen Begriffe, die nicht jedem geläufig sind. Wenn ein Unternehmen seine Aktien erstmals einem breiten Publikum öffentlich anbietet, nennt man das Initial Public Offering (= IPO). Das bedeutet auf Deutsch, dass ein bisher privates Unternehmen sich dazu entschließt, seine Aktien erstmals allen Leuten öffentlich anzubieten. Das geschieht über die Börsen.</p>
<p>Durch so ein IPO kann eine AG auf einen Schlag sehr viel Kapital einsammeln. Denn oft werden seine Aktien nicht nur von Einzelanlegern, sondern auch von Fonds, ETFs, Versicherungen (dies ebenfalls Fonds auflegen) und Pensionskassen auf der ganzen Welt gekauft.</p>
<p>Durch das Angebot seiner Aktien in der Öffentlichkeit hat das Unternehmen aber einen größeren Aufwand als vorher. Denn es muss sehr transparent für Anleger werden. Es hat also beispielsweise eine Pflicht, seine Finanzen offenzulegen und die Bilanzen und dazugehörige Berichte zu veröffentlichen. Nur so können Anleger angemessen darüber entscheiden, ob sie tatsächlich Aktionäre dieses Unternehmens werden wollen oder nicht.</p>
<p>Für den Börsengang müssen die Unternehmen einen Underwriter (oder ein ganzes Konsortium von Underwritern) beauftragen. Das sind Banken, die sich verpflichten, alle von ihnen gezeichneten Aktien (= Aktien, die von ihnen vertrieben werden) selbst zu behalten, wenn die übernommenen Aktien nicht von Anlegern an der Börse gekauft werden. Die Underwriter versichern also, einen Teil der Aktien selbst abzunehmen, wenn sie kein anderer abnimmt. Sie tun aber noch viel mehr. Denn sie analysieren die Finanzen und die Perspektiven des Unternehmens, bestimmen zusammen mit dem Unternehmen die Anzahl der Aktien, die ausgegeben werden sollen und deren Preis. Außerdem muss ein Prospekt über das Unternehmen erstellt werden. Sie nehmen auch den Kontakt zu den Fonds, Versicherungen und Pensionskassen auf, die die Aktien kaufen könnten. Dafür organisieren sie Roadshows (= mobile Touren von Ort zu Ort, auf der das Unternehmen vorgestellt wird), um das Unternehmen zu präsentieren und die Investoren für das Unternehmen und den Kauf von dessen Aktien zu begeistern.</p>
<p>Für das Underwriting (die Zeichnung der Aktien durch die investierenden Banken) müssen die Unternehmen je nach Aufwand zwischen 2 und 8% das Wertes der herausgegebenen (= emittierten) Aktien als Gebühr an die Investmentbanken bezahlen.</p>
<p>An einem vorher festgelegten Tag, dem IPO-Tag, wird das Unternehmen dann an der jeweiligen Börse gelistet. Das kann bei deutschen Aktiengesellschaften die Frankfurter Wertpapierbörse oder eine andere deutsche Börse sein, aber auch eine Börse im Ausland (z.B. die London Stock Exchange, die New York Stock Exchange oder die Shanghai Stock Exchange – Stock Exchange ist ein englischer Ausdruck für Wertpapierbörse). Bei hoher Nachfrage schießt der Aktienkurs hoch, bei geringer Nachfrage kann der Kurs fallen. Die Preise (= Kurse) der Aktien bestimmen sich also nach Angebot und Nachfrage.</p>
<p>Wenn die Aktien an der Börse gelistet sind, können sie von allen Anlegern über ihr Depot bei den Banken, Sparkassen oder Brokern gekauft und verkauft werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie kauft und verkauft man Aktien?</strong></p>
<p>Aktien werden über dein Depot (= Konto für Wertpapiere) gekauft und verkauft.</p>
<p>Rechtlich ist das Depot im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Depotgesetz (DepotG) geregelt. Es geht dort um die Verwaltung und Verwahrung von Urkunden. Das kommt aus längst vergangen Zeiten. Damals wurden tatsächlich Wertpapierurkunden für dich von deiner Bank oder Sparkasse in Tresoren verwahrt. Heute geht das alles elektronisch. Der Kauf- und Verkauf von Wertpapieren wird über Computereinträge auf deinem Depot verbucht, der Kaufpreis von deinem Girokonto abgebucht und der Verkaufspreis deinem Girokonto gutgeschrieben.</p>
<p>Wenn du dein Wertpapierdepot nicht bei einer Bank oder Sparkasse, sondern bei einem Broker (= Makler, Berater und Vermittler zwischen dir und der Börse) hast, kann es sein, dass der keine Girokonten führt. Dann hast du bei dem Makler ein Verrechnungskonto. Darauf musst du zunächst Geld überweisen. Der Kauf- und Verkaufspreis wird dann von dem Verrechnungskonto ab- und diesem zugebucht.</p>
<p>In deinem Depot kannst du sehen, wie viele Aktien du hast. Wenn du Aktien kaufst, werden sie deinem Depot zugebucht, wenn du sie verkaufst, werden sich ausgebucht, also aus deinem Depot entfernt.</p>
<p>Ganz wichtig ist auch, dass du in deinem Depot immer den jeweils aktuellen Wert deiner Wertpapiere angezeigt bekommst. Dieser Wert (= Kurs) ändert sich ständig. Der Wert deiner XXX-Aktie kann also heute 20, morgen 24 und übermorgen 15 Euro betragen. Er kann sich bei sehr stark schwankenden Wertpapieren nicht nur täglich, sondern stündlich oder sogar minütlich ändern. Denn wenn eine Aktie gut ist, ist die Nachfrage groß und ihr Kurs steigt. Wenn man eine Aktie für schlecht hält, sinkt die Nachfrage und ihr Kurs sinkt. Damit steigt und fällt auch der Wert deiner gesamten Anlage im Depot.</p>
<p>Um Aktien selbst zu kaufen oder zu verkaufen, brauchst du ihre Nummer. Die musst du im Internet nachschauen. Zum Teil findest du sie auch über die Suchfunktion in deinem Depot. Die deutsche Nummer, die du brauchst, heißt Wertpapierkennnummer (WPK), die internationale Nummer heißt ISIN. ISIN ist die Abkürzung von International Securities Identification Number. Ins Deutsche übersetzt bedeutet das internationale Wertpapierkennnummer. Die ISIN ist eigentlich die neuere Nummer, weil sie einen Ländercode enthält. Daran erkennt man, in welchem Land die Aktiengesellschaft ihren Sitz hat. Sie ist aber 12-stellig. Deshalb benutzen auch heute noch viele Leute die kürzere WKN.</p>
<p>Wenn du nicht mehr als einen bestimmten Einkaufspreis für eine Aktie bezahlen möchtest, kannst du ein Limit (= einen Grenzwert) eingeben. Das Limit ist nicht nur für dich, sondern auch für die Verkäufer der Aktie sichtbar. Bei einem Limit von beispielsweise 60 Euro für eine Aktie, die bei Abgabe des Kaufgesuchs gerade für 59,95 Euro gehandelt wird, sehen alle Verkäufer dieser Aktie, dass du nicht gewillt bist, mehr als den Limitpreis (also 60 Euro) für die Aktie zu bezahlen. Ohne Limit zahlst du den Preis, der im Zeitpunkt des Kaufs gerade zu zahlen ist. Wenn viele Leute, diese Aktie wollen, kann der Preis (=Kurs) im Zeitpunkt des Kaufs an der Börse gerade auch höher als 60 Euro, z.B. 61 Euro sein. Wenn der Preis im Zeitpunkt des Kaufs niedriger ist als 59,95 Euro, z.B. 59,80, weil wenig Leute an dieser Aktie Interesse haben, bekommst du die Aktie zu dem niedrigeren Preis.</p>
<p>In Deutschland sind alle Wertpapiere in deinem Depot dein Eigentum. Wenn deine Bank, deine Sparkasse oder dein deutscher Broker pleitegeht, kannst du die Wertpapiere in deinem Depot daher vom Insolvenzverwalter herausverlangen. Falls dein Depot bei einer ausländischen Bank oder einem ausländischen Broker ist, wird das schwieriger. Dann musst du einen Rechtsanwalt einschalten, der sich mit einem Rechtsanwalt in dem betreffenden Land in Verbindung setzt und sich die Regelungen in diesem Land erklären lässt. Erst danach kannst du zusammen mit deinem Rechtsanwalt entscheiden, wie ihr genau vorgehen wollt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Risiken haben Aktien?</strong></p>
<p>Aktien sind risikoreich.</p>
<p>An der Börse werden Aktien aus vielen Ländern gehandelt. Man sollte ja nicht nur deutsche, sondern auch Aktien aus anderen Ländern kaufen, um zu diversifizieren und so das Risiko zu verkleinern. Denn wenn es den deutschen Unternehmen schlecht geht, kann es den vergleichbaren Unternehmen in anderen Ländern gut gehen. Schon hier sieht man das erste Risiko von Aktien: Aktien aus anderen Ländern haben ein Währungsrisiko.</p>
<p>Außerdem kennen wir die Aktiengesetze aus anderen Ländern nicht wirklich genau. Wir hoffen nur, dass diese ähnlich sind, wie die im deutschen AktG. Es gibt aber durchaus Länder (z.B. Diktaturen), die bei Unternehmen direkt eingreifen können, wenn ihnen deren Entwicklung nicht passt. Obwohl Aktien Miteigentumsanteile an Privatunternehmen sind, besteht ein politisches Risiko.</p>
<p>Die Entwicklung seiner Aktien sollte man mindestens einmal im Jahr bei der Hauptversammlung der AG verfolgen. Das man als Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen kann, ist das im Inland natürlich leichter als im Ausland.</p>
<p>Besser ist zudem, man verfolgt die Entwicklung der Unternehmen, von denen man Aktien besitzt, noch öfter. Im Grunde muss man ständig lesen, wie es dem Unternehmen geht, an dem man Aktien hält. Denn wenn das Unternehmen berechtigterweise in der Presse nicht gut wegkommt, kann es sein, dass man die Aktie wieder verkaufen möchte. Vielleicht hat man sich über dessen Geschäftszweck, dessen Mitarbeiter oder dessen Führung (Vorstand) getäuscht. Vielleicht hält man mittlerweile ein anderes Unternehmen mit dem gleichen Geschäftszweck für besser und möchte lieber davon Aktien haben.</p>
<p>Beim Kauf von Aktien ist zudem zu beachten, dass Aktien großer Unternehmen meist sicherer sind als Aktien mittlerer und kleinerer Unternehmen. Die Aktien der Unternehmen in entwickelten Ländern sind meist sicherer als die Aktien in Entwicklungsländern. Aktiengesellschaften, die eine ganz neue Technologie herausbringen, sind meist unsicher als Aktiengesellschaften mit etablierten Technologien. Mit den neuen Technologien kann man aber die höchsten Gewinne erzielen, wenn sich diese neue Technologie tatsächlich durchsetzt und das Unternehmen nicht nur überlebt, sondern sich auch noch gut entwickelt.</p>
<p>Selbstverständlich können alle Unternehmen, also auch Aktiengesellschaften, insolvent werden. Dann hast du das eingesetzte Geld für den Kauf der Aktien dieses Unternehmens in der Regel verloren. Manchmal gibt es zwar Gerichtsverfahren vieler Aktionäre (Sammelklagen). Allerdings rechnen sich auch Sammelklagen, selbst wenn du Recht hast, nur dann, wenn bei dem insolventen Unternehmen noch etwas zu holen ist. Sonst wirfst du gutes Geld schlechtem hinterher.</p>
<p>Die Aktien von Unternehmen deines Heimatlandes kannst du in der Presse am besten verfolgen. Aber man sollte auch ausländische Aktien haben. Dann ist das Risiko kleiner. Denn wenn die Aktien in einem Land aufgrund politischer Ereignisse fallen, können Aktien in anderen Ländern, die eine bessere Politik machen, im Wert gleichbleiben oder steigen. Über große und bekannte ausländische Unternehmen wird auch in der deutschen Presse berichtet. Bei kleinen und unbekannten Unternehmen ist das schwieriger und du musst in der ausländischen Presse nachschauen.</p>
<p>Es kommt nicht nur auf die Mitarbeiter, sondern auch auf die Führung (= den Vorstand) der jeweiligen AG an. Wenn Vorstände ihr Unternehmen schlecht lenken, fällt oft auch der Wert des Unternehmens. Denn es kommt ja nicht nur auf die Geschäftsidee, sondern auch auf deren Umsetzung an. Daher tauscht das Überwachungsorgan der AG (= der Aufsichtsrat) schlechte Vorstandsmitglieder schnell aus, was in den Zeitungen steht.</p>
<p>Es kann auch sein, dass zu einer bestimmten Zeit vielen Leuten dieselbe Aktie gefällt, also viele Leute zur gleichen Zeit kaufen. Dann wird der Preis der Aktie höher und man zahlt vielleicht mehr, als das Unternehmen tatsächlich wert ist.</p>
<p>Schon aus diesen Ausführungen wird ersichtlich, dass Aktien nicht ungefährlich sind. Man sollte also kein Geld für einen Aktienkauf verwenden, wenn man das Geld bald wieder braucht. Der Wert der Aktie kann dann niedriger sein. Bei einem Verkauf der Aktien an der Börse bekommt man dann nur den niedrigeren Wert als Verkaufspreis. Wegen der Differenz zwischen den Kauf- und dem Verkaufspreis hat man dann einen Verlust gemacht.</p>
<p>Umgekehrt kann man eine Aktie für wenig Geld gekauft haben, aber das Unternehmen entwickelt sich mit seiner neuen Technologie prächtig. Wenn man dann verkauft, ist der Verkaufspreis meist höher als der Einkaufspreis und man erzielt einen Gewinn, wenn man die Aktien an der Börse wieder verkauft. Das ist ein Grund, warum die Rendite bei Aktien viel höher ist als die Zinsen auf dem Sparkonto.</p>
<p>Wegen der Unsicherheiten bei Aktien rät man meist, dass man in Aktien nur investieren soll, wenn man das Geld, das für den Kaufpreis aufgewendet wurde, mindestens 5 Jahre lang oder besser noch länger entbehren kann. Aktien sind daher keine kurzfristige Anlageart. Man muss das Geld länger entbehren können und gute Nerven haben. Andererseits sind die Renditen von Aktien über lange Zeit betrachtet höher als die von anderen Wertpapieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schlussbemerkung</strong></p>
<p>Aktien sind als Geldanlage für die Rente hochinteressant. Anfänger sollten daher zumindest Anteile an Aktienfonds oder Aktien-ETFs in ihrem Depot haben (zu den Fonds und den ETFs bitte die Kapitel in meinem Buch <em>Marie und die Geldanlage</em> lesen). Denn durch die Streuung sind Fonds und ETFs etwas ungefährlicher als Einzelaktien.</p>
<p>Unsere Politiker wollen im nächsten Jahr eine Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche einführen. Dazu ist noch nicht alles klar. Man liest, dass auf das private Altersvorsorgedepot der jungen Leute zunächst 10 Euro monatlich vom Staat überwiesen werden sollen. Nach deren Volljährigkeit, also nach dem 18. Lebensjahr, kann das Altersvorsorgedepot dann mit eigenen monatlichen Beiträgen der Jugendlichen aufgestockt werden. Die Erträge aus der Anlage sind steuerfrei. Zugreifen darf man auf das staatlich geförderte Depot aber erst im Rentenalter.</p>
<p>Ein steuerfreies Altersvorsorgedepot ist aus meiner Sicht zu begrüßen. Allerdings ist ebenfalls noch nicht klar, welche Anlagearten für das Frühstart-Renten Depot zugelassen werden. Sind es neben Anleihen, Anleihefonds oder Anleihe-ETFs allein Aktienfonds und Aktien-ETFs oder auch Einzelaktien? Wie steht es mit anderen Anlagearten? Was ist mit Edelmetallen, Kryptowährungen oder an den Börsen gehandelten Derivaten? Letztere sind ja alle nicht ungefährlich.</p>
<p>Die Politiker müssen noch genau abwägen, welche Wertpapiere im steuerfreien Altersvorsorgedepot hinterlegt werden dürfen. Wer nicht zugelassene Anlagearten haben möchte, muss diese dann in ein zweites, ganz normales Depot einbringen. Dort werden die Erträge dann besteuert.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass alle Leute mit den verschiedenen Anlagearten vertraut sind. Leider kommt in unseren Schulen die Finanzbildung noch immer zu kurz. Auch die rechtlichen Aspekte der verschiedenen Anlagearten sind meist unbekannt.</p>
<p>Ich hoffe, dass dieser Artikel und mein Buch <em>Marie und die Geldanlage</em> dazu beitragen, Aktien und die anderen Anlagearten besser zu verstehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Vermögensübersicht</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/die-vermoegensuebersicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Feb 2025 16:47:13 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Wertpapiere]]></category>
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					<description><![CDATA[Einleitung Kennt ihr den Hit „Ich wär‘ so gerne Millionär“? Das ist ein Song von Die Prinzen. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde ich auf diese Band aufmerksam und fand ihre Musik Klasse. Wer wäre nicht gerne Millionär? Der Sänger gibt zu, wenig Ahnung von Geld zu haben und stinkfaul zu sein. Trotz seiner Unzulänglichkeiten will er aber auch nicht kriminell werden, um ans Geld zu kommen. Denn in den Knast möchte er nicht. Und auf reiche Witwen, die ihn heiß begehren, hat er auch keinen Bock. Er will Popstar werden und hofft, irgendwann im Geld zu schwimmen. Ich hoffe, dass der Wunsch des Sängers in Erfüllung ging. Das würde ich ihm und der Band aus ganzem Herzen gönnen. Denn stinkfaul waren die mit ihren vielen Hits ganz gewiss nicht. Natürlich kann ich euch nicht sagen, wie man Millionär wird. Darüber gibt es bereits viele Bücher. Darum geht es in diesem Beitrag auch nicht. Wir fangen hier viel kleiner an, mit einer Vermögensübersicht für private Haushalte. Denn für alle gilt: Wer Millionär werden will, muss erst einmal wissen, was er schon hat. Erst dann kann er darüber nachdenken, wie er sein Vermögen künftig anlegen will. Hast du eine Vermögensübersicht? Hast du einen Überblick über dein Gesamtvermögen in Euro-Beträgen und Prozentsätzen? Sind deine Anlagearten so in Ordnung? Oder möchtest du künftig eine andere Vermögensaufteilung haben? Verstehst du, was ich meine? Im Folgenden werden wir lernen, wie eine Vermögensübersicht erstellt wird. Dabei geht es allein um das private Vermögen. Bei Firmen wird die Vermögensübersicht meist von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern erstellt.   Braucht man eine Vermögensübersicht? Die Vermögensübersicht ist der Ausgangspunkt der Vermögensanlage. Alle privaten Haushalte sollten zusätzlich zur Überschussrechnung auch eine Vermögensübersicht anfertigen. Nur so weiß man, welches Vermögen man hat. In der Übersicht findet man den Betrag des Geldes auf den Konten und den Wert der Anleihen und Aktien, die im Depot liegen. Ferner wird der Immobilienbesitz aufgelistet und die Edelmetalle (z.B. Gold). Jeder, der von einer Bank oder Sparkasse einen Kredit aufnehmen möchte, braucht neben der Überschussrechnung, aus der das monatliche Einkommen und die Ausgaben hervorgehen, auch eine Vermögensübersicht. Aufgrund dieser Unterlagen wird entschieden, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann. Die Vermögensübersicht zeigt, in welche Werte man bereits investiert hat, und ist die Grundlage für die Entscheidung, in welche Anlagearten man künftig investieren möchte. Wenn man älter wird, braucht man die Vermögensübersicht zudem, um zu entscheiden, ob man sein Vermögen umschichten muss, um gut in der Rente zu leben. Denn die gesetzliche Rente allein reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Mit der Vermögensübersicht sollte man früh beginnen. Je früher man investiert, je stärker wächst das Vermögen. Außerdem hat man dann auch früh ein Schema, um sein Vermögen gezielt aufzubauen. &#160; Die Phasen des Lebens Das Leben läuft in Phasen ab. Am Anfang hat man meist wenig Geld übrig, um Geld anzulegen und Vermögen aufzubauen. Später hat man dann mehr Geld zum Anlegen. Die erste Phase im Leben (Kinder, Jugendliche und Studierende) bedeutet, lernen, lernen und noch einmal lernen. Da hat man kein oder nur wenig Geld übrig. Das Geld kommt von den Eltern oder man erhält staatliche Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Geldgeschenke könnte man aber bereits anlegen, anstatt sie auszugeben. Erst in der zweiten Phase, wenn man erwachsen ist und das Berufsleben begonnen hat, erwirtschaftet man die ersten Überschüsse selbst. Diese werden aber häufig für Anschaffungen genutzt, Urlaube, Versicherungen, falls einem Partner was passiert, und ein Teil auch dazu, sich geldlich für Notfälle abzusichern (Notgroschen). In dieser Phase verpartnert man sich auch meist und bekommt Kinder. Die Überschüsse für die Geldanlage sind weiterhin knapp. Doch auch knappe Überschüsse wachsen mit der Zeit an, wenn sie angelegt werden. Dann kommt die dritte Phase, in der man sich im Beruf etabliert hat. Nun fängt der Rubel an zu rollen. Das überschüssige Geld wird angelegt. Spätestens ab der dritten Lebensphase muss man die einzelnen Anlagearten, die in den Tabellen unten dargestellt werden, kennen. Es schadet aber nicht, wenn man sich schon früher damit befasst. Denn je früher man mit der Geldanlage beginnt, je größer wird das Vermögen. Mit der sogenannten 72er Regel kannst du über den Daumen berechnen, wie lange es dauert, bis sich der von dir angelegte Überschuss verdoppelt. Dazu teilst du die Zahl 72 durch den Zinssatz, den du auf den Geldkonten erhältst, bzw. die Rendite der Wertpapiere in deinem Depot. Das kannst du in dem folgenden Link nachlesen: https://extraetf.com/ch/wissen/72er-regel-wichtige-faustformel Weitere Fundstellen findest du im Internet, wenn du nach der 72er Regel suchst. Es gibt viele. Bei einem Zinssatz/einer Rendite von 4% brauchst du 18 Jahre bis aus 10.000 Euro ungefähr 20.000 Euro werden. Bei einem Zinssatz/einer Rendite von 8% brauchst du dafür nur 9 Jahre. Bei der Geldanlage verweise ich hier auch auf meinen Beitrag über die Zinseszinsen. Zur Anlage in Anleihen und Aktien oder Fondsanlagen oder Anlagen in Exchange Traded Funds (ETFs) wird es noch ausführliche Beiträge auf dieser Webseite geben. Denn dort sind die Renditen höher als bei Geldanlagen. Mit alles Anlagearten sollte man so früh wie möglich beginnen, aber auf keinen Fall später als in der dritten Phase des Lebens. Vorher kann man kleine Beträge in Fonds oder ETFs anlegen und wird von allen Banken und Sparkassen dazu beraten. Nach der Blüte des Lebens kommt dann die vierte Phase, in der man schon an die Rente (bei Beamten die Pension) denkt. Hier muss dann überlegt werden, ob die Rente/Pension ausreicht, oder das Vermögen so umgeschichtet werden sollte, dass man monatlich Geld für das tägliche Leben daraus entnehmen kann. Denn in dieser Lebensphase hat man in der Regel weniger Geld zur Verfügung als vorher. Aber das ist natürlich unterschiedlich. Manche habe schon privat zusätzlich für die Rente vorgesorgt. Alle Phasen im Leben können auch anders verlaufen. Bei den meisten Menschen läuft es aber wie oben beschrieben. Auch vor diesem Hintergrund braucht man die Vermögensübersicht. Man muss immer wissen, wie das eigene Vermögen aufgebaut ist, ob man es anders aufbauen möchte und wie die Umschichtung erfolgen soll.   Wie sieht]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Einleitung</strong></h1>
<p>Kennt ihr den Hit „Ich wär‘ so gerne Millionär“?</p>
<p>Das ist ein Song von Die Prinzen. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde ich auf diese Band aufmerksam und fand ihre Musik Klasse.</p>
<p>Wer wäre nicht gerne Millionär?</p>
<p>Der Sänger gibt zu, wenig Ahnung von Geld zu haben und stinkfaul zu sein. Trotz seiner Unzulänglichkeiten will er aber auch nicht kriminell werden, um ans Geld zu kommen. Denn in den Knast möchte er nicht. Und auf reiche Witwen, die ihn heiß begehren, hat er auch keinen Bock. Er will Popstar werden und hofft, irgendwann im Geld zu schwimmen.</p>
<p>Ich hoffe, dass der Wunsch des Sängers in Erfüllung ging. Das würde ich ihm und der Band aus ganzem Herzen gönnen. Denn stinkfaul waren die mit ihren vielen Hits ganz gewiss nicht.</p>
<p>Natürlich kann ich euch nicht sagen, wie man Millionär wird. Darüber gibt es bereits viele Bücher. Darum geht es in diesem Beitrag auch nicht. Wir fangen hier viel kleiner an, mit einer Vermögensübersicht für private Haushalte.</p>
<p>Denn für alle gilt: Wer Millionär werden will, muss erst einmal wissen, was er schon hat. Erst dann kann er darüber nachdenken, wie er sein Vermögen künftig anlegen will.</p>
<p>Hast du eine Vermögensübersicht? Hast du einen Überblick über dein Gesamtvermögen in Euro-Beträgen und Prozentsätzen? Sind deine Anlagearten so in Ordnung? Oder möchtest du künftig eine andere Vermögensaufteilung haben? Verstehst du, was ich meine?</p>
<p>Im Folgenden werden wir lernen, wie eine Vermögensübersicht erstellt wird. Dabei geht es allein um das private Vermögen. Bei Firmen wird die Vermögensübersicht meist von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern erstellt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Braucht man eine Vermögensübersicht?</strong></h1>
<p>Die Vermögensübersicht ist der Ausgangspunkt der Vermögensanlage.</p>
<p>Alle privaten Haushalte sollten zusätzlich zur Überschussrechnung auch eine Vermögensübersicht anfertigen. Nur so weiß man, welches Vermögen man hat.</p>
<p>In der Übersicht findet man den Betrag des Geldes auf den Konten und den Wert der Anleihen und Aktien, die im Depot liegen. Ferner wird der Immobilienbesitz aufgelistet und die Edelmetalle (z.B. Gold).</p>
<p>Jeder, der von einer Bank oder Sparkasse einen Kredit aufnehmen möchte, braucht neben der Überschussrechnung, aus der das monatliche Einkommen und die Ausgaben hervorgehen, auch eine Vermögensübersicht. Aufgrund dieser Unterlagen wird entschieden, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann.</p>
<p>Die Vermögensübersicht zeigt, in welche Werte man bereits investiert hat, und ist die Grundlage für die Entscheidung, in welche Anlagearten man künftig investieren möchte. Wenn man älter wird, braucht man die Vermögensübersicht zudem, um zu entscheiden, ob man sein Vermögen umschichten muss, um gut in der Rente zu leben. Denn die gesetzliche Rente allein reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.</p>
<p>Mit der Vermögensübersicht sollte man früh beginnen. Je früher man investiert, je stärker wächst das Vermögen. Außerdem hat man dann auch früh ein Schema, um sein Vermögen gezielt aufzubauen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1><strong>Die Phasen des Lebens </strong></h1>
<p>Das Leben läuft in Phasen ab. Am Anfang hat man meist wenig Geld übrig, um Geld anzulegen und Vermögen aufzubauen. Später hat man dann mehr Geld zum Anlegen.</p>
<p>Die erste Phase im Leben (Kinder, Jugendliche und Studierende) bedeutet, lernen, lernen und noch einmal lernen. Da hat man kein oder nur wenig Geld übrig. Das Geld kommt von den Eltern oder man erhält staatliche Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Geldgeschenke könnte man aber bereits anlegen, anstatt sie auszugeben.</p>
<p>Erst in der zweiten Phase, wenn man erwachsen ist und das Berufsleben begonnen hat, erwirtschaftet man die ersten Überschüsse selbst. Diese werden aber häufig für Anschaffungen genutzt, Urlaube, Versicherungen, falls einem Partner was passiert, und ein Teil auch dazu, sich geldlich für Notfälle abzusichern (Notgroschen). In dieser Phase verpartnert man sich auch meist und bekommt Kinder. Die Überschüsse für die Geldanlage sind weiterhin knapp. Doch auch knappe Überschüsse wachsen mit der Zeit an, wenn sie angelegt werden.</p>
<p>Dann kommt die dritte Phase, in der man sich im Beruf etabliert hat. Nun fängt der Rubel an zu rollen. Das überschüssige Geld wird angelegt. Spätestens ab der dritten Lebensphase muss man die einzelnen Anlagearten, die in den Tabellen unten dargestellt werden, kennen. Es schadet aber nicht, wenn man sich schon früher damit befasst. Denn je früher man mit der Geldanlage beginnt, je größer wird das Vermögen.</p>
<p>Mit der sogenannten 72er Regel kannst du über den Daumen berechnen, wie lange es dauert, bis sich der von dir angelegte Überschuss verdoppelt. Dazu teilst du die Zahl 72 durch den Zinssatz, den du auf den Geldkonten erhältst, bzw. die Rendite der Wertpapiere in deinem Depot. Das kannst du in dem folgenden Link nachlesen:</p>
<p><a href="https://extraetf.com/ch/wissen/72er-regel-wichtige-faustformel">https://extraetf.com/ch/wissen/72er-regel-wichtige-faustformel</a></p>
<p>Weitere Fundstellen findest du im Internet, wenn du nach der 72er Regel suchst. Es gibt viele.</p>
<p>Bei einem Zinssatz/einer Rendite von 4% brauchst du 18 Jahre bis aus 10.000 Euro ungefähr 20.000 Euro werden. Bei einem Zinssatz/einer Rendite von 8% brauchst du dafür nur 9 Jahre.</p>
<p>Bei der Geldanlage verweise ich hier auch auf meinen Beitrag über die Zinseszinsen. Zur Anlage in Anleihen und Aktien oder Fondsanlagen oder Anlagen in Exchange Traded Funds (ETFs) wird es noch ausführliche Beiträge auf dieser Webseite geben. Denn dort sind die Renditen höher als bei Geldanlagen.</p>
<p>Mit alles Anlagearten sollte man so früh wie möglich beginnen, aber auf keinen Fall später als in der dritten Phase des Lebens. Vorher kann man kleine Beträge in Fonds oder ETFs anlegen und wird von allen Banken und Sparkassen dazu beraten.</p>
<p>Nach der Blüte des Lebens kommt dann die vierte Phase, in der man schon an die Rente (bei Beamten die Pension) denkt. Hier muss dann überlegt werden, ob die Rente/Pension ausreicht, oder das Vermögen so umgeschichtet werden sollte, dass man monatlich Geld für das tägliche Leben daraus entnehmen kann. Denn in dieser Lebensphase hat man in der Regel weniger Geld zur Verfügung als vorher. Aber das ist natürlich unterschiedlich. Manche habe schon privat zusätzlich für die Rente vorgesorgt.</p>
<p>Alle Phasen im Leben können auch anders verlaufen. Bei den meisten Menschen läuft es aber wie oben beschrieben.</p>
<p>Auch vor diesem Hintergrund braucht man die Vermögensübersicht. Man muss immer wissen, wie das eigene Vermögen aufgebaut ist, ob man es anders aufbauen möchte und wie die Umschichtung erfolgen soll.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Wie sieht die Vermögensübersicht aus?</strong></h1>
<p>Deine Vermögensübersicht sollte all deine Besitztümer enthalten, die Geld generieren.</p>
<p>Es sollten neben dem Notgroschen und sonstigen Geldanlagen auf zinsbringenden Konten (z.B. Festgeld oder Geldmarktfonds) auch alle Wertpapiere aufgenommen werden, die in deinem Depot liegen. Das sind Anleihen und Aktien. Neben Einzelanleihen gibt es Anleihefonds und Anleihe-ETFs. Neben Einzelaktien existieren Aktienfonds und Aktien-ETFs. ETFs sind Fonds, die an der Börse gehandelt werden.</p>
<p>In deinem Depot findest du auch den jeweiligen Wert der Wertpapiere. Der ändert sich stetig. Deshalb solltest du deine Vermögensübersicht immer am Ende eines Jahres überprüfen.</p>
<p>Ferner gehört in die Vermögensübersicht der Wert deiner Immobilien (Wohnungen und Häuser), sofern du welche besitzt und sie vermietest. Wenn du die Immobilie selbst bewohnst, kannst du deren Wert natürlich auch aufnehmen. Wurde sie mit einem Kredit gekauft, natürlich nur den Wert, der bereits abgezahlt ist. Abzuziehen sind davon allerdings die Instandhaltungskosten. Der Wert von Wohnungen und Häusern ist nicht so leicht zu bestimmen. Neben den einzelnen Immobilien gibt es allerdings auch Immobilienfonds und Immobilen-ETFs.</p>
<p>Auch bei den Rohstoffen und Edelmetallen gibt es neben den Goldmünzen und Goldbarren Rohstoff- und Edelmetallfonds sowie Rohstoff- und Edelmetall-ETFs.</p>
<p>Um den Überblick zu behalten, sollten die Fonds und ETFs bei der ursprünglichen Anlageart aufgenommen werden. Wenn ich also einen Aktienfonds oder Aktien-ETF habe, sollte ich den unter der Anlageart Aktien aufführen. Wenn man sehr viele Einzelaktien hat, kann man die in einer Untertabelle auflisten und dann den Gesamtbetrag in die Obertabelle unter dem Begriff Einzelaktien aufnehmen.</p>
<p>Etwas anderes kann für Mischfonds, die verschiedene Anlagearten repräsentieren oder nachhaltige Fonds, die nach ethischen, sozialen oder ökologischen Kriterien anlegen, gelten. Hier handelt es sich aber oft um Aktienanlagen.</p>
<p>Deine Vermögensübersicht könnte wie die Grafik unten aussehen. Dabei wurde unterstellt, dass die Summe des angelegten Geldes ein Betrag über 10.000,00 Euro ist. Das ist aber nur ein Beispiel. Du solltest deinen Gesamtbetrag nehmen, den du angelegt hast.</p>
<p>&nbsp;</p>
<table width="240">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2" width="160"><strong>Vermögensübersicht</strong></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"></td>
<td width="74"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="160"><strong>Anlage: 10.000 Euro</strong></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"></td>
<td width="74"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"><strong>Anlageart</strong></td>
<td width="74"><strong>Ist in Euro</strong></td>
<td width="80"><strong>Ist in %</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"></td>
<td width="74"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Geld</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Anleihen</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Aktien</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Immobilien</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86">Edelmetalle</td>
<td width="74"> xxx</td>
<td width="80">x</td>
</tr>
<tr>
<td width="86"></td>
<td width="74"></td>
<td width="80"></td>
</tr>
<tr>
<td width="86"><strong>Insgesamt</strong></td>
<td width="74"><strong>10.000,00</strong></td>
<td width="80"><strong>100%</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ist in % = Ist in Euro mal 100 geteilt durch 10.000 (bzw. den Betrag, den du angelegt hast).</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ordne deine vorhandene Anlage unter der „Ist in Euro“ Spalte ein. Bevor du dein „Ist in %“ ermitteln kannst, musst du erst all dein ganzes bereits vorhandenes Vermögen mit Beträgen eintragen. Dann kannst du sehen, ob die Gesamtanlage mehr oder weniger als 10.000 Euro ist. Die Prozentsätze ermittelst du dann, in dem du dein „Ist in Euro“ mal hundert nimmst und dann durch deinen „Ist in Euro“ Betrag teilst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll die Anlage künftig aussehen?</strong></p>
<p>Angenommen, du hast deine eigene Vermögensübersicht erstellt. Übertrage dann dein Ergebnis auf meine Tabelle unten (erste beiden Spalten), wo als Beispiel 70% der 10.000 Euro in Geld, 10% in Anleihen, 10% in Aktien, 0% in Immobilien und 10% in Edelmetalle angelegt waren.</p>
<p>Wie viel Geld möchtest Du künftig anlegen und in welche Anlagearten?</p>
<p>In der nachstehenden Tabelle bin ich davon ausgegangen, dass ich künftig eine Anlage von 100.000 Euro haben möchte. Ich möchte aber die Aufteilung zwischen Geld, Anleihen, Aktien, Immobilien und Edelmetallen ändern. Dabei möchte ich mehr in Aktien anlegen, nämlich 60%. Die Geldanlage soll nur noch 5% betragen, die in Anleihen 20%, die in Immobilien 10% und die in Edelmetalle 5%.</p>
<p>In die letzte Spalte stelle ich dann den „Soll-Betrag in Euro“ entsprechend den Soll-Prozentsätzen. Dann erhalte ich bei den von mir unterstellen Ausgangs- und Sollwerten folgende Tabelle:</p>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td colspan="2" width="171"><strong>Vermögensübersicht</strong></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"></td>
<td width="83"></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="171"><strong>Anlage: 100.000 Euro</strong></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"></td>
<td width="83"></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"><strong>Anlageart</strong></td>
<td width="83"><strong>Ist in Euro</strong></td>
<td width="63"><strong>Ist in %</strong></td>
<td width="69"><strong>Soll in %</strong></td>
<td width="83"><strong>Soll in Euro</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"></td>
<td width="83"></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Geld</td>
<td width="83">   7.000,00</td>
<td width="63">70</td>
<td width="69">5</td>
<td width="83"> 5.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Anleihen</td>
<td width="83">   1.000,00</td>
<td width="63">10</td>
<td width="69">20</td>
<td width="83">20.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Aktien</td>
<td width="83">   1.000,00</td>
<td width="63">10</td>
<td width="69">60</td>
<td width="83">60.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Immobilien</td>
<td width="83">   0</td>
<td width="63">0</td>
<td width="69">10</td>
<td width="83">10.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87">Edelmetalle</td>
<td width="83">   1.000,00</td>
<td width="63">10</td>
<td width="69">5</td>
<td width="83"> 5.000,00</td>
</tr>
<tr>
<td width="87"></td>
<td width="83"></td>
<td width="63"></td>
<td width="69"></td>
<td width="83"></td>
</tr>
<tr>
<td width="87"><strong>Insgesamt</strong></td>
<td width="83"><strong> 10.000,00 </strong></td>
<td width="63"><strong>100%</strong></td>
<td width="69"><strong>100%</strong></td>
<td width="83"><strong>100.000,00 </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die monatlichen Überschüsse sollten dann künftig dort angelegt werden, wo die „Soll in Euro“ Beträge noch zu niedrig sind. Ist der „Ist in Euro“ Betrag höher als der „Soll in Euro“ Betrag, kann man umschichten.</p>
<p>Die Beträge und Prozentsätze liegen natürlich in deinem Ermessen. Das muss nicht so angelegt sein, wie ich die Prozentsätze im Beispiel oben vorgegeben habe. Du kannst auch Anleihen, Aktien und Immobilien gleich gewichten. Das musst du allein oder mit Hilfe eines Vermögensberaters entscheiden.</p>
<p>Deine Aufgabe ist es, die Ist- und Soll-Beträge anzuschauen und entsprechend den von dir gewünschten Prozentsätze anzulegen (oder mit Hilfe eines Vermögensberaters anlegen zu lassen).</p>
<p>Deine Vermögensanlage wird immer besser werden, je mehr du über die einzelnen Anlagearten weißt. Da musst du zumindest ein Grundwissen erwerben. Du musst wissen, was Anleihen oder Aktien sind. Du musst wissen, was Fonds oder ETFs sind. Du musst wissen, was Edelmetalle sind. Ferner musst du wissen, wie Immobilienwerte (falls du welche hast) ermittelt werden. Je früher du dich darüber informierst, je besser. Irgendwann wird dir deine Vermögensanlage leichtfallen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Zusammenfassung</strong></h1>
<p>Eine Vermögensübersicht zu erstellen, ist gar nicht so einfach. Dazu braucht man ein solides Grundwissen über die einzelnen Anlagearten. Denn man muss den jeweiligen Wert (die Werte ändern sich) der Anlageart kennen. Noch schwieriger ist es, das Geld auf Dauer richtig anzulegen und umzuschichten.</p>
<p>Millionär zu werden ist harte Arbeit, wenn man keine Glücksfee zur Seite hat.</p>
<p>Unabdingbar ist der Überblick über das vorhandene Vermögen und die einzelnen Anlagearten. Wer diesen Überblick selbst nicht erstellen kann, braucht einen Vermögensberater.</p>
<p>Wer seine monatlichen Überschüsse, klug und diszipliniert anlegt, gewinnt nicht nur an Selbstvertrauen, sondern baut ganz gezielt seinen persönlichen Wohlstand auf. Damit solltest du so früh wie möglich beginnen. Denn die Zeit ist auf deiner Seite.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die gesetzliche Sozialversicherung Teil I</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/die-gesetzliche-sozialversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2024 11:00:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtundgeld.de/?p=1978</guid>

					<description><![CDATA[Einleitung Wie sang Geier Sturzflug Anfang der 80iger Jahre so schön: „Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt. Wir steigern das Bruttosozialprodukt“. Es wäre schön, wenn wir das jetzt auch wieder singen könnten. Aber die Aussichten für das deutsche Wirtschaftswachstum sind mau. Ein Wachstum unserer Wirtschaft ist nicht in Sicht. Deshalb sind die Leute zu Recht besorgt. Denn alles ist teurer geworden und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sollen 2025 auch noch steigen. Die Parteien unserer Regierung streiten noch über die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daher ist noch nicht klar, was uns im Jahr 2025 tatsächlich erwartet. Verstehst du, worüber sie streiten? Was bedeutet gesetzliche Sozialversicherung? Welche Versicherungen sind damit gemeint? Wie werden die Beiträge berechnet? Wer zahlt sie? Was ist mit Beitragsbemessungsgrenze gemeint? Wo ist das alles geregelt? Besteht ein Unterschied zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und den privaten Versicherungen? Kann jeder frei wählen, ob er sich bei der Sozialversicherung oder privat versichern will? Was sind die Unterschiede? Auf diese Fragen wollen wir Antworten finden. Rechenbeispiele werden uns helfen, die Sache besser zu verstehen. Denn die Politiker werfen mit Prozentsätzen und Begriffen herum, ohne zu erklären, was das wirklich bedeutet. &#160; Unterschiede zwischen Sozial- und Privatversicherung Wenn man nachschlägt, was der Unterschied zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und einer entsprechenden Privatversicherung ist, liest man häufig, die erste beruhe auf dem Solidaritätsprinzip und die zweite auf dem Äquivalenzprinzip. Schön, aber was bedeutet das? Zunächst einmal wird die gesetzliche Sozialversicherung vom Staat organisiert. Das folgt aus dem Wort gesetzlich. Der Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, hat eigenen staatlichen Unternehmen die Organisation der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Unfallversicherung anvertraut. Es handelt sich um Versicherungen, in die Beiträge gezahlt werden. Die Beiträge und die Leistungen dafür sollen sich nicht entsprechen, sondern sozial sein. Es sollen alle Leute gleichermaßen gegen Risiken abgesichert werden, egal, ob sie arm oder reich, krank oder gesund sind. Dass die Versicherung auf dem Solidaritätsprinzip beruht, bedeutet daher, dass arme Leute weniger für dieselbe Versicherung zahlen müssen als reiche Leute. Familien werden bei der Krankenversicherung kostengünstiger abgesichert als Einzelpersonen. Bei der Rentenversicherung gibt es Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, ohne dass dafür zusätzliche Beiträge bezahlt werden müssen. Kranke müssen nicht mehr zahlen als Gesunde. Es gibt keine gesundheitlichen Voruntersuchungen. Die Rechnungen der Ärzte und Krankenhäuser werden von der Kranken- und Pflegeversicherung geprüft und bezahlt. Die Versicherten sehen sie nicht einmal. Bei der Rentenversicherung kommt noch eine weitere Besonderheit hinzu. Hier zahlen junge Leute die Beiträge für die Rentenzahlungen der älteren Leute, die in Rente sind (die älteren Leute haben, als sie noch jung waren, für die Rentenzahlungen der damals Älteren gesorgt). Das nennt man Generationenvertrag. Entsprechende private Versicherungen sind anders organisiert. Zunächst werden sie von privaten Unternehmen und nicht von staatlichen Unternehmen getragen. Private Unternehmen müssen sehen, dass für jedes abgesicherte Risiko genügend Geld zur Verfügung steht, weil sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Wenn das über die Beiträge eingenommene Geld für die Leistungen nicht reicht, müssen sie Insolvenz anmelden. Äquivalenzprinzip bedeutet vor diesem Hintergrund, dass der Beitrag zur Versicherung der Leistung an die Versicherten entsprechen muss. Leistung und Gegenleistung müssen den gleichen Wert haben. Die Höhe der Beiträge richtet sich daher nach dem Gesundheitszustand des Versicherten und dessen Alter (z.B. bei der Kranken- und Pflegeversicherung) und danach, was er genau versichert haben will. Es gibt Voruntersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Wer vorerkrankt ist, muss mehr bezahlen als gesunde Leute. Für Ehepartner und Kinder müssen zusätzliche Beiträge bezahlt werden. Die Rechnungen von Ärzten müssen selbst geprüft und bezahlt werden. Erst danach erstattet die private Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrags die in Rechnung gestellten Beträge. War etwas im Versicherungsvertrag nicht vereinbart, wird diese Leistung nicht erstattet. Bei der Rentenversicherung zahlt der Versicherte die Beiträge für sich selbst ein, die dann mit denen anderer Versicherter von der Versicherung langfristig angelegt werden. Entsprechend der Höhe der Einzahlungen und der Versicherungszeit gibt es garantierte Mindestauszahlungen, die nur dann höher ausfallen, wenn die Anlageinstrumente und die wirtschaftliche Entwicklung gut waren. Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden sind automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn ihr Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung überschreitet, können sie sich auch privat krankenversichern (zu den Einzelheiten später). Zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen können ohnehin private Versicherungen abgeschlossen werden, die sogenannten Zusatzversicherungen. Selbstständige und Freiberufler müssen sich allein versichern, d.h. sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern oder eine private Versicherung wählen. Bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist das allerdings nur sehr beschränkt möglich (dazu später). Sie können auch gesetzliche und private Versicherungen miteinander kombinieren. Beamte und Richter brauchen nur die Kranken- und Pflegeversicherung (die meisten sind in einer   Privatversicherung). Sie können nicht arbeitslos werden und ihre Pension (= Rente) wird aus Steuergeldern bezahlt. Genauso verhält es sich mit unseren Ministern, Parlamentariern und sonstigen Beschäftigten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands oder einer Gemeinde, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und Stiftungen, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen eingestellt wurden. Aber es gibt auf all den genannten Ebenen auch Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten. Die gesetzliche Sozialversicherung wurde für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) entwickelt. Die anderen Bevölkerungsgruppen versichern sich in der Regel privat, können sich aber teilweise auch freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern. Dazu müssen die Einzelheiten der gesetzlichen Regeln beachtet werden. &#160; Beitragsberechnung bei der Sozialversicherung Für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung sind die Beitragsbemessungsgrenzen wichtig. Sie orientieren sich am Brutto-Einkommen, also am Einkommen vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem Abzug der beiden Posten kommt man zum Netto-Einkommen. Es gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für a) die Renten- und Arbeitslosenversicherung und b) die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenzen markieren das maximale Brutto-Einkommen, bis zu dem die Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das über die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, ist frei von Beiträgen. Beiträge werden hier nur auf den Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Davon zu unterscheiden ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei der Krankenversicherung. Sie bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem ein Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein muss. Wer über den Betrag diese Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Einleitung</h2>
<p>Wie sang Geier Sturzflug Anfang der 80iger Jahre so schön: „Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt. Wir steigern das Bruttosozialprodukt“. Es wäre schön, wenn wir das jetzt auch wieder singen könnten. Aber die Aussichten für das deutsche Wirtschaftswachstum sind mau. Ein Wachstum unserer Wirtschaft ist nicht in Sicht. Deshalb sind die Leute zu Recht besorgt. Denn alles ist teurer geworden und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sollen 2025 auch noch steigen.</p>
<p>Die Parteien unserer Regierung streiten noch über die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daher ist noch nicht klar, was uns im Jahr 2025 tatsächlich erwartet.</p>
<p>Verstehst du, worüber sie streiten?</p>
<p>Was bedeutet gesetzliche Sozialversicherung? Welche Versicherungen sind damit gemeint? Wie werden die Beiträge berechnet? Wer zahlt sie? Was ist mit Beitragsbemessungsgrenze gemeint? Wo ist das alles geregelt? Besteht ein Unterschied zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und den privaten Versicherungen? Kann jeder frei wählen, ob er sich bei der Sozialversicherung oder privat versichern will? Was sind die Unterschiede?</p>
<p>Auf diese Fragen wollen wir Antworten finden. Rechenbeispiele werden uns helfen, die Sache besser zu verstehen. Denn die Politiker werfen mit Prozentsätzen und Begriffen herum, ohne zu erklären, was das wirklich bedeutet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Unterschiede zwischen Sozial- und Privatversicherung</strong></h2>
<p>Wenn man nachschlägt, was der Unterschied zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und einer entsprechenden Privatversicherung ist, liest man häufig, die erste beruhe auf dem Solidaritätsprinzip und die zweite auf dem Äquivalenzprinzip.</p>
<p>Schön, aber was bedeutet das?</p>
<p>Zunächst einmal wird die gesetzliche Sozialversicherung vom Staat organisiert. Das folgt aus dem Wort gesetzlich. Der Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, hat eigenen staatlichen Unternehmen die Organisation der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Unfallversicherung anvertraut. Es handelt sich um Versicherungen, in die Beiträge gezahlt werden. Die Beiträge und die Leistungen dafür sollen sich nicht entsprechen, sondern sozial sein. Es sollen alle Leute gleichermaßen gegen Risiken abgesichert werden, egal, ob sie arm oder reich, krank oder gesund sind. Dass die Versicherung auf dem Solidaritätsprinzip beruht, bedeutet daher, dass arme Leute weniger für dieselbe Versicherung zahlen müssen als reiche Leute. Familien werden bei der Krankenversicherung kostengünstiger abgesichert als Einzelpersonen. Bei der Rentenversicherung gibt es Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, ohne dass dafür zusätzliche Beiträge bezahlt werden müssen. Kranke müssen nicht mehr zahlen als Gesunde. Es gibt keine gesundheitlichen Voruntersuchungen. Die Rechnungen der Ärzte und Krankenhäuser werden von der Kranken- und Pflegeversicherung geprüft und bezahlt. Die Versicherten sehen sie nicht einmal. Bei der Rentenversicherung kommt noch eine weitere Besonderheit hinzu. Hier zahlen junge Leute die Beiträge für die Rentenzahlungen der älteren Leute, die in Rente sind (die älteren Leute haben, als sie noch jung waren, für die Rentenzahlungen der damals Älteren gesorgt). Das nennt man Generationenvertrag.</p>
<p>Entsprechende private Versicherungen sind anders organisiert. Zunächst werden sie von privaten Unternehmen und nicht von staatlichen Unternehmen getragen. Private Unternehmen müssen sehen, dass für jedes abgesicherte Risiko genügend Geld zur Verfügung steht, weil sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Wenn das über die Beiträge eingenommene Geld für die Leistungen nicht reicht, müssen sie Insolvenz anmelden. Äquivalenzprinzip bedeutet vor diesem Hintergrund, dass der Beitrag zur Versicherung der Leistung an die Versicherten entsprechen muss. Leistung und Gegenleistung müssen den gleichen Wert haben. Die Höhe der Beiträge richtet sich daher nach dem Gesundheitszustand des Versicherten und dessen Alter (z.B. bei der Kranken- und Pflegeversicherung) und danach, was er genau versichert haben will. Es gibt Voruntersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Wer vorerkrankt ist, muss mehr bezahlen als gesunde Leute. Für Ehepartner und Kinder müssen zusätzliche Beiträge bezahlt werden. Die Rechnungen von Ärzten müssen selbst geprüft und bezahlt werden. Erst danach erstattet die private Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrags die in Rechnung gestellten Beträge. War etwas im Versicherungsvertrag nicht vereinbart, wird diese Leistung nicht erstattet. Bei der Rentenversicherung zahlt der Versicherte die Beiträge für sich selbst ein, die dann mit denen anderer Versicherter von der Versicherung langfristig angelegt werden. Entsprechend der Höhe der Einzahlungen und der Versicherungszeit gibt es garantierte Mindestauszahlungen, die nur dann höher ausfallen, wenn die Anlageinstrumente und die wirtschaftliche Entwicklung gut waren.</p>
<p>Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden sind automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn ihr Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung überschreitet, können sie sich auch privat krankenversichern (zu den Einzelheiten später). Zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen können ohnehin private Versicherungen abgeschlossen werden, die sogenannten Zusatzversicherungen.</p>
<p>Selbstständige und Freiberufler müssen sich allein versichern, d.h. sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern oder eine private Versicherung wählen. Bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist das allerdings nur sehr beschränkt möglich (dazu später). Sie können auch gesetzliche und private Versicherungen miteinander kombinieren.</p>
<p>Beamte und Richter brauchen nur die Kranken- und Pflegeversicherung (die meisten sind in einer   Privatversicherung). Sie können nicht arbeitslos werden und ihre Pension (= Rente) wird aus Steuergeldern bezahlt. Genauso verhält es sich mit unseren Ministern, Parlamentariern und sonstigen Beschäftigten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands oder einer Gemeinde, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und Stiftungen, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen eingestellt wurden. Aber es gibt auf all den genannten Ebenen auch Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten.</p>
<p>Die gesetzliche Sozialversicherung wurde für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) entwickelt. Die anderen Bevölkerungsgruppen versichern sich in der Regel privat, können sich aber teilweise auch freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern. Dazu müssen die Einzelheiten der gesetzlichen Regeln beachtet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Beitragsberechnung bei der Sozialversicherung</strong></h2>
<p>Für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung sind die Beitragsbemessungsgrenzen wichtig. Sie orientieren sich am Brutto-Einkommen, also am Einkommen vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem Abzug der beiden Posten kommt man zum Netto-Einkommen.</p>
<p>Es gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für a) die Renten- und Arbeitslosenversicherung und b) die Kranken- und Pflegeversicherung.</p>
<p>Die Beitragsbemessungsgrenzen markieren das maximale Brutto-Einkommen, bis zu dem die Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das über die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, ist frei von Beiträgen. Beiträge werden hier nur auf den Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze erhoben.</p>
<p>Davon zu unterscheiden ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei der Krankenversicherung. Sie bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem ein Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein muss. Wer über den Betrag diese Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann sich auch privat krankenversichern lassen. Früher war auch hier die Beitragsbemessungsgrenze ausschlaggebend. Vor ein paar Jahren wurde aber zusätzlich zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung die Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt. Diese ist etwas höher als die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung gibt es nur die Beitragsbemessungsgrenze.</p>
<p>Die Beiträge werden bei allen Sozialversicherungen in Prozentsätzen (%) erhoben. Sie beziehen sich auf das Brutto-Einkommen. Bei niedrigem Brutto-Einkommen sind also die Geldbeträge für dieselben Leistungen niedriger als bei höherem Brutto-Einkommen.</p>
<p>Im Rahmen der genannten Grenzen sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Hier tragen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte. Die Unfallversicherung muss der Arbeitgeber allein tragen.</p>
<p>Dazu ein paar Beispiele für Einkommen und Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2024, die mit dem Rechner</p>
<p><a href="http://www.nettolohn.de">http://www.nettolohn.de</a></p>
<p>berechnet wurden (es können natürlich auch andere Rechner verwendet werden).</p>
<p>Zu beachten ist bei den Nettolohnrechnern, dass hier nur der Arbeitnehmerbeitrag bei der gesetzlichen Sozialversicherung ausgewiesen wird. Der Arbeitgeberbeitrag fehlt. Um die wirklichen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu sehen, muss daher die zweite Hälfte, der Arbeitgeberbeitrag, noch hinzuaddiert werden sowie der Beitrag zur Unfallversicherung, den der Arbeitgeber allein trägt. Nur so wird klar, wie viel Geld von dem Netto-Einkommen eines Arbeitnehmers tatsächlich in die gesetzliche Sozialversicherung geflossen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td colspan="4" width="239"><strong>Sozialversicherungs-Beiträge </strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"></td>
</tr>
<tr>
<td width="112"></td>
<td width="4"></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="116"><strong>Brutto-Einkommen</strong></td>
<td width="55">mtl.</td>
<td width="67">jährl.</td>
<td width="55">mtl.</td>
<td width="45">jährl.</td>
<td width="49">mtl.</td>
<td width="47">jährl.</td>
</tr>
<tr>
<td width="112"></td>
<td width="4"></td>
<td width="55">2.200</td>
<td width="67">26.400</td>
<td width="55">4.400</td>
<td width="45">52.800</td>
<td width="49">6.600</td>
<td width="47">79.200</td>
</tr>
<tr>
<td width="112"></td>
<td width="4"></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"></td>
</tr>
<tr>
<td width="112"><strong>Beiträge SV</strong></td>
<td width="4"></td>
<td width="55">AN</td>
<td width="67">AG</td>
<td width="55">AN</td>
<td width="45">AG</td>
<td width="49">AN</td>
<td width="47">AG</td>
</tr>
<tr>
<td width="112"></td>
<td width="4"></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"></td>
</tr>
<tr>
<td width="112">RV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">205</td>
<td width="67">205</td>
<td width="55">409</td>
<td width="45">409</td>
<td width="49">614</td>
<td width="47">614</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">AlV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">29</td>
<td width="67">29</td>
<td width="55">57</td>
<td width="45">57</td>
<td width="49">86</td>
<td width="47">86</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">KV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">179</td>
<td width="67">179</td>
<td width="55">359</td>
<td width="45">359</td>
<td width="49">422</td>
<td width="47">422</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">PfV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">51</td>
<td width="67">37</td>
<td width="55">101</td>
<td width="45">75</td>
<td width="49">119</td>
<td width="47">112</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">UV</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">0</td>
<td width="67">24,73</td>
<td width="55">0</td>
<td width="45">49,46</td>
<td width="49">0</td>
<td width="47">74,18</td>
</tr>
<tr>
<td width="112">Summen</td>
<td width="4"></td>
<td width="55">463</td>
<td width="67">475</td>
<td width="55">926</td>
<td width="45">949</td>
<td width="49">1.240</td>
<td width="47">1.308</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="116"><strong>Insgesamt mtl.</strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"><strong>938</strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"><strong>1.875</strong></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"><strong>2.548</strong></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="116"><strong>Insgesamt jährl.</strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="67"><strong>11.253</strong></td>
<td width="55"></td>
<td width="45"><strong>22.505</strong></td>
<td width="49"></td>
<td width="47"><strong>30.578</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier sieht man das Solidaritätsprinzip bei den Einkommen. Bei einem Brutto-Einkommen von 2.200 Euro fallen für einen alleinstehenden Arbeitnehmer monatlich 463 Euro an Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung an, bei 4.400 Euro schon 926 Euro, und bei einem Brutto-Einkommen von 6.600 sind es 1.250 Euro. Die Leistungen sind unabhängig von den Beiträgen für alle gleich.</p>
<p>Die Höhe der wirklichen Einzahlungen zu den Versicherungen sieht man erst, wenn man die Beiträge der Arbeitnehmer und die der Arbeitgeber zusammenzählt (die Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Gesamtbeitrags und den Beitrag zur Unfallversicherung allein). Zusammengezählt werden monatlich Beiträge in Höhe von 938 Euro, 1.875 Euro und 2.548 Euro an die Sozialversicherungen abgeführt.</p>
<p>Wie hoch die Beiträge jährlich sind, sieht man, wenn man den Gesamtbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf das gesamte Jahr hochaddiert. Bei einem jährlichen Brutto-Einkommen des Arbeitnehmers von 26.400 Euro werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 11.253 Euro, bei 52.800 Euro Sozialversicherungsbeiträge von 22.505 Euro und bei 79.200 Euro Sozialversicherungsbeiträge von 30.578 Euro jährlich eingezahlt. Das ist eine Menge Geld.</p>
<p>Vom Brutto-Einkommen eines Arbeitnehmers gehen derzeit gut 40% für die gesetzliche Sozialversicherung ab. Zu den jeweiligen Prozentsätzen für die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen, Kranken, Pflege- und Unfallversicherung, kommen wir unter dem Punkt über die gesetzlichen Regelungen.</p>
<p>Ein Selbstständiger oder Freiberufler kann sich anhand dieser Zahlen überlegen, was er für die abgesicherten Risiken zurücklegen oder bei privaten Versicherungen einzahlen muss. Beamte und Richter können sehen, was sie bei Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, die auch sie bezahlen müssen, wirklich verdienen, wenn sie die Beträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf ihre Vergütung aufschlagen. Ähnliches gilt für alle, die nach beamtenrechtsähnlichen Verhältnissen arbeiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Die gesetzlichen Regelungen</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Sozialversicherung ist im Sozialgesetzbuch (im folgenden „SGB“ geregelt. Das SGB hat derzeit zwölf Bücher. Die Bücher sind Unterkapitel des SGB, die nach römischen Zahlen zitiert werden. Diese decken verschiedene Bereiche des Sozialrechts ab. Manche Bücher enthalten allgemeine Vorschriften, manche spezielle zu einzelnen Sozialversicherungen und andere decken nicht-versicherungsrechtliche Bereiche des Sozialrechts ab (z.B. Bürgergeld, Arbeitsförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe, Wohnungshilfen, soziale Entschädigung).</p>
<p>Die Arbeitslosenversicherung ist in SGB III geregelt, die Krankenversicherung in SGB V, die Rentenversicherung in SGB VI, die Unfallversicherung in SGB VII und die Pflegeversicherung in SGB XI.</p>
<p>Alle Versicherungen sind für bestimmte Personengruppen verpflichtend und legen Beitragsbemessungsgrenzen fest, bis zu deren Höhe die monatlichen Beiträge zu zahlen sind. Wer bis zur Beitragsbemessungsgrenze hin mehr als andere verdient, muss höhere Beiträge bezahlen als der, der weniger verdient. Die Leistungen sind jedoch für alle gleich.</p>
<p>Wer mehr verdient als in der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung festgelegt, zahlt dann immer den höchsten Satz, muss aber keine höheren Beiträge für den Teil seines Gehalts zahlen, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.</p>
<p>Die Beiträge werden in Prozentsätzen von Brutto-Einkommen angegeben und sind bei den pflichtversicherten Arbeitnehmern je hälftig von ihnen und von ihrem Arbeitgeber zu zahlen.</p>
<p>Nicht zwingend Versicherte können sich zum Teil freiwillig in den Sozialversicherungen versichern.</p>
<p>Alle genannten gesetzlichen Sozialversicherungen sind preisgünstiger für Eheleute und Familien mit Kindern, als dies Privatversicherungen wären. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es keine Voruntersuchungen. Alle werden aufgenommen auch Leute, die vorerkrankt sind. So soll für die Bevölkerung ein umfassender Schutz in allen Lebenslagen geboten und zu ihrer sozialen Sicherheit beigetragen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://rechtundgeld.de/die-gesetzliche-sozialversicherung-teil-ii/">Weiter zu: Die gesetzliche Sozialversicherung Teil II</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die gesetzliche Sozialversicherung Teil II</title>
		<link>https://rechtundgeld.de/die-gesetzliche-sozialversicherung-teil-ii/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RosaKra]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2024 10:52:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtundgeld.de/?p=2253</guid>

					<description><![CDATA[Die gesetzliche Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist in SGB VI geregelt. Sie soll für die finanzielle Absicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung sorgen. Deshalb zahlt sie bei Eintritt des gesetzlich vorgeschriebenen Rentenalters die reguläre Altersrente. Wer aus gesundheitlichen Gründen schon vor dem normalen Renteneintrittsalter nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Zusätzlich werden auch noch Maßnahmen bezahlt, die dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wieder herzustellen. Witwer, Witwen und Waisen bekommen nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenrente. Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte, und Selbstständige. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist bei der Rentenversicherung in § 228a SGB VI geregelt. Sie wird jährlich per Verordnung angepasst und beträgt für das Jahr 2024 nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 (SVBezGrV 2024) im Monat 7.550,00 Euro in Westdeutschland und 7.450,00 Euro in Ostdeutschland, also jährlich 90.600,00 Euro in Westdeutschland und 89.400,00 Euro in Ostdeutschland. Im nächsten Jahr soll die Beitragsbemessungsgrenze für West- und Ostdeutschlang gleich sein. Sie soll monatlich auf 8.050,00 Euro (jährlich 96.600,00 Euro) erhöht werden. Für 2025 gibt es aber noch kein beschlossenes Gesetz. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen. Das Bundeskabinett muss die Verordnung aber noch beschließen und der Bundesrat muss ihr zustimmen, damit die neuen Werte am 1.1.2025 in Kraft treten können. Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze beträgt der monatliche Beitrag 18,6% des Brutto-Gehalts des Arbeitnehmers. Die 18,6% ergeben sich aus der Beitragssatzverordnung (BSV) von 2018. Seitdem wurde der Beitragssatz zu Rentenversicherung nicht mehr geändert. Wie bereits oben erwähnt, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag je zur Hälfte. Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also 818,40 Euro monatlich (9.820,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sowie Regionalträger. Die Knappschaftsversicherung wird hier nicht behandelt. Wenn du 5 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast, informiert dich die DRV ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr über deine Beitragszeiten. In dieser Renteninformation kannst du den aktuellen Stand deiner zukünftigen Rente sehen. Wenn irgendetwas nicht stimmt, solltest du das gleich mit der DRV abklären. Wenn du mit 67 Jahren in Rente gehst, erinnerst du dich sicher nicht mehr an einen Fehler in der Renteninformation von vor vielen, vielen Jahren. &#160; Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist in SGB III geregelt. Sie dient der Arbeitsförderung, indem sie Arbeitslose mit dem Arbeitslosengeld finanziell unterstützt und für deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sorgt. Alle Arbeitnehmer sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Das ergibt sich aus § 341 Abs. 2 SGB III. Im Jahr 2024 beträgt der Beitragssatz nach § 341 Abs. 2 SGB III 2,6 % des Brutto-Einkommens des Arbeitnehmers bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, die auch für die Rentenversicherung gilt (§ 341 Abs. 4 SGB III). Bei der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in § 228a SGB VI geregelt. Sie wird jährlich per Verordnung angepasst und beträgt für das Jahr 2024, wie bereits oben dargestellt, monatlich 7.550,00 Euro in Westdeutschland und 7.450,00 Euro in Ostdeutschland, also jährlich 90.600,00 Euro in Westdeutschland und 89.400,00 Euro in Ostdeutschland. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung im Jahr 2025 erhöht wird, gilt die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze demnach auch für die Arbeitslosenversicherung. Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also, 114,40 Euro monatlich (1.372,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. &#160; Die gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung ist in SGB V geregelt. Sie soll die Kosten für Arzt- und Zahnarztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Pflegeleistungen und Kuren, medizinische Rehabilitationen, Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Krankengeld bei längerer Krankheit abdecken. Die Kosten sind hoch. Leider werden die Rechnungen der Ärzte und Krankenhäuser den Versicherten nicht übermittelt. Trotzdem schließen die Versicherten häufig noch private Zusatzversicherungen zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung ab (z.B. für Zahnersatz, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, etc.). Die privaten Zusatzversicherungen werden hier nicht weiter behandelt. Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige. Versicherte, die mit ihrem Gehalt die Versicherungspflichtgrenze von 69.300,00 Euro überschreiten, dürfen sich auch bei privaten Krankenversicherungen versichern. Das ergibt sich aus § 6 Abs.6 SGB V i.V. m § 2 Abs. 1 SVBezGrV 2024. Sie sind also nicht auf die Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen (Kranken- oder Ersatzkassen) beschränkt. Ihnen stehen vielmehr auch alle privaten Krankenversicherungen offen. Sie können sich daher entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 249 Abs. 1 SGB V zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen. Zu beachten ist aber, dass der Arbeitgeber nur die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (nicht höhere Kosten von Privatversicherungen) hälftig tragen muss, und auch die Arbeitnehmer ihre Hälfte nur in Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Einkommenssteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben absetzen können. Im Jahr 2024 betrug der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 14,6 %. Das ergibt sich aus § 241 SGB V. Sowohl bei pflichtversicherten als auch bei den freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro im Monat bzw. 62.100 Euro im Jahr für den Beitragssatz berücksichtigt. Das folgt aus § 2 Abs. 2 SVBezGrV 2024. Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung soll im nächsten Jahre erhöht werden. Vorgeschlagen wurde eine Grenze von 5.512,50 Euro im Monat, also 66.150,00 Euro im Jahr. Für die Jahresarbeitsentgeltgrenze waren nach den Entwürfen ein Brutto-Gehalt von 6.150,00 Euro monatlich, also 73.800, Euro jährlich, im Gespräch. Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber im Jahr 2024 also 642,40 Euro monatlich (7.708,80 Euro jährlich) in]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Die gesetzliche Rentenversicherung</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Rentenversicherung ist in SGB VI geregelt.</p>
<p>Sie soll für die finanzielle Absicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung sorgen. Deshalb zahlt sie bei Eintritt des gesetzlich vorgeschriebenen Rentenalters die reguläre Altersrente. Wer aus gesundheitlichen Gründen schon vor dem normalen Renteneintrittsalter nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Zusätzlich werden auch noch Maßnahmen bezahlt, die dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wieder herzustellen. Witwer, Witwen und Waisen bekommen nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenrente.</p>
<p>Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte, und Selbstständige.</p>
<p>Die Beiträge zur Rentenversicherung werden gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.</p>
<p>Die Beitragsbemessungsgrenze ist bei der Rentenversicherung in § 228a SGB VI geregelt. Sie wird jährlich per Verordnung angepasst und beträgt für das Jahr 2024 nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 (SVBezGrV 2024) im Monat 7.550,00 Euro in Westdeutschland und 7.450,00 Euro in Ostdeutschland, also jährlich 90.600,00 Euro in Westdeutschland und 89.400,00 Euro in Ostdeutschland.</p>
<p>Im nächsten Jahr soll die Beitragsbemessungsgrenze für West- und Ostdeutschlang gleich sein. Sie soll monatlich auf 8.050,00 Euro (jährlich 96.600,00 Euro) erhöht werden. Für 2025 gibt es aber noch kein beschlossenes Gesetz. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen. Das Bundeskabinett muss die Verordnung aber noch beschließen und der Bundesrat muss ihr zustimmen, damit die neuen Werte am 1.1.2025 in Kraft treten können.</p>
<p>Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze beträgt der monatliche Beitrag 18,6% des Brutto-Gehalts des Arbeitnehmers. Die 18,6% ergeben sich aus der Beitragssatzverordnung (BSV) von 2018. Seitdem wurde der Beitragssatz zu Rentenversicherung nicht mehr geändert. Wie bereits oben erwähnt, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag je zur Hälfte.</p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also 818,40 Euro monatlich (9.820,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Rentenversicherung ein.</p>
<p>Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sowie Regionalträger. Die Knappschaftsversicherung wird hier nicht behandelt.</p>
<p>Wenn du 5 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast, informiert dich die DRV ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr über deine Beitragszeiten. In dieser Renteninformation kannst du den aktuellen Stand deiner zukünftigen Rente sehen. Wenn irgendetwas nicht stimmt, solltest du das gleich mit der DRV abklären. Wenn du mit 67 Jahren in Rente gehst, erinnerst du dich sicher nicht mehr an einen Fehler in der Renteninformation von vor vielen, vielen Jahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung</strong></h2>
<p>Die Arbeitslosenversicherung ist in SGB III geregelt.</p>
<p>Sie dient der Arbeitsförderung, indem sie Arbeitslose mit dem Arbeitslosengeld finanziell unterstützt und für deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sorgt.</p>
<p>Alle Arbeitnehmer sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige.</p>
<p>Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Das ergibt sich aus § 341 Abs. 2 SGB III.</p>
<p>Im Jahr 2024 beträgt der Beitragssatz nach § 341 Abs. 2 SGB III 2,6 % des Brutto-Einkommens des Arbeitnehmers bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, die auch für die Rentenversicherung gilt (§ 341 Abs. 4 SGB III). Bei der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in § 228a SGB VI geregelt. Sie wird jährlich per Verordnung angepasst und beträgt für das Jahr 2024, wie bereits oben dargestellt, monatlich 7.550,00 Euro in Westdeutschland und 7.450,00 Euro in Ostdeutschland, also jährlich 90.600,00 Euro in Westdeutschland und 89.400,00 Euro in Ostdeutschland.</p>
<p>Wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung im Jahr 2025 erhöht wird, gilt die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze demnach auch für die Arbeitslosenversicherung.</p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also, 114,40 Euro monatlich (1.372,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein.</p>
<p>Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Die gesetzliche Krankenversicherung</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Krankenversicherung ist in SGB V geregelt.</p>
<p>Sie soll die Kosten für Arzt- und Zahnarztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Pflegeleistungen und Kuren, medizinische Rehabilitationen, Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Krankengeld bei längerer Krankheit abdecken. Die Kosten sind hoch. Leider werden die Rechnungen der Ärzte und Krankenhäuser den Versicherten nicht übermittelt. Trotzdem schließen die Versicherten häufig noch private Zusatzversicherungen zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung ab (z.B. für Zahnersatz, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, etc.). Die privaten Zusatzversicherungen werden hier nicht weiter behandelt.</p>
<p>Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige.</p>
<p>Versicherte, die mit ihrem Gehalt die Versicherungspflichtgrenze von 69.300,00 Euro überschreiten, dürfen sich auch bei privaten Krankenversicherungen versichern. Das ergibt sich aus § 6 Abs.6 SGB V i.V. m § 2 Abs. 1 SVBezGrV 2024. Sie sind also nicht auf die Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen (Kranken- oder Ersatzkassen) beschränkt. Ihnen stehen vielmehr auch alle privaten Krankenversicherungen offen. Sie können sich daher entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.</p>
<p>Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 249 Abs. 1 SGB V zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen. Zu beachten ist aber, dass der Arbeitgeber nur die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (nicht höhere Kosten von Privatversicherungen) hälftig tragen muss, und auch die Arbeitnehmer ihre Hälfte nur in Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Einkommenssteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben absetzen können.</p>
<p>Im Jahr 2024 betrug der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 14,6 %. Das ergibt sich aus § 241 SGB V.</p>
<p>Sowohl bei pflichtversicherten als auch bei den freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro im Monat bzw. 62.100 Euro im Jahr für den Beitragssatz berücksichtigt. Das folgt aus § 2 Abs. 2 SVBezGrV 2024.</p>
<p>Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung soll im nächsten Jahre erhöht werden. Vorgeschlagen wurde eine Grenze von 5.512,50 Euro im Monat, also 66.150,00 Euro im Jahr. Für die Jahresarbeitsentgeltgrenze waren nach den Entwürfen ein Brutto-Gehalt von 6.150,00 Euro monatlich, also 73.800, Euro jährlich, im Gespräch.</p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber im Jahr 2024 also 642,40 Euro monatlich (7.708,80 Euro jährlich) in die gesetzliche Krankenversicherung ein.</p>
<p>Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Ortskranken-, Betriebskranken- und die Ersatzkassen. Die Innungskassen entfallen, da hier die knappschaftlichen Regelungen nicht besprochen werden.</p>
<p>Zusätzlich zum oben genannten Beitragssatz von 14,6% verlangen die Krankenkassen bereits heute Nach § 242 SGB V Zusatzbeiträge. Die Höhe kann jede Krankenkasse selbst bestimmen. Im Durchschnitt betragen diese individuellen Zuschläge derzeit 1,7%. Die Krankenkassen diskutieren aber für das nächste Jahr, diese individuellen Zusatzbeiträge auf durchschnittlich 2,5% zu erhöhen.</p>
<p>Rechnet man die in 2024 die normalen Beiträge und die Zusatzbeiträge zusammen, werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt 717,20 Euro monatlich, also 8.606,40 Euro jährlich, in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt.</p>
<p>Ein Arbeitnehmer, dessen Brutto-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze 5.775,00 Euro monatlich (69.300,00 Euro jährlich) liegt, darf sich auch privat versichern. Tut er das, und sein Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro monatlich (z. B. bei 6.000,00 Euro), sieht die Berechnung so aus: Angenommen er hat eine private Krankenversicherung über 800,00 Euro abgeschlossen. Dann würde der Beitrag des Arbeitgebers die Hälfte des Beitrags bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.175,00 Euro), also 377,77 Euro (5.175,00 x 14,6% geteilt durch 2) nicht überschreiten, auch wenn die private Krankenversicherung insgesamt 800 Euro monatlich kostet. Der Arbeitnehmer müsste dann 422,23 (800,00 minus 377,77 Euro) als Beitrag zahlen.</p>
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<h2><strong>Die gesetzliche Pflegeversicherung</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in SGB XI geregelt. Sie soll die Kosten abdecken, wenn jemand pflegebedürftig wird. Je nach Pflegegrad werden die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.</p>
<p>Pflichtversichert sind auch hier alle Arbeitnehmer. Nicht versichert sind geringfügig Beschäftigte, Beamte und Selbstständige. Nach § 48 SGB XI ist aber jede Krankenkasse und auch jede private Krankenversicherung verpflichtet, ihren Versicherten eine Pflegeversicherung anzubieten. Privat Krankenversicherte sind nach 23 SGB XI verpflichtet, bei ihrer privaten Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung abzuschließen.</p>
<p>Nach § 55 Abs. 1 SGB XI beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung 3,4%. Auch dieser Beitrag ist vom Arbeitnehmer mit einem Kind und vom Arbeitgeber ohne Berücksichtigung der Zu- und Abschläge bei Kinderlosen und Arbeitnehmern mit mehr als einem Kind hälftig zu tragen. Hier gibt es also die Besonderheit, dass der Arbeitgeber stets 1,7% trägt und der kinderlose Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit mehreren Kindern den Rest. Arbeitnehmer ohne Kinder müssen im Jahr 2024 gemäß § 55 Abs. 3 SGB XI einen Zuschlag von 0,6% zahlen. Sie haben daher einen Beitragssatz von 4% ihres Brutto-Gehalts, wovon der Arbeitgeber 1,7% zu tragen hat. Versicherte mit einem Kind &#8211; unabhängig davon, ob das Kind über oder unter 25 Jahre alt ist &#8211; müssen Beiträge in Höhe von 3,4% des Brutto-Gehalts zahlen. Auch hiervon trägt der Arbeitgeber 1,7%, d.h., der Beitrag wird hälftig geteilt. Für jedes weitere Kind gibt es nach § 55 Abs. 3 SGB XI einen Abschlag in Höhe von 0,25% vom Beitragssatz, allerdings nur für Kinder unter 25 Jahren. Bei zwei Kindern beträgt der Beitragssatz 3,15%, bei drei Kindern 2,9%, bei 4 Kindern 2,25%, bei fünf Kindern und mehr 2,4%. Auch hiervon trägt der Arbeitgeber immer 1,7%.</p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zahlen er und sein Arbeitgeber zusammen also 149,60 Euro monatlich (1.795,20 Euro jährlich) in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Ein alleinstehender Arbeitnehmer muss 0,6% mehr zahlen, also nicht nur 74,80 Euro monatlich (149,60 Euro geteilt durch 2), sondern 101,20 Euro monatlich (1.214,40 Euro jährlich), also 26,40 Euro monatlich (316,80 Euro jährlich) mehr.</p>
<p>Die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Ortskranken-, Betriebskranken- und die Ersatzkassen. Die Innungskassen entfallen, da hier die knappschaftlichen Regelungen nicht besprochen werden. Bei einem privatversicherten Arbeitnehmer, der über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die von ihm gewählte private Krankenversicherung.</p>
<p>Auch bei der gesetzlichen Pflegversicherung ist eine Erhöhung des Beitrags für 2025 im Gespräch.</p>
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<h2><strong>Die gesetzliche Unfallversicherung</strong></h2>
<p>Die gesetzliche Unfallversicherung ist in SGB VII geregelt. Die Versicherung soll die Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abdecken und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten.</p>
<p>Pflichtversichert sind auch hier alle Arbeitnehmer und Auszubildende aber auch Schüler und Studierende sowie Arbeitslose. Darüber hinaus können noch weitere Personengruppen versichert sein (vgl. §§ 2, 3 SGB VII). Nicht versichert sind Beamte. Auch die Personengruppe derer, die sich freiwillig versichern kann, ist größer als bei den anderen gesetzlichen Sozialversicherungen.</p>
<p>Arbeitnehmer oder anderen Pflichtversicherte müssen zur Unfallversicherung keinerlei Beiträge bezahlen. Hier entrichtet allein der Arbeitgeber den gesamten Beitrag allein. Dem Arbeitnehmer wird hierfür also nichts von seinem Brutto-Gehalt abgezogen.</p>
<p>Die Finanzierung richtet sich nach den Löhnen der Arbeitnehmer und nach Gefahrenklassen.</p>
<p>Auf der nachstehenden Webseite des Arbeitgeberverbands beträgt der durchschnittliche Beitragssatz des Arbeitgebers 1,124 % des Brutto-Lohns seines Arbeitnehmers (vgl. nachstehenden Link):</p>
<p><a href="https://arbeitgeber.de/themen/sozialpolitik-und-soziale-sicherung/unfallversicherung/#-1">https://arbeitgeber.de/themen/sozialpolitik-und-soziale-sicherung/unfallversicherung/</a></p>
<p>Bei dem Brutto-Gehalt eines Arbeitnehmers von 4.400,00 Euro monatlich (52.800,00 Euro jährlich) zählt der Arbeitgeber allein daher 49 Euro monatlich (588,00 Euro jährlich) in die gesetzliche Unfallversicherung ein.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>Schlussbemerkung</strong></h2>
<p>Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (1. Säule der Alterssicherung) sind nicht besonders hoch. Sie betrugen nach dem folgenden Link bei Männern in Westdeutschland durchschnittlich 1.382,00 Euro und bei Frauen 797,00 Euro. In Ostdeutschland erreichten Männer im Schnitt 1.356,00 Euro und Frauen 1.135,00 Euro.</p>
<p><a href="https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/rententipps/id_100084858/rente-wer-bekommt-2300-euro-rente-im-monat-.html">Rente: Wer bekommt 2300 Euro Rente im Monat?</a></p>
<p>Selbst wer 45 Jahre lang voll in die Rentenversicherung einzahlt, erhält nach dem folgenden Link</p>
<p><a href="https://www.tagesschau.de/inland/rente-linke-kritik-100.html#:~:text=Die%20durchschnittliche%20Altersrente%20nach%20mindestens,Bundesregierung%20bei%201543%20Euro%20monatlich.">Medienbericht: Deutsche Durchschnittsrente bei 1543 Euro | tagesschau.de</a></p>
<p>Im Durchschnitt nur 1.543,00 Euro monatlich als Altersrente ausbezahlt.</p>
<p>Davon gehen noch Steuern ab. Außerdem bekommen nur die wenigsten Arbeitnehmer 45 Versicherungsjahre zusammen.</p>
<p>Wenn man nur 40 Versicherungsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, müsste man nach dem nachstehenden Link mindestens 6.000,00 Euro brutto monatlich in allen 40 Jahren verdienen (also 72.000 Euro jährlich).</p>
<p><a href="https://www.visualvest.de/blog/rente-einkommen.html">Wie viel du für 2.000 € Rente verdienen musst. | VisualVest</a></p>
<p>Schlecht ist dabei, dass nach eben diesem Link gut 89% der Arbeitnehmer weniger verdienen.</p>
<p>All diese Ausführungen sind schwer verständlich, wenn man sieht, wie viel Beitragsgeld von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen eingezahlt werden. Das wurde eingangs berechnet und in der Tabelle dargestellt. Vielleicht sollten alle, die niemals Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, auch keine Rentenpunkte bekommen. Politische Wohltaten sollten aus Steuergeldern bezahlt werden.</p>
<p>Mache Arbeitnehmer haben neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente (2. Säule der Alterssicherung), aber nicht alle.</p>
<p>Daher wird immer darauf hingewiesen, dass man fürs Alter auch allein vorsorgen muss (3. Säule der Alterssicherung). Das geschieht über eine private Zusatzversicherung oder durch Ersparnisse, die so früh wie möglich bei Banken und Sparkassen in Wertpapiere angelegt werden. Auch eine eigene, bereits abbezahlte Immobilie hilft oder die Mieteinnahmen bei einer vermieteten Immobilie.</p>
<p>Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden ebenfalls oft Zusatzversicherung abgeschlossen. Manche mögen eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer, wenn sie ins Krankenhaus kommen. Auch beim Zahnersatz wird teilweise eine private Zusatzversicherung benötigt. Bei der Pflegeversicherung gibt es ebenfalls private Zusatzversicherungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird daher auch Pflegepflicht- und die private Zusatzversicherung Pflegezusatzversicherung genannt.</p>
<p>Die geplanten Erhöhungen der Beiträge im Jahr 2025 wurde von den Krankenkassen auch damit gerechtfertigt, dass die Bundesregierung zu wenig für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger an sie überweise, die ja ebenfalls Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Nach dem folgenden Link überweist der Bund den Krankenkassen nur 119,00 Euro monatlich pro Bürgergeldempfänger, im Durchschnitt seien aber 350,00 Euro monatlich notwendig.</p>
<p><a href="https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/beitragsanstieg-wegen-buergergeld-so-viel-krankenversicherungsbeitrag-zahlen-sie-fuer-buergergeld-empfaenger-mit_id_260431923.html">So viel Krankenversicherungsbeitrag zahlen Sie für Bürgergeld-Empfänger mit &#8211; FOCUS online</a></p>
<p>Die Differenz zwischen 350,00 und 119,00 Euro, also 231,00 Euro monatlich (also 2.772,00 Euro jährlich) pro Bürgergeldempfänger müssten im Moment die Beitragszahler leisten. Daher gilt auch bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, dass nur der Leistungen erhalten sollte, der Beiträge eingezahlt hat. Soziale Wohltaten sollten immer aus Steuergeldern bezahlt werden.</p>
<p>Vielleicht könnten auch die Beitragsbemessungsgrenzen gesetzlich einheitlich festgesetzt werden. Das würde die Berechnung der Beiträge vereinfachen. Dann könnte auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder abgeschafft werden. Die vielen Vorschriften des SGB zu den einzelnen Sozialversicherungen sind verwirrend.</p>
<p>Außerdem täuschen auch die Zahlen bei der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sehen niedrig aus, weil die Beiträge in Prozentsätzen angegeben werden. Im Grunde sollten immer auch die Jahreswerte betrachtet werden, und zwar zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen. Nur so sieht man, um welch hohe Summen es da tatsächlich geht. Außerdem werden auch die Arbeitgeber bei der Berechnung des Brutto-Gehalts ihrer Arbeitnehmer stets die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Hinterkopf haben.</p>
<p>Ich hoffe, dass dieser Blog dein Interesse an der gesetzlichen Sozialversicherung geweckt hat. Denn der größte Teil der arbeitenden Bevölkerung zahlt hier Beiträge ein.</p>
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