Die Überschussrechnung

Einleitung

In den 70er Jahren gab es von Gunter Gabriel einen Hit, der hieß „Hey Boss – ich brauch mehr Geld“. Kennt ihr diesen Schlager?

Im Text geht es um einen Arbeiter, der Bruno Wolf heißt. Der arbeitet seit 15 Jahren für eine Firma. Er arbeitet hart, hält die Firma zusammen und macht nie krank. Trotzdem kommt er mit seinem Geld mittlerweile kaum noch über die Runden. Seine Frau wurde krank. Sie kann kein Geld mehr dazu verdienen. Der große Sohn hat eine Braut und trägt keine Zeitungen mehr aus. Klar, er will mit der Familie auch ab und zu in Urlaub fahren und manchmal ein Bierchen trinken, aber keine Schlösser bauen. Er will nur, dass sein Geld reicht. Deshalb bittet er seinen Chef um eine Gehaltserhöhung.

Das Lied passt deshalb gut zu unserem Thema, weil Bruno Wolf seine Finanzen kannte. Er hatte einen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben. Sein Geld reichte nicht mehr, um ganz normal zu leben. Deshalb forderte er eine Gehaltserhöhung.

Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist. Wenn das Geschäft gut lief, hat Bruno Wolf seine Gehaltserhöhung vermutlich bekommen. Denn welcher Chef würde einem guten Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung verweigern, wenn das Geschäft auch wegen dessen Einsatzes brummt?  Schließlich will am Ende des Monats niemand einen Fehlbetrag, sondern einen Überschuss in der Kasse haben.

Kennst du die Überschussrechnung? Wie berechnet man, ob man am Ende eines Monats einen Fehlbetrag oder einen Überschuss hat? Woher kommt der Ausdruck Überschussrechnung? Muss man das wirklich ausrechnen? Das ist doch Arbeit. Reicht es nicht, wenn man grob ahnt, dass man mit seinem Geld in etwa auskommt? Was macht man mit dem Überschuss?

Die Antworten auf diese Fragen werden wir in diesem Beitrag gemeinsam finden.

 

Wie wird die Überschussrechnung erstellt?

Die Überschussrechnung brauchst du deshalb, um zu wissen, was dein ganz normales Leben kostet. Sind deine Einnahmen höher als deine Ausgaben, hast du einen Überschuss. Dann bist du stressfrei und dein Leben ist in Ordnung. Du hast Ruhe. Du hast Sicherheit und kannst dein Leben genießen.

Wenn du keinen Überschuss, sondern einen Fehlbetrag hast, wird es ungemütlich. Denn dann sind entweder deinen Einnahmen zu niedrig oder deine Ausgaben zu hoch.

Vielleicht brauchst du eine Gehaltserhöhung? Vielleicht musst du dich nach einem anderen Job umsehen, um höhere Einnahmen zu erzielen? Wenn du nicht ganztags arbeitest, solltest du vielleicht mehr Stunden oder ganztags arbeiten? Hast du alle Geldgeschenke bei den Einnahmen berücksichtigt? Bekommst du Zinsen auf den Sparkonten? Auch das sind Einnahmen.

Wenn deine Ausgaben zu hoch sind, musst du überlegen, woran du sparen kannst. Sind alle deine Ausgaben wirklich notwendig? Brauchst du jeden Urlaub? Vielleicht hilft es auch, weniger in Restaurants oder ins Theater zu gehen? Sind die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel kostengünstiger als dein Auto? Kannst du in eine kleinere Wohnung oder Wohngemeinschaft umziehen, um bei der Miete und den Nebenkosten zu sparen? Kannst du Heizungs- oder Stromkosten sparen? Sind alle Versicherungen, die du hast, tatsächlich notwendig? Sind deine Telefon- oder Fernsehkosten zu hoch?

Denn du musst entweder mehr einnehmen oder weniger ausgeben. So einfach ist das.

Wenn dir selbst nichts dazu einfällt, brauchst du möglicherweise einen Schuldenberater. Den solltest du aufsuchen, bevor dir die Schulden aufgrund der Fehlbeträge über den Kopf wachsen. Je schlimmer es wird, je schwieriger wird es, von den Schulden herunterzukommen. Du wirst auch weniger gut schlafen, wenn du Schulden hast. Du musst dann dein Leben aufräumen und es wieder in den Griff bekommen.

Die meisten Leute haben glücklicherweise einen Überschuss. Den legen sie teilweise für schlechte Zeiten zurück, sparen ihn also. Teilweise legen sie ihn in Wertpapiere oder Immobilien an. Dazu kommen wir in späteren Beiträgen noch ausführlich.

Der Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben könnte nach dem folgenden Muster angelegt werden:

 

Einnahmen        
         
Name der Einnahme Betrag    
         
Gehalt xxx
Zinsen xxx
Mieteinnahmen xxx
Geldgeschenke xxx
Summe Einnahmen xxx    
         
         
Ausgaben        
         
Name der Ausgabe Betrag    
         
Miete xxx
Nebenkosten xxx
Versicherungen xxx
Lebensmittel xxx
Auto xxx
Urlaub xxx
Summe Ausgaben xxx    
         
         
Überschuss/Fehlbetrag xxx    
(Summe der Ausgaben wird von Summe der Einnahmen abgezogen)

 

Ich habe bei dem Muster ein paar geläufige Einnahmen als Beispiele genannt (Gehalt, Zinsen, Mieteinnahmen, Geldgeschenke). Trage hier all deine Einnahmen ein.

Auch bei den Ausgaben sind nur sechs Beispiele genannt (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Lebensmittel, Auto und Urlaub). Du hast sicher mehr.

Wenn du in einer Wohnung oder einem Haus wohnst, die auf Kredit gekauft wurden, trägst du anstatt der Miete die monatlichen Kosten zur Abzahlung des Kredits ein.

Bei den Versicherungen kommt es darauf an, ob du in der gesetzlichen Sozialversicherung oder privat versichert bist. Bei der gesetzlichen Sozialversicherung werden deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsgeber abgeführt. Auch deine Steuern (Einkommenssteuer, Kirschensteuer, Solidaritätszuschlag) werden vom Arbeitgeber abgeführt. Arbeitnehmer bekommen nicht das Brutto-, sondern nur ihr Netto-Gehalt ausgezahlt. Selbstständige müssen ihre Versicherungen und Steuern selbst überweisen.

Auch wer privat kranken- und pflegeversichert ist, muss die monatlichen Beträge bei den Ausgaben aufführen. Bei Arbeitnehmern, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, führt sie oft auch der Arbeitgeber ab. Aber du schuldest sie. Auch alle sonstigen privaten Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, etc.) sind hier aufzunehmen.

Natürlich muss bei den Lebensmitteln nicht jeder kleinere Einkauf aufgenommen werden. Aber du solltest ein Gefühl dafür haben, was dich die Lebensmittel im Monat durchschnittlich kosten. Dafür musst du sie schon ein paar Monate lang aufschreiben. Dann kannst du einen Durchschnittsbetrag pro Monat eintragen.

Wenn du kein Auto hast, sind hier die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel aufzunehmen.

Bei den Ausgaben hast du sicher sehr noch viel mehr Posten (z.B. Rundfunkbeitrag und Kosten für Telefon, Handy und Internet, Abos bei Netflix oder Spotify, Fitnessstudio, Friseur, Restaurants etc.).

Wie bereits erwähnt, müssen Selbstständige und Rentner ihre Steuern selbst abführen. Bei selbstständigen Tätigkeiten kann auch noch die Umsatzsteuer anfallen. Arbeitnehmer müssen nur an die Kfz-Steuer oder an Grundsteuern denken, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen. Diese Steuern sind selbst zu überweisen.

In der Praxis sind die Einnahmen und Ausgaben zumindest in manchen Monaten unterschiedlich. In manchen Jahren gibt es unterjährig eine Gehaltserhöhung bei den Einnahmen. Die Ausgaben sind gewöhnlich in Urlaubsmonaten und Monaten mit Geburts- oder Feiertagen höher. Insbesondere im Januar und Februar können die Ausgaben auch höher sein, wenn dort jährliche Kosten von privaten Versicherungen anfallen. Das ist öfter der Fall.

Ich rechne daher alles monatlich und jährlich aus, damit ich einen besseren Überblick habe. Denn manchmal bekommt man eine Jahresrechnung, manchmal werden die Kosten monatlich oder vierteljährlich abgerechnet. Bei einer Jahresrechnung muss man dann den Betrag durch 12 teilen, um auf die monatlichen Kosten zu kommen, bei Monatsrechnungen mit 12 malnehmen. Entsprechendes (teilen durch und mal nehmen mit 4) gilt bei vierteljährlichen Rechnungen. Man sollte sich die Zahlungsdaten auch merken, damit das benötigte Geld auf dem Girokonto ist.

Bei allen Euro Beträgen steht in der Tabelle oben noch ein xxx. Dort musst du dann die Beträge deiner Kosten in Euro eintragen.

Wenn du das zum ersten Mal machst, ist es viel Arbeit. Aber in den Folgejahren geht es flott, weil ja nur noch die geänderten Beträge einzutragen sind.

Am einfachsten kannst du aus den Auszügen deines Girokontos die Einnahmen und Ausgaben entnehmen. Bei online Konten sind bei den Umsätzen alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge aufgeführt.

Wenn du alles aufgeschrieben hast, musst du dann die Ausgaben von den Einnahmen abziehen. So erhältst du deinen Überschuss und hoffentlich keinen Fehlbetrag.

 

Woher kommt die Überschussrechnung?

Die Überschussrechnung ist nicht von mir erfunden worden. Auch nicht von den Autoren, die über Haushaltsbücher, Haushaltspläne oder Budgets schreiben. Die Überschussrechnung kommt aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG).

Wie jeder Staat erhebt auch Deutschland von seinen Bürgern zwingende Abgaben. Zwingende Abgaben ohne direkte Gegenleistung werden Steuern genannt. Der Staat finanziert damit seine Ausgaben (z.B. die Bezüge und Pensionen seiner Beamten, den Bau von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, den Bau von Sozialwohnungen, die Zuschüsse für Mieten von armen Leuten, die Regelsätze des Bürgergeldes, den Ausbau der Straßen und der sonstigen Infrastruktur, die Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel, etc.).

Es gibt viele Steuerarten (Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Körperschaftssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, etc.). Man sagt, in Deutschland gäbe es 40 verschiedene Steuerarten. Eine sehr wichtige Steuerart in Deutschland ist die Einkommensteuer.

Die Einkommenssteuer ist nach § 1 Abs. 1, S. 1 EStG von allen natürlichen Personen zu zahlen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Natürliche Personen sind Menschen wie du und ich, die quasi in Deutschland leben. Das ergibt sich aus einer Zusammenschau der §§ 1 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Aber zurück zum EStG und dem Paragrafen, der die Überschussrechnung für Kleinunternehmer und Freiberufler regelt. Nach § 4 Abs. 3 S. 1 EStG dürfen kleine Betriebe von Selbstständigen und Freiberufler ihrer jährlichen Steuererklärung eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung beifügen (anstatt einer Bilanz, die Experten im Wege der doppelten Buchführung erstellt haben). Dieser Überblick über die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und der am Ende errechnete Überschuss (Gewinn) oder Fehlbetrag (Verlust) wird Einnahmen-Überschussrechnung genannt. Manche nennen sie auch 4/3 Rechnung, weil sie in § 4 Absatz 3 EStG geregelt ist.

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist also die einfachste Art der Buchführung. Hier werden nur die Einnahmen und die Ausgaben und gegebenenfalls die Mehrwertsteuer bei kleinen Unternehmen und Freiberuflern erfasst.

Größere Unternehmen sind meist als juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) organisiert und müssen ihre Bilanz von Experten erstellen lassen. In deren Bilanz müssen alle laufenden Geschäfte mittels der doppelten Buchführung sowie deren Vermögen erfasst werden.

Die Überschussrechnung erscheint mir auch für private Haushalte eine sehr sinnvolle Methode zu sein, um die Einnahmen und Ausgaben des täglichen Lebens zu erfassen.

In der privaten Überschussrechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben erfasst, die wir für unser ganz normales Leben haben.

Kleinunternehmer und Freiberufler müssen die private Überschussrechnung daher zusätzlich zu ihrer geschäftlichen Einnahmen-Überschussrechnung für die Steuererklärung anfertigen. Sie müssen also zwei Überschussrechnungen erstellen, eine geschäftliche und eine private. Die Einnahmen-Überschussrechnung für die Steuererklärung ermittelt den geschäftlichen Gewinn oder Verlust, die private Überschussrechnung zeigt, was das private Leben eines Kleinunternehmers oder Freiberuflers kostet. Denn auch deren privater Haushalt kostet Geld genau wie der eines Arbeitnehmers oder Beamten.

Du brauchst immer einen Überschuss. Denn nur so kannst du Geld für Notfälle, den Notgroschen, zurücklegen. Nur mit dem Überschuss kannst du Wertpapiere kaufen. Nur mit dem Überschuss kannst du eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen. Nur mit dem Überschuss kannst du einen Kredit bei Banken und Sparkassen zurückzahlen, wenn du – wie die meisten Leute – die Wohnung oder das Haus (= Immobilie) nicht bar bezahlen kannst.

Das soll genügen, um dich anzuregen, unbedingt eine Überschussrechnung für deinen privaten Haushaushalt zu erstellen.

 

Zusammenfassung

Eine Überschussrechnung zu erstellen ist mühsam. Doch es erfordert wenig Wissen. Du musst nur deine Einnahmen und deine Ausgaben auflisten. Dann ziehst du die Ausgaben von den Einnahmen ab.

Wenn du keinen Überschuss, sondern einen Fehlbetrag hast, musst du entweder mehr Geld einnehmen, oder weniger ausgeben. Wenn du selbst nichts zum Einsparen findest, musst du zu einer Schuldnerberatung.

Durch die Überschussrechnung lernst du, was dein ganz normales Leben kostet.

Einen Überschuss zu haben, erleichtert nicht nur das Gemüt, sondern auch den Ausblick auf die Zukunft. Den einen Überschuss kann man zurück- und anlegen. Dann hast du in schlechten Zeiten Geld zur Verfügung und baust ein Vermögen auf.

 

 

Über die Autorin

Frau Rosa-Maria Krämer, Rechtsanwältin für Finanzen, Freie Autorin

Dr. Rosa-Maria Krämer

Rechtsanwältin i.R. und freie Autorin

Ich habe mich ein Leben lang mit Recht und Geld befasst. Über 30 Jahre lang war ich Anwältin für eine Großbank. Dort habe ich Kollegen über ihre Produkte befragt und sie über das dazugehörige Recht beraten. Ich war nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA tätig, und bin mit dem Thema Recht und Geld bestens vertraut.

Information
Alle Paragrafen, die ich nenne, sind auf http://www.gesetze-im-internet.de zu finden.

Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz drucken auf der genannten Webseite Gesetze und Verordnungen ab. Du kannst die Webseite kostenlos benutzen.

Ausländisches Recht wird hier nicht behandelt.

Die Gesetze werden im Folgenden erst mit ihrem vollen Namen (z.B. Bürgerliches Gesetzbuch) und dann mit dessen Abkürzung (BGB) zitiert.

Für das Wort Paragraf steht das Paragrafenzeichen (§). Die Absätze in den Paragrafen werden mit der Abkürzung für Absatz (Abs.) und die Sätze mit der Abkürzung für Satz (S.) zitiert. Die Nummer wird mit Nr. und darunter aufgelistete Buchstaben mit Buchst. abgekürzt. Manchmal liest man für den Ausdruck Buchst. auch Lit. in einem Gesetz, was von Litera kommt. Das ist die lateinische Bezeichnung für Buchstaben. Manche Gesetze haben keine Paragrafen, sondern Artikel (z.B. unser Grundgesetz). Die Abkürzung für Artikel ist Art., und dann zitiert man wie bei den Paragrafen weiter.

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